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Zur Bürgschaft und Gesellschafterdarlehen des Klägers
Die Bürgschaft und das Gesellschafterdarlehen des Klägers erwiesen sich als
eine treuwidrige Forderungen eines Gesellschafters der Beklagten.
Dieser Gesellschafter zockte, wie sich herausstellte, innerhalb von 4 Jahren bis "geht
nicht mehr" - weit über 200.000,00 EUR - bei der Gesellschaft ab.
Unsere Vorstellungen zur Bürgschaft und dem
Gesellschafterdarlehen eines
Gesellschafters sind andere.
Wir sind, was die Bürgschaft betrifft, nach Schiller erzogen worden. Siehe
Bürgschaft
von Schiller. worden.
Diese Erziehung hat der Kläger missbraucht.
Unsere Erziehung gilt wahrscheinlich für eine andere Welt.
Sollen doch die Auseinandersetzungen Anlass bilden, sich über die Werte des Lebens
Gedanken zu machen, zumal wir nie behaupteten und behaupten, christlich-gläubig
erzogen worden zu sein, was unser Bürge - oft sehr unangenehm - immer wieder von
sich behauptete.
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Rolf Schälike.
Dieses
Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 29.12.03.
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