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Gerichtspräsident verurteilt wegen Kinderpornos

Hamburger Abendblatt. 11.01.07, S.11


Der 54-jährige promovierte Jurist soll eine Vielzahl kinderpornografischer Abbildungen aus dem Internet heruntergeladen und auf seinem Privatcomputer gespeichert haben, teilte Staatsanwältin Annemarie Wied in Marburg seinerzeit mit. Der "Wetzlarer Neuen Zeitung" zufolge soll er rund 1000 Dateien aus dem Internet herunter geladen haben.

Der Beschuldigte steht seit Dezember an der Spitze des Verwaltungsgerichts in Kassel. Zuvor war er unter anderem beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof und beim Justizministerium in Wiesbaden tätig. In seiner Freizeit engagiert er sich zudem als 1. Vorsitzender vom Tennis-Club Marburg und betreut dort neben anderen Aufgaben die Damenmannschaft des Vereins.

Quelle: Financial  Times

Ob die Information stimmt, wurde nicht recherchiert. Wir gehen davon aus, dass der Gerichtspräsidenten über seinen Anwalt Herrn Gerhard Strauch Post erhalten. Er teilte uns mit, dass

Amtseinführung des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Dr. Xxxxx
11. Februar 2005

Sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Wagner, sehr geehrter Herr Präsident Dr. Xxxxx, sehr geehrte Damen und Herren Präsidenten und Abgeordnete, liebe Gäste, meine Damen und Herren, zur offiziellen Amtseinführung als neuer Präsidenten des Verwaltungsgerichts Kassel – inoffiziell ist er ja schon einige Zeit bei uns tätig – gratuliere ich Ihnen im Namen der Stadt Kassel sehr herzlich.

Und lassen Sie mich sagen: Sie sind ja schon ein alter Bekannter in unserer Stadt, denn Sie waren von 1990 bis 2001 als Richter am Verwaltungsgerichtshof tätig und zuvor Anfang der 80-er bereits einmal 13 Monate lang am Landgericht. Und: Ihr Schwiegervater Herr Mehlmann kommt aus Wehlheiden! Sie kommen also mit zwei Vorteilen hier herein: Zugleich als Mann von außerhalb, aber auch als ein Präsident, der sich in der Stadt auskennt. Das wird sich ganz bestimmt positiv auswirken. Meine Damen und Herren, Kassel gehört zu den deutschen Städten mit den meisten Gerichten. Gerichte aller Rechtsprechungszweige haben in Kassel ihren Sitz und sind für das gesamte nördliche Hessen und rund 1 Million Bürger zuständig. Darunter sind auch zwei Obergerichte - Bundessozialgericht und Hessischer Verwaltungsgerichtshof – sowie einige Zivilsenate des OLG Frankfurt. Zudem finden sich in Kassel Landgericht, Amtsgericht, Sozialgericht, Arbeitsgericht, Arbeitsgericht und Hessisches Finanzgericht. Und eben das Verwaltungsgericht Kassel mit seinen 24 Richterstellen und knapp 60 Beschäftigten. Kassel ist damit eine Gerichtsstadt, und dieser Bereich nimmt auch was die Zahl der Arbeitsstellen angeht, eine wichtige Rolle für uns ein. Äußerlich ist dies ja nun hier im Justizzentrum auch äußerlich in angemessener Weise sichtbar geworden. Und lassen Sie mich sagen: Dass die Amtseinführung des neuen Präsidenten hier im Justizzentrum und nicht im Gebäude des Verwaltungsgerichts in der Tischbeinstraße stattfinden, ist schon ein Hinweis darauf, dass der bauliche Zustand in der Äa des neuen Präsidenten ruhig etwas aufgewertet werden könnte.

Ich weiß, dass dies ein Ziel von Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Xxxxx, ist. Sie sollen wissen: Als Oberbürgermeister stehe ich dabei ebenso an Ihrer Seite wie bei Ihrem zweiten Schwerpunkt, nämlich das Verwaltungsgericht von der personellen Besetzung zumindest auf dem derzeitigen Stand zu halten. Denn: Auch in Zukunft soll diese Gerichtsbarkeit in Kassel bei rund 3200 Eingängen jährlich ihre Arbeit schnell und gut erbringen und somit zum Rechtsfrieden in unserem Land beitragen können. Sehr geehrter Herr Dr. Xxxxx, mit Ihnen bekommt das Verwaltungsgericht Kassel einen Präsidenten, der nicht nur in der rechtlichen Materie firm ist. Wenn ich sage, Sie sind auch jemand, der die Bälle gut zurückspielt, dann trifft das auch Ihren Sport zu: Sie sind 1. Vorsitzender des Tennis-Clubs Marburg. Und auch mit unserem Skilift Habichtswald haben wir Ihnen, der Sie im Alter von vier Jahren zum ersten Mal auf Skiern standen und bis heute passionierter Wintersportler sind, etwas zu bieten – übrigens hat Kassel auch den größten Alpenverein überhaupt. Da es mit dem Skifahren diesen Winter hier bei uns vielleicht nicht mehr klappt, habe ich Ihnen einen Gutschein für Tennis in Kassel mitgebracht: Für die wilhelmshöhe open, eines der anerkannt schönsten Tennisturniere in Deutschland, möchte ich Sie deshalb schon jetzt einladen und werde Ihnen dann eine Karte zukommen lassen! Jetzt schon dabei habe ich eine Neubürgermappe, damit Sie sich vielleicht noch schneller entscheiden können, aus Marburg nach Kassel zu ziehen. In diesem Sinne biete ich Ihnen gute Zusammenarbeit an. Dem Verwaltungsgericht eine glückliche Zukunft und Ihnen, Herr Dr. Xxxxx, viel Erfolg und alles Gute in Kassel.

Quelle:  Offizielle Seite der Stadt Kassel

08.11.07: Inzwischen haben wir vom Gerichtspräsidenten über seinen Anwalt, den Herrn Gerhard Strauch Post erhalten. Wir hatten angenommen, dass ein verurteilter Gerichtspräsident seine Resozialisierung so sieht, dass er uns direkt bittet, nicht identifizierend über seine Schandtaten zu berichten, und nicht sofort einen Anwalt einschaltet. Nun sind wir keine hilflosen Kinder, da braucht er möglicherweise unbedingt anwaltliche Hilfe. Auch kann es sein, dass das eigene juristische Wissen des Gerichtspräsidenten nicht genügt, um uns zu drohen und dabei Geld zu verdienen.

Wir erfahren jedoch, dass der Gerichtspräsident weder zu seiner Person noch zu jeder beliebigen anderen Fragen mit uns kommunizieren möchte. Zu unserem Hinweis, dass sein Anliegen, nicht mehr über die Taten eines Gerichtspräsidenten berichten zu dürfen, unseres Persönlichkeitsrecht und unseres Recht auf informationelle Selbstbestimmung stark berühren, haben wir erfahren, dass nicht nur wir über Rechte verfügen, sondern der Gerichtspräsident ebenfalls.

Danke, Herr Gerichtspräsident a.D. für diesen Hinweis. Wir wussten nicht, dass außer uns, andere ebenfalls Rechte besitzen.

Nebenbeibemerkt: Der Artikel des Hamburger Abendblatt ist immer noch im Internet zu finden, wie viele andere Bericht über verurteilte Gerichtspräsidenten.

 

Wie ein Student zum Justizirrtum wurde

Von Ralf Nehmzow

Ali Rasoulzadegan (27) studiert Architektur im sechsten Semester, jobbt nebenbei, um sich sein Studium zu finanzieren - ein unbescholtener Bürger. Und doch geriet er unschuldig in die Mühlen der Behörden, wurde zum "Justizirrtum", weil Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht schlampig ermittelten.

Der Fall ist außergewöhnlich: Weil Rasoulzadegan angeblich betrunken (0,8 Promille) Auto gefahren sein soll, verurteilte ihn das Amtsgericht Ende Juli 2005 per Strafbefehl zu 1500 Euro Geldstrafe (Trunkenheit im Verkehr). Die Fahrerlaubnis wurde ihm für elf Monate entzogen. Rasoulzadegan verlor daher einen Nebenjob, mußte Schulden machen. Erst als er später vor Gericht selbst auf eine eigene Blutprobe bestand, kam der Irrtum heraus, wurde er freigesprochen.

Der Ärger begann am 15. Juni 2005: Rasoulzadegans Auto war in der Werkstatt. Er nahm sich einen Mietwagen, den er zeitweise Freunden überließ. Einer von ihnen wurde betrunken in dem Wagen von der Polizei erwischt. Der Mann zeigte dreist Rasoulzadegans Führerschein vor, der im Auto war. "Ich habe ihm sofort die Freundschaft gekündigt." Dann kam Post: von der Staatsanwaltschaft, vom Gericht. Rasoulzadegan sagte, es sei ein Irrtum, er habe ein "Alibi" - alles eine "Schutzbehauptung", hieß es in der Justiz dazu. Im ersten Prozeß im Januar 2006 "erkannten" ihn zwei Polizisten zu 70 beziehungsweise 80 Prozent wieder. Rasoulzadegan verlangte eine vergleichende Blutprobe - mit Erfolg. Sieben Monate nach dem Vorfall wurde nun die DNA von Rasoulzadegans Blut mit dem Blut des Fahrers verglichen, bei dem die 0,8 Promille festgestellt wurden. Das Ergebnis: Es war nicht identisch. Am 3. April 2006 wurde Rasoulzadegan freigesprochen. Er erinnert noch den Eindruck des jungen Amtsrichters: "Der war sehr nachdenklich." "Der Fall zeigt, daß gerade bei Massendelikten oft zu voreilig nach Aktenlage entschieden wird", sagt der renommierte Verkehrsrechtsanwalt Rolf-Peter Rocke, der Rasoulzadegan seit März 2006 als Mandanten betreut. "Die Staatsanwaltschaft hat von Amts wegen nicht nur belastendes, sondern auch entlastendes Material zu beschaffen. Das wurde hier versäumt." Rocke strengt für seinen Mandanten eine Schadenersatzklage gegen die Stadt an. Rasoulzadegan: "Erschreckend, wie schnell man unschuldig ins Visier der Justiz geraten kann. Nur weil ich so hartnäckig war, konnte ich meine Unschuld beweisen."

Erschienen am 5. Juli 2006 - http://www.abendblatt.de/daten/2006/07/05/582307.html

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Richter schoss auf Jugendliche

Selbst Justiz: Sie warfen Schneebälle an sein Haus, da griff der Jurist zur Flinte. Er bleibt frei.

Von Ludger Fertmann

Lüneburg - Weil sie bei einer Schneeballschlacht sein Haus getroffen hatten, hat ein 55 Jahre alter Amtsrichter in Dumsdorf bei Lüneburg mit einer Schrotflinte zweimal auf zwei Jugendliche geschossen. Dabei verletzte er einen 16-Jährigen am Oberarm. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg ließ den Richter umgehend festnehmen. Sie beantragte Haftbefehl. Der Haftrichter aber lehnte ab und setzte den Kollegen wieder auf freien Fuß. Es gebe keinen Verdacht auf eine Tötungsabsicht.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter "wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts". Oberstaatsanwalt Jürgen Wigger: "Wir gehen davon aus, dass in die Richtung des Jungen geschossen und eine Tötung billigend in Kauf genommen wurde." Seine Behörde hat bei einer Hausdurchsuchung in Dumsdorf die Schrotflinte des Richters sichergestellt.

Der Beschuldigte schweigt bislang zu den Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Jugendlichen sich an dem Abend "nur einen Spaß gemacht haben".

Der Verwundete hat eine leichte Fleischwunde. Sie wurde im Krankenhaus ambulant versorgt. Der Junge habe wohl Glück gehabt, dass nicht weitere Schrotkugeln ihn getötet hätten, sagte ein Polizist. Schrotmunition könne durchaus tödlich wirken.

Nach den bisherigen Ermittlungen gibt es keine dienstliche Verbindung des Amtsrichters zu den beiden Jungen, also auch kein Motiv für eine gezielte Provokation etwa nach einer vorangegangenen Verurteilung durch diesen Richter.

Aufatmen im Justizministerium in Hannover: Der Richter hat sich gestern nach einem Gespräch mit seiner Vorgesetzten am Amtsgericht Lüneburg krankschreiben lassen und wird wohl längere Zeit dienstunfähig bleiben. Damit hat das Ministerium Zeit gewonnen.

Es ist zwar kaum vorstellbar, dass der Beschuldigte in Lüneburg weiter Recht spricht, ehe sein Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Aber der Mann kann wegen der richterlichen Unabhängigkeit nicht wie ein normaler Beamter vom Dienst suspendiert werden. Das kann nur das Richterdienstgericht.

Dieses Gremium, dem ausschließlich Richter angehören, entscheidet auf Antrag des Justizministeriums. Je nach Resultat der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen kann die Sanktion von einem einfachen Verweis über Gehaltseinbußen bis hin zur Entfernung aus dem öffentlichen Dienst reichen. Die droht Richtern wie allen anderen Beamten bei einer Verurteilung zu mindestens einjähriger Haftstrafe.

Erschienen am 27.01.2004 in Norddeutschland

Hamburger Abendblatt vom 27.01.2004 - http://www.abendblatt.de/daten/2004/01/27/255413.html

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 10.11.07
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