Ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam, dass mit den
Formulierungen :
"Auch ein Rechtsanwalt wird es nicht schaffen, die Wahrheit
juristisch zu verdrehen und zu unterdrücken."
dem keinesfalls einem konkreten
Rechtanwalt der Vorwurf
gemacht wird, die Wahrheit juristisch zu verdrehen oder zu unterdrücken.
Ich äußere nur mein Gefühl und Empfinden, dass eine Wahrheitsverdrehung
und Wahrheitsunterdrückung im Interesse des Mandanten angestrebt wird und
versuche, dieses Empfinden zu begründen.
Ich wünsche mir, dass in den
öffentlichen und juristischen Auseinandersetzungen vor Gericht sachlich
entschieden wird.
Dass dessen "Wahrheit" oft obsiegt, dem mehr Geld zur
Verfügung steht, ist wohl allgemein bekannt.
Die Wahrheit hat zwei Definitionen:
Beide Wahrheiten können weit
auseinaderklaffen und die eine Wahrheit kann objektiv eine Unwahrheit
sein.
Zwei Definitionen haben auch die Begriffe
Wahrheitsverdrehung und Wahrheitsunterdrückung.
Wir hoffen, dass jedoch in unserem Fall die Sachlichkeit entscheidet
und nicht das Geld.
Dem Geld muss ich leider die Öffentlichkeit
entgegensetzen, denn dass die Wahrheit nur in Urteilen definiert werden
kann, kann nicht die Wahrheit sein.
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Rolf Schälike.
Dieses
Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 21.12.03.
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