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Anwalt A.B.

So könnte ein konkreter Rechtsanwalt aussehen,
der sich nicht an die Wahrheitspflicht und das Sachlichkeitsgebot hält?

Tätigkeitsschwerpunkte:

  •  Handels-/Gesellschaftsrecht

  •  Mietrecht

  •  Vertragsrecht

  •  Arbeitsrecht

  • Verkehrsrecht

Fehlt einem die Übersicht über all die Machenschaften eines ehemaligen geschäftsführenden Gesellschafters, der seinerzeit im Namen der Gesellschaft mit dem Firmen-RA A.B. die Interessen der Gesellschaft, aber im Wesentlichen die privaten und angeblichen Interessen der Gesellschaft besprach
und
vertraut man dem Rechtsanwalt A.B. als einem unabhängigen auf Sachlichkeit bedachten Rechtsanwalt und arbeitet mit ihm als Firmen-RA weiter zusammen,
obwohl nach der Trennung von der ehemaligen Kontaktperson es Bedenken gab, diese sogar mit dem RA A.B. besprochen wurden, und dieser RA hoch und heilig der Gesellschaft darlegte, dass es keine Probleme geben wird, denn er vertritt die Gesellschaft und nicht die Geschäftsführer, so geschieht es der Gesellschaft recht, wenn die Blauäugigkeit der verbliebenen Geschäftsführer durch RA A.B. genutzt, missbraucht und umgehend bestraft werden.

 

Die verbliebenen Geschäftsführer-Gesellschafter erkannten seinerzeit nicht, dass der Rechtsanwalt A.B. durch eine unqualifizierte Rechtsberatung und Leitung einer Gesellschafter-Versammlung, in der die vom RA A.B. vorab formulierten und  juristisch nicht haltbaren Beschlüsse gefasst wurden, bestenfalls einfach Geld verdienen wollte.

 

Dieses Rechtsanwalt-Geld hat Rechtsanwalt A.B allerdings erschlichen, indem er den Geschäftsführern erfolgreich einredete, die schon beim Notar geplante und rechtzeitig einberufene Gesellschafterversammlung abzublasen, auf einen anderen Termin zu verlegen und in seinen, des Rechtsanwalts A.B. Räumen, durchzuführen.

 

Drei Wochen später hat RA A.B. sein Mandat niedergelegt.
Wir sagen dazu, er hat rechtzeitig versucht, die Kurve zu kriegen.

 

Wir sagen aber auch voraus, das hat nicht geklappt!

 

Die Gesetzesmühlen mahlen sehr langsam, aber sie mahlen!

 

Die Klage gegen den Rechtsanwalt A.B. ist eingereicht. Im Dezember 2004 haben wir dem Grunde nach gewonnen. Der Höhe nach nur teilweise.

 

Mehr als 3.500,00 € muss uns Anwalt A.B. wegen Falschberatung zurückzahlen, was er auch umgehend tat.

 

Jetzt haben wir eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer wegen Falschaussage vor Gericht abgegeben.

 

Wir sind gespannt, ob ein vor Gericht in eigener Beruftshaftungssache lügender Anwalt von seiner Anwaltskammer zur Rechenschaft gezogen wird.

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 15.04.05
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