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04. Maerz 2004
Richter hinterzog Steuern - Geldstrafe

Prozess: Der 63-Jaehrige hatte Zinseinkuenfte verschwiegen.

Von Ralf Nehmzow

Jahrzehntelang sprach er Recht, verkuendete Urteile - nun sitzt er selbst auf der Anklagebank. Von 1997 bis 2001 hinterzog der fruehere Amtsrichter Michael S.-L. (63) Steuern, rund 65 000 Euro. Der Richter muss 22 000 Euro Geldstrafe zahlen, da er gestern seinen Einspruch gegen den verhaengten Strafbefehl zurueckzog.

"Sie sind doch Richter, ein Blick in einen juristischen Kommentar haette genuegt", sagt Amtsrichter Friedrich Funk (62) und schuettelt fassungslos den Kopf. Es sei nur ein Formfehler gewesen, verteidigt sich der Angeklagte. "Ich wollte doch reinen Tisch machen", echauffiert er sich.

Rueckblick: Jahrelang verschwieg S.-L. dem Finanzamt Nord, dass er betraechtliche Zinseinkuenfte hatte - Ertraege aus einem Millionen-Vermoegen, das er in Luxemburg besass. Er zahlte keine Einkommensteuer auf die Zinseinkuenfte, hinterzog so die Steuern. Im Januar 2002 stellte er eine "Selbstanzeige". Doch die war formell nicht korrekt, sagt die Staatsanwaltschaft - weil er keine konkreten Zahlen ueber seine Einkuenfte angab. Die Rechtsprechung verlangt, dass man beim Finanzamt so genaue Daten angibt, dass die Behoerde "ohne grosse Nachforschungen" die Steuer nachpruefen kann.

"Ich wollte nichts vertuschen", sagt der Angeklagte, er habe nur eine bevorstehende Gesetzesaenderung im Steuerrecht abgewartet, die Zahlen haette er nachgereicht, behauptet er. "Warum sollte ich sonst eine Selbstanzeige machen?" Nach der Gesetzesaenderung waere er moeglicherweise steuerlich guenstiger weggekommen. Nur durch den "Formfehler" der unwirksamen Selbstanzeige sei er nun vorbestraft, grummelt er. "Sie haben gepokert", kontert Amtsrichter Funk. Der Oberstaatsanwalt pflichtet ihm bei: Gerade bei einem angeklagten Richter muessten "andere "Massstaebe gelten". Viele Menschen saehen Steuerhinterziehung immer noch als Kavaliersdelikt, kritisiert der Anklaeger. "Sie haben zehn Jahre lang Steuern hinterzogen"; nur fuer die Zeit zwischen 1997 bis 2001 koenne er bestraft werden, der Rest sei strafrechtlich verjaehrt. Doch: Michael S.-L. muss neben der Geldstrafe noch die gesamte Steuerschuld bezahlen, insgesamt rund 130 000 Euro.

Quelle: Hamburger Abendblatt vom 04.03.2004

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 28.01.04
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