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04. März 2004
Richter hinterzog Steuern - Geldstrafe
Prozess: Der 63-Jährige hatte Zinseinkünfte verschwiegen.
Von Ralf Nehmzow
Jahrzehntelang sprach er Recht, verkündete
Urteile - nun sitzt er selbst auf der Anklagebank. Von 1997 bis 2001
hinterzog der frühere Amtsrichter Michael S.-L. (63) Steuern, rund 65 000
Euro. Der Richter muss 22 000 Euro Geldstrafe zahlen, da er gestern seinen
Einspruch gegen den verhängten Strafbefehl zurückzog.
"Sie sind doch Richter, ein Blick in einen juristischen Kommentar hätte
genügt", sagt Amtsrichter Friedrich Funk (62) und schüttelt fassungslos
den Kopf. Es sei nur ein Formfehler gewesen, verteidigt sich der
Angeklagte. "Ich wollte doch reinen Tisch machen", echauffiert er sich.
Rückblick: Jahrelang verschwieg S.-L. dem Finanzamt Nord, dass er
beträchtliche Zinseinkünfte hatte - Erträge aus einem Millionen-Vermögen,
das er in Luxemburg besaß. Er zahlte keine Einkommensteuer auf die
Zinseinkünfte, hinterzog so die Steuern. Im Januar 2002 stellte er eine
"Selbstanzeige". Doch die war formell nicht korrekt, sagt die
Staatsanwaltschaft - weil er keine konkreten Zahlen über seine Einkünfte
angab. Die Rechtsprechung verlangt, dass man beim Finanzamt so genaue
Daten angibt, dass die Behörde "ohne große Nachforschungen" die Steuer
nachprüfen kann.
"Ich wollte nichts vertuschen", sagt der Angeklagte, er habe nur eine
bevorstehende Gesetzesänderung im Steuerrecht abgewartet, die Zahlen hätte
er nachgereicht, behauptet er. "Warum sollte ich sonst eine Selbstanzeige
machen?" Nach der Gesetzesänderung wäre er möglicherweise steuerlich
günstiger weggekommen. Nur durch den "Formfehler" der unwirksamen
Selbstanzeige sei er nun vorbestraft, grummelt er. "Sie haben gepokert",
kontert Amtsrichter Funk. Der Oberstaatsanwalt pflichtet ihm bei: Gerade
bei einem angeklagten Richter müssten "andere "Maßstäbe gelten". Viele
Menschen sähen Steuerhinterziehung immer noch als Kavaliersdelikt,
kritisiert der Ankläger. "Sie haben zehn Jahre lang Steuern hinterzogen";
nur für die Zeit zwischen 1997 bis 2001 könne er bestraft werden, der Rest
sei strafrechtlich verjährt. Doch: Michael S.-L. muss neben der Geldstrafe
noch die gesamte Steuerschuld bezahlen, insgesamt rund 130 000 Euro.
Quelle: Hamburger Abendblatt vom 04.03.2004
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Rolf Schälike
Dieses
Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 28.01.04
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