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Was wird in Deutschland nicht erlaubt

Rolf Schälike - April 2005

Allgemein bekannt

  • siehe Strafgesetzbuch

Weniger bekannt aber gefährlich oder teuer

  • unangemeldete Demos
  • Benutzung von Kraftwörtern gegenüber Polizisten
  • Benutzung von Kraftwörtern gegenüber Richtern
  • Zitieren von Rechtsanwälten
  • Veröffentlichung von "Im Namen des Volkes" gefassten Gerichtsurteilen und -beschlüssen mit voller  Namensnennung
  • öffentliche namentliche Nennung von Betrügern
  • öffentliche Warnung vor dubiösen Geschäftspraktiken
  • Schwarzfahren als Mittelloser - z.B. Obdachlose
  • Jahrelanges unfallfreies Führen von Fahrzeugen ohne formal gültigem Führerschein - betrifft hauptsächlich in Deutschland lebende Ausländer
  • namentliche Nennung von IM´s ohne Nachweis der IM-Verpflichtung
  • "unangemessenes" Verhalten bei Fehlurteilen
  • Abgabe von aus dem Bank-Automaten gezogenem Falschgeld bei der den Automaten beschickender Bank mit Hinterlegung der eigenen Adresse
  • Die Ausschließlichkeit des Holocaust bestreiten
  • Richterhandlungen, z.B. das Schreien von Richtern, mit Freisler vergleichen
  • die DDR-Rechtsprechung mit der heutigen Rechtsprechung konkreter Richter vergleichen
  • Handlungen von Rechtsanwälten mit den Handlungen von konkreten Menschen in den staatlichen DDR-Organen vergleichen
  •  

Weniger bekannt und weniger gefährlich

  • das Wohnen in Wohnwagen (alternatives Wohnen)
  • Diskussionen in den Talkshows zu gesellschaftlichen Grundsatzfragen
  • der gemeinsame Besitzt an Produktionsmitteln und Pkw´s durch zwei oder mehrere juristische Personen
  • der gemeinsame Besitz an Grund und Boden durch zwei oder mehrere juristische Personen

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 24.04.05
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