DDR und Deutschland Heute

Deutsche Richter

Deutsche Richter   Sitemap   Home



04. März 2004
Richter hinterzog Steuern - Geldstrafe

Prozess: Der 63-Jährige hatte Zinseinkünfte verschwiegen.

Von Ralf Nehmzow

Jahrzehntelang sprach er Recht, verkündete Urteile - nun sitzt er selbst auf der Anklagebank. Von 1997 bis 2001 hinterzog der frühere Amtsrichter Michael S.-L. (63) Steuern, rund 65 000 Euro. Der Richter muss 22 000 Euro Geldstrafe zahlen, da er gestern seinen Einspruch gegen den verhängten Strafbefehl zurückzog.

"Sie sind doch Richter, ein Blick in einen juristischen Kommentar hätte genügt", sagt Amtsrichter Friedrich Funk (62) und schüttelt fassungslos den Kopf. Es sei nur ein Formfehler gewesen, verteidigt sich der Angeklagte. "Ich wollte doch reinen Tisch machen", echauffiert er sich.

Rückblick: Jahrelang verschwieg S.-L. dem Finanzamt Nord, dass er beträchtliche Zinseinkünfte hatte - Erträge aus einem Millionen-Vermögen, das er in Luxemburg besaß. Er zahlte keine Einkommensteuer auf die Zinseinkünfte, hinterzog so die Steuern. Im Januar 2002 stellte er eine "Selbstanzeige". Doch die war formell nicht korrekt, sagt die Staatsanwaltschaft - weil er keine konkreten Zahlen über seine Einkünfte angab. Die Rechtsprechung verlangt, dass man beim Finanzamt so genaue Daten angibt, dass die Behörde "ohne große Nachforschungen" die Steuer nachprüfen kann.

"Ich wollte nichts vertuschen", sagt der Angeklagte, er habe nur eine bevorstehende Gesetzesänderung im Steuerrecht abgewartet, die Zahlen hätte er nachgereicht, behauptet er. "Warum sollte ich sonst eine Selbstanzeige machen?" Nach der Gesetzesänderung wäre er möglicherweise steuerlich günstiger weggekommen. Nur durch den "Formfehler" der unwirksamen Selbstanzeige sei er nun vorbestraft, grummelt er. "Sie haben gepokert", kontert Amtsrichter Funk. Der Oberstaatsanwalt pflichtet ihm bei: Gerade bei einem angeklagten Richter müssten "andere "Maßstäbe gelten". Viele Menschen sähen Steuerhinterziehung immer noch als Kavaliersdelikt, kritisiert der Ankläger. "Sie haben zehn Jahre lang Steuern hinterzogen"; nur für die Zeit zwischen 1997 bis 2001 könne er bestraft werden, der Rest sei strafrechtlich verjährt. Doch: Michael S.-L. muss neben der Geldstrafe noch die gesamte Steuerschuld bezahlen, insgesamt rund 130 000 Euro.

Quelle: Hamburger Abendblatt vom 04.03.2004

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 28.01.04
Impressum