DDR und Deutschland Heute


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Zur Bürgschaft und Gesellschafterdarlehen des Klägers

Die Bürgschaft und das Gesellschafterdarlehen des Klägers erwiesen sich als eine treuwidrige Forderungen eines Gesellschafters der Beklagten.

Dieser Gesellschafter zockte, wie sich herausstellte, innerhalb von 4 Jahren bis "geht nicht mehr" - weit über 200.000,00 EUR - bei der Gesellschaft ab.

Unsere Vorstellungen zur Bürgschaft und dem Gesellschafterdarlehen eines Gesellschafters sind andere.
Wir sind, was die Bürgschaft betrifft, nach Schiller erzogen worden.  Siehe Bürgschaft von Schiller. worden.
Diese Erziehung hat der Kläger missbraucht.

Unsere Erziehung gilt wahrscheinlich für eine andere Welt.

Sollen doch die Auseinandersetzungen Anlass bilden, sich über die Werte des Lebens Gedanken zu machen, zumal wir nie behaupteten und behaupten, christlich-gläubig erzogen worden zu sein, was unser Bürge - oft sehr unangenehm - immer wieder von sich behauptete.

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike.
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 29.12.03.
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