Rolf Schälike - 06.03.2004 Nordbayerischer Kurier 05.3.2003 BAYREUTH/BINDLACH Zweieinhalb Jahre Haft hat das Jugendschöffengericht nach nicht öffentlicher Verhandlung gegen einen heute 18-Jährigen verhängt: Nach Überzeugung der Richter war der Angeklagte der ominöse vierte Mann in dem so genannten Bindlacher Menschenraubfall, der bei seiner ersten gerichtlichen Aufarbeitung vor der Großen Strafkammer im Sommer vergangenen Jahres für Schlagzeilen gesorgt hatte. Die Anklage gegen die drei Mittäter im
Sommer 2002 und auch die gegen den 18-Jährigen jetzt gehen auf zwei Taten
zurück, die im Sommer 2001 verübt wurden. Die Täter waren Deutschrussen,
die Opfer waren Schüler aus Bindlach. Anlass waren Kurz nach der Tat wurden die vier von der Polizei im Bayreuther Stadtteil Burg gestellt. Zwei Verdächtige wurden gleich festgenommen, ein dritter stellte sich bald der Polizei. Der vierte Mann blieb verschwunden, der Prozess um die zwei Entführungen und Erpressungen begann ohne ihn. Das Kernproblem in dem Verfahren beim Landgericht: Einer der Angeklagten war bereits erwachsen und somit im Vergleich zu den jugendlichen Mittätern von weit höherer Strafe bedroht. Dieser Mann behauptete, nur bei einer der Entführungen beteiligt gewesen zu sein und da nur als Mitläufer. Die Opfer sagten hingegen aus, der 22-Jährige sei bei beiden Taten beteiligt gewesen, und zwar als Mittäter. Der unbekannte vierte Mann wurde als der Haupttäter der ersten Entführung ins Spiel gebracht. Am Tag der geplanten Urteilsverkündung im Juli 2002 stellte sich der vierte Mann. Erzwungene Lüge Jetzt berichtete er in seinem eigenen Prozess, wie es dazu kam: Ein unbekannter, gut gekleideter Russe hatte ihn damals aufgespürt und ihn mit Waffengewalt in einer Kiesgrube bedroht. Zweck: Entlastung des 22-jährigen Angeklagten im Landgerichtsprozess. Der junge Mann versuchte das und scheiterte mit seiner widersprüchlichen Aussage. Der 22-jährige Angeklagte wurde damals zu fünf Jahren Haft verurteilt. Dass er damals gelogen hatte, gab der 18-Jährige jetzt im Prozess zu, wenngleich er seine Rolle bei der zweiten Entführung herunterspielte. Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Konrad Breunig glaubte jedoch den Aussagen des um rund 1000 Mark erpressten Schülers, der dem letzten Angeklagten eine aktive Rolle zuschrieb. Für die Falschaussage im Prozess gegen seine Komplizen kommt auf den 18-Jährigen eine weitere Anklage zu, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage unserer Zeitung weiter.
. Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schälike |