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Internet: Deutsche Richter überfordert

Christopher Ray 09.08.1999

Montag der 09. August 1999. Ein Amtsgericht, irgendwo in Deutschland. Verhandlungsthema: Internet. Kläger: Ein Sitebetreiber. Beklagter: Ein Provider. Erster Versuch des Richters: Die Zuständigkeit des Gerichts wird angezweifelt. Hilfesuchende Blicke zum Anwalt der Beklagten. Der agiert etwas hilflos. Der Kläger verweist auf § 32 ZPO:

"Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen worden ist. Dafür reicht es, daß eine streitgegenständliche Webpage in dem jeweiligen Gerichtsbezirk aufgerufen werden kann."

Der Richter beugt sich widerwillig dieser Argumentation, der Beklagten-Anwalt verzichtet auf Einrede. Dann sprudelt es förmlich aus dem Richter heraus:

"Ich habe keinen Computer. Ich habe auch keine Ahnung vom Internet. Bei uns hat keiner eine Ahnung vom Internet. Ich muß erst einmal eine vergleichbare Basis zu "normalen" Zivilprozessfällen finden."

Der Anwalt der Beklagten (Korrespondenzanwalt, ohne genauen Überblick der Klage) kennt sich auch nicht aus. Er versucht, sich mit Formalien über die Runden zu retten.

Der Klägervertreter, kein Anwalt, aber seit 1983 im Onlinegeschäft, versucht Richter und Gegen-Anwalt die Grundzüge des Internets in bildhaften Beispielen aus deren üblicher Umgebung zu erschließen. Durch mehrere Klagen aus den letzten 15 Jahren in dieser Aufklärungsarbeit geübt, vollzieht er das mit aller Gelassenheit und dem üblichen marginalen Erfolg.

Zwar bekommt er sein Recht, aber ein übler Nachgeschmack bleibt. Der Richter erklärt nochmals entschuldigend zum Abschluss:

"Wir Richter und die Staatsanwaltschaft bewegen uns bei allen Klagen, die mit dem Internet zu tun haben, auf total fremdem Gebiet." Dann erwähnt er einen Kollegen, der als Einziger etwas von dem Medium versteht. Der Klägervertreter schmunzelt und spart sich einen Kommentar. Hat er doch Monate vorher gut zwei Stunden mit dem zitierten Richter im gleichen Verhandlungsraum gesessen und einen "Vortrag" über das Internet gehalten. Auf Bitte des Richters. Denn der sagte damals: "Vom Internet hat in unserem Gerichtsbezirk kein Staatsanwalt und kein Richter auch nur den Hauch einer Ahnung..."

 

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 17.03.05
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