"Alles andere als Blümchensex" In Berlin ist der Richter Hubert F. wegen Gewaltanwendung auf einer seiner Partys verurteilt worden / Von Peter Carstens BERLIN, 5. Juni 2003. Hubert F. war Richter am Amtsgericht in Brandenburg an der Havel. Nun sitzt er selber im Gefängnis. Denn Richter F. wurde Opfer seiner Leidenschaften und dann zum Täter. "Ich hab' mein Dezernat im Griff", hatte er vor der 33. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts erklärt: Montags sprach Richter F. in Brandenburg Recht, an den anderen Tagen der Woche arbeitet er daheim und betrieb in seiner Wohnung im gutbürgerlichen Berliner Stadtteil Steglitz einen privaten Swinger-Club. Mittelpunkt des Geschehens an drei Abenden der Woche war während einiger Monate des Jahres 2001 seine Freundin Lydia S., eine damals zwanzig Jahre alte Slowakin, die ihren Körper den zahlenden Gästen zum Vergnügen darbot. Oft war sie die einzige Frau bei den Veranstaltungen. Richter F. und Lydia S. waren ein Paar, freilich ein ungleiches. Als Gast einer früheren "Party" des Richters war die junge Frau zum ersten Mal nach Steglitz gekommen und bald danach bei ihm eingezogen. Man kaufte ein gemeinsames Bett, auch eine Katze wurde angeschafft, die auf den Namen "Liebe" (Laska) getauft wurde. Lydia S. besuchte eine Sprachschule, Hubert F. zahlte ihre Krankenversicherung und gab ihr gelegentlich Geld für Fahrten nach Hause. Am vielfältigen Sexualleben in der Wohnung hatte sie prägenden Anteil, einer sei ihr nie genug gewesen, mit drei, vier Männern gleichzeitig wurde verkehrt, während der Richter, leicht bekleidet mit einem schwarzen Body, den pausierenden Gästen Sekt ausschenkte. Alle waren zufrieden - jedenfalls behaupteten das immer neue, von der Verteidigung herbeigebrachte Zeugen, die in ermüdender Gleichförmigkeit davon berichteten, wie angenehm und kultiviert es auf des Richters Sex-Partys zugegangen sei. Zumindest einmal muß doch etwas schiefgegangen sein. Lydia S. wurde gegen ihren Willen festgehalten, ihr wurde mit der Faust Gewalt angetan, und der Richter F., der sie hätte schützen sollen, habe dabei weg- oder sogar zugesehen. So lautete der Vorwurf des Staatsanwaltes. Doch damit nicht genug. Denn Hubert F. vermietete nebenbei noch Zimmer an die Prostituierte "Jessica" und beschäftigte eine polnische Touristin nicht bloß als Putzfrau: Wenn es beim Richter F. keine Hemden zu bügeln, keine Wäsche zu waschen gab, wurden Freier empfangen. Für ihre vielfältigen Dienste wurde die Polin pauschal mit einhundert Mark pro Tag bezahlt. Hubert F. schaltete Kleinanzeigen, verhandelte mit den Freiern und überwachte das Geschehen von seinem Arbeitszimmer aus, wo er sich ansonsten mit seinen Gerichtsakten befaßte. Vor dem Landgericht verteidigte er sein Recht auf ein Privatleben nach eigenem Geschmack. Auf "Blümchensex" habe er nicht gestanden, aber sexuelle Nötigung als gemeinschaftliche Tat - davon könne keine Rede sein. Auch nicht davon, daß er Lydia "seines Vermögensvorteils wegen" ausgebeutet habe. "Wenn ein Bäcker diese Partys veranstaltet hätte, wäre er nicht vor Gericht gezerrt worden", so vermutete der Angeklagte. Die Einnahmen von den Freiern - 50 Euro pro Gast - hätten ihnen beiden zur Verfügung gestanden. Wie harmonisch alles gewesen sei, das sollten die Zeugen - Busfahrer, Germanisten, Bürgermeister, Hausverwalter - bestätigen, die der Richter in zumindest einem Fall selbst zur Aussage ermuntert hat. Das war ein Fehler. Denn das Gericht wertete dies als Versuch der Verdunkelung und erließ am zweiten Verhandlungstag Haftbefehl gegen Hubert F., er ging ins Gefängnis. Fünf Wochen lang hielt er es dort aus, sein Anwalt Gregor Samimi ließ ganze Kaskaden von Beweisanträgen auf das Gericht herabregnen, mit deren Hilfe belegt werden sollte, wie fröhlich Lydia S. gewesen sei, daß sie keine nachweisbaren Verletzungen oder merklichen sonstigen Beeinträchtigungen erlitten habe, daß sie die Beschuldigungen nur erhoben habe, um dem Richter zu schaden und vor ihrem nunmehrigen Ehemann (den sie auf einer der Richter-Partys kennengelernt hatte) besser dazustehen. Sogar ein Privatdetektiv wurde losgeschickt, um weitere Zeugen zu finden und Tatsachen beizubringen, die den Richter entlasten könnten. Unterdessen wurde Hubert F. von Sitzungstag zu Sitzungstag gelber im Gesicht. Zwischen den Verhandlungen formulierte er in seiner Zelle eigene Beweisanträge und stellte detaillierte Berechnungen an, wieviel er für seine Veranstaltungen ausgegeben hatte: Sekt von Aldi, Plastikbecher, 90-Grad-Wäsche für die Bettücher, Teelichter, Kondome. So wollte er nachweisen, daß die Einnahmen seiner Partys seine Ausgaben nicht einmal gedeckt hätten. Alles in allem hatte er berechnet, daß er 661 Mark mehr ausgegeben als eingenommen hatte - "und nun lassen Sie mich bitte frei". Er blieb in Haft. Und auch ein Befangenheitsantrag gegen Richter und Schöffen wurde abgelehnt wie viele andere Anträge auch. Am Abend des achten Verhandlungstages erwies es sich, daß die Geduld des Gerichts größer war als die Nerven des Angeklagten stark: Hubert F. legte ein Geständnis ab: Ja, es könne sein, daß er bei der Vergewaltigung von Lydia S. dabeigewesen sei und ihr die Hand auf den Mund gelegt habe, als sie schrie. Hubert F. wurde am Mittwoch zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Quelle: FAZ vom 6.6.2003
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Rolf Schälike |