Zu den Praktiken von
Rechtsanwälten Amtsgricht W., Juli 2002
Der Angeklagte
brachte zwei Zeugen mit, die bezeugen sollten, dass nicht er gefahren war. Der Rechtanwalt klärte den Angeklagten intern auf, dass, sollte die Aussage stimmen, er ihn dann erfolgreich verteidigen kann, sollte diese aber nicht strimmen, dann sollte der Angeklagte sich überlegen, ob es sich lohnt, wegen 1 Jahr Führerscheinentzug 2 Freunde zu einer einer Falschaussage vor Gericht zu bitten. Die Freunde riskieren wegen Falschaussage vor Gericht, verurteilt zu werden. Der Angeklagte ließ sich daraufhin dazu bewegen, vor Gericht seine Trunkenheit am Steuer zuzugeben. Es war kein bekannter Rechtsanwalt und hatte keinen klingenden Namen.
Zurück zum
Inhaltsverzeichnis "Zu den Praktiken von angesehenen Rechtsanwälten"
|