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Gerichtspraesident verurteilt wegen Kinderpornos

Hamburger Abendblatt. 11.01.07, S.11


Der 54-jaehrige promovierte Jurist soll eine Vielzahl kinderpornografischer Abbildungen aus dem Internet heruntergeladen und auf seinem Privatcomputer gespeichert haben, teilte Staatsanwaeltin Annemarie Wied in Marburg seinerzeit mit. Der "Wetzlarer Neuen Zeitung" zufolge soll er rund 1000 Dateien aus dem Internet herunter geladen haben.

Der Beschuldigte steht seit Dezember an der Spitze des Verwaltungsgerichts in Kassel. Zuvor war er unter anderem beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof und beim Justizministerium in Wiesbaden taetig. In seiner Freizeit engagiert er sich zudem als 1. Vorsitzender vom Tennis-Club Marburg und betreut dort neben anderen Aufgaben die Damenmannschaft des Vereins.

Quelle: Financial  Times

Ob die Information stimmt, wurde nicht recherchiert. Wir gehen davon aus, dass der Gerichtspraesidenten ueber seinen Anwalt Herrn Gerhard Strauch Post erhalten. Er teilte uns mit, dass

Amtseinfuehrung des Praesidenten des Verwaltungsgerichts Dr. Xxxxx
11. Februar 2005

Sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Wagner, sehr geehrter Herr Praesident Dr. Xxxxx, sehr geehrte Damen und Herren Praesidenten und Abgeordnete, liebe Gaeste, meine Damen und Herren, zur offiziellen Amtseinfuehrung als neuer Praesidenten des Verwaltungsgerichts Kassel – inoffiziell ist er ja schon einige Zeit bei uns taetig – gratuliere ich Ihnen im Namen der Stadt Kassel sehr herzlich.

Und lassen Sie mich sagen: Sie sind ja schon ein alter Bekannter in unserer Stadt, denn Sie waren von 1990 bis 2001 als Richter am Verwaltungsgerichtshof taetig und zuvor Anfang der 80-er bereits einmal 13 Monate lang am Landgericht. Und: Ihr Schwiegervater Herr Mehlmann kommt aus Wehlheiden! Sie kommen also mit zwei Vorteilen hier herein: Zugleich als Mann von ausserhalb, aber auch als ein Praesident, der sich in der Stadt auskennt. Das wird sich ganz bestimmt positiv auswirken. Meine Damen und Herren, Kassel gehoert zu den deutschen Staedten mit den meisten Gerichten. Gerichte aller Rechtsprechungszweige haben in Kassel ihren Sitz und sind fuer das gesamte noerdliche Hessen und rund 1 Million Buerger zustaendig. Darunter sind auch zwei Obergerichte - Bundessozialgericht und Hessischer Verwaltungsgerichtshof – sowie einige Zivilsenate des OLG Frankfurt. Zudem finden sich in Kassel Landgericht, Amtsgericht, Sozialgericht, Arbeitsgericht, Arbeitsgericht und Hessisches Finanzgericht. Und eben das Verwaltungsgericht Kassel mit seinen 24 Richterstellen und knapp 60 Beschaeftigten. Kassel ist damit eine Gerichtsstadt, und dieser Bereich nimmt auch was die Zahl der Arbeitsstellen angeht, eine wichtige Rolle fuer uns ein. aeusserlich ist dies ja nun hier im Justizzentrum auch aeusserlich in angemessener Weise sichtbar geworden. Und lassen Sie mich sagen: Dass die Amtseinfuehrung des neuen Praesidenten hier im Justizzentrum und nicht im Gebaeude des Verwaltungsgerichts in der Tischbeinstrasse stattfinden, ist schon ein Hinweis darauf, dass der bauliche Zustand in der aea des neuen Praesidenten ruhig etwas aufgewertet werden koennte.

Ich weiss, dass dies ein Ziel von Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Xxxxx, ist. Sie sollen wissen: Als Oberbuergermeister stehe ich dabei ebenso an Ihrer Seite wie bei Ihrem zweiten Schwerpunkt, naemlich das Verwaltungsgericht von der personellen Besetzung zumindest auf dem derzeitigen Stand zu halten. Denn: Auch in Zukunft soll diese Gerichtsbarkeit in Kassel bei rund 3200 Eingaengen jaehrlich ihre Arbeit schnell und gut erbringen und somit zum Rechtsfrieden in unserem Land beitragen koennen. Sehr geehrter Herr Dr. Xxxxx, mit Ihnen bekommt das Verwaltungsgericht Kassel einen Praesidenten, der nicht nur in der rechtlichen Materie firm ist. Wenn ich sage, Sie sind auch jemand, der die Baelle gut zurueckspielt, dann trifft das auch Ihren Sport zu: Sie sind 1. Vorsitzender des Tennis-Clubs Marburg. Und auch mit unserem Skilift Habichtswald haben wir Ihnen, der Sie im Alter von vier Jahren zum ersten Mal auf Skiern standen und bis heute passionierter Wintersportler sind, etwas zu bieten – uebrigens hat Kassel auch den groessten Alpenverein ueberhaupt. Da es mit dem Skifahren diesen Winter hier bei uns vielleicht nicht mehr klappt, habe ich Ihnen einen Gutschein fuer Tennis in Kassel mitgebracht: Fuer die wilhelmshoehe open, eines der anerkannt schoensten Tennisturniere in Deutschland, moechte ich Sie deshalb schon jetzt einladen und werde Ihnen dann eine Karte zukommen lassen! Jetzt schon dabei habe ich eine Neubuergermappe, damit Sie sich vielleicht noch schneller entscheiden koennen, aus Marburg nach Kassel zu ziehen. In diesem Sinne biete ich Ihnen gute Zusammenarbeit an. Dem Verwaltungsgericht eine glueckliche Zukunft und Ihnen, Herr Dr. Xxxxx, viel Erfolg und alles Gute in Kassel.

Quelle:  Offizielle Seite der Stadt Kassel

08.11.07: Inzwischen haben wir vom Gerichtspraesidenten ueber seinen Anwalt, den Herrn Gerhard Strauch Post erhalten. Wir hatten angenommen, dass ein verurteilter Gerichtspraesident seine Resozialisierung so sieht, dass er uns direkt bittet, nicht identifizierend ueber seine Schandtaten zu berichten, und nicht sofort einen Anwalt einschaltet. Nun sind wir keine hilflosen Kinder, da braucht er moeglicherweise unbedingt anwaltliche Hilfe. Auch kann es sein, dass das eigene juristische Wissen des Gerichtspraesidenten nicht genuegt, um uns zu drohen und dabei Geld zu verdienen.

Wir erfahren jedoch, dass der Gerichtspraesident weder zu seiner Person noch zu jeder beliebigen anderen Fragen mit uns kommunizieren moechte. Zu unserem Hinweis, dass sein Anliegen, nicht mehr ueber die Taten eines Gerichtspraesidenten berichten zu duerfen, unseres Persoenlichkeitsrecht und unseres Recht auf informationelle Selbstbestimmung stark beruehren, haben wir erfahren, dass nicht nur wir ueber Rechte verfuegen, sondern der Gerichtspraesident ebenfalls.

Danke, Herr Gerichtspraesident a.D. fuer diesen Hinweis. Wir wussten nicht, dass ausser uns, andere ebenfalls Rechte besitzen.

Nebenbeibemerkt: Der Artikel des Hamburger Abendblatt ist immer noch im Internet zu finden, wie viele andere Bericht ueber verurteilte Gerichtspraesidenten.

 

Wie ein Student zum Justizirrtum wurde

Von Ralf Nehmzow

Ali Rasoulzadegan (27) studiert Architektur im sechsten Semester, jobbt nebenbei, um sich sein Studium zu finanzieren - ein unbescholtener Buerger. Und doch geriet er unschuldig in die Muehlen der Behoerden, wurde zum "Justizirrtum", weil Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht schlampig ermittelten.

Der Fall ist aussergewoehnlich: Weil Rasoulzadegan angeblich betrunken (0,8 Promille) Auto gefahren sein soll, verurteilte ihn das Amtsgericht Ende Juli 2005 per Strafbefehl zu 1500 Euro Geldstrafe (Trunkenheit im Verkehr). Die Fahrerlaubnis wurde ihm fuer elf Monate entzogen. Rasoulzadegan verlor daher einen Nebenjob, musste Schulden machen. Erst als er spaeter vor Gericht selbst auf eine eigene Blutprobe bestand, kam der Irrtum heraus, wurde er freigesprochen.

Der aerger begann am 15. Juni 2005: Rasoulzadegans Auto war in der Werkstatt. Er nahm sich einen Mietwagen, den er zeitweise Freunden ueberliess. Einer von ihnen wurde betrunken in dem Wagen von der Polizei erwischt. Der Mann zeigte dreist Rasoulzadegans Fuehrerschein vor, der im Auto war. "Ich habe ihm sofort die Freundschaft gekuendigt." Dann kam Post: von der Staatsanwaltschaft, vom Gericht. Rasoulzadegan sagte, es sei ein Irrtum, er habe ein "Alibi" - alles eine "Schutzbehauptung", hiess es in der Justiz dazu. Im ersten Prozess im Januar 2006 "erkannten" ihn zwei Polizisten zu 70 beziehungsweise 80 Prozent wieder. Rasoulzadegan verlangte eine vergleichende Blutprobe - mit Erfolg. Sieben Monate nach dem Vorfall wurde nun die DNA von Rasoulzadegans Blut mit dem Blut des Fahrers verglichen, bei dem die 0,8 Promille festgestellt wurden. Das Ergebnis: Es war nicht identisch. Am 3. April 2006 wurde Rasoulzadegan freigesprochen. Er erinnert noch den Eindruck des jungen Amtsrichters: "Der war sehr nachdenklich." "Der Fall zeigt, dass gerade bei Massendelikten oft zu voreilig nach Aktenlage entschieden wird", sagt der renommierte Verkehrsrechtsanwalt Rolf-Peter Rocke, der Rasoulzadegan seit Maerz 2006 als Mandanten betreut. "Die Staatsanwaltschaft hat von Amts wegen nicht nur belastendes, sondern auch entlastendes Material zu beschaffen. Das wurde hier versaeumt." Rocke strengt fuer seinen Mandanten eine Schadenersatzklage gegen die Stadt an. Rasoulzadegan: "Erschreckend, wie schnell man unschuldig ins Visier der Justiz geraten kann. Nur weil ich so hartnaeckig war, konnte ich meine Unschuld beweisen."

Erschienen am 5. Juli 2006 - http://www.abendblatt.de/daten/2006/07/05/582307.html

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Richter schoss auf Jugendliche

Selbst Justiz: Sie warfen Schneebaelle an sein Haus, da griff der Jurist zur Flinte. Er bleibt frei.

Von Ludger Fertmann

Lueneburg - Weil sie bei einer Schneeballschlacht sein Haus getroffen hatten, hat ein 55 Jahre alter Amtsrichter in Dumsdorf bei Lueneburg mit einer Schrotflinte zweimal auf zwei Jugendliche geschossen. Dabei verletzte er einen 16-Jaehrigen am Oberarm. Die Staatsanwaltschaft Lueneburg liess den Richter umgehend festnehmen. Sie beantragte Haftbefehl. Der Haftrichter aber lehnte ab und setzte den Kollegen wieder auf freien Fuss. Es gebe keinen Verdacht auf eine Toetungsabsicht.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter "wegen des Verdachts eines versuchten Toetungsdelikts". Oberstaatsanwalt Juergen Wigger: "Wir gehen davon aus, dass in die Richtung des Jungen geschossen und eine Toetung billigend in Kauf genommen wurde." Seine Behoerde hat bei einer Hausdurchsuchung in Dumsdorf die Schrotflinte des Richters sichergestellt.

Der Beschuldigte schweigt bislang zu den Vorwuerfen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Jugendlichen sich an dem Abend "nur einen Spass gemacht haben".

Der Verwundete hat eine leichte Fleischwunde. Sie wurde im Krankenhaus ambulant versorgt. Der Junge habe wohl Glueck gehabt, dass nicht weitere Schrotkugeln ihn getoetet haetten, sagte ein Polizist. Schrotmunition koenne durchaus toedlich wirken.

Nach den bisherigen Ermittlungen gibt es keine dienstliche Verbindung des Amtsrichters zu den beiden Jungen, also auch kein Motiv fuer eine gezielte Provokation etwa nach einer vorangegangenen Verurteilung durch diesen Richter.

Aufatmen im Justizministerium in Hannover: Der Richter hat sich gestern nach einem Gespraech mit seiner Vorgesetzten am Amtsgericht Lueneburg krankschreiben lassen und wird wohl laengere Zeit dienstunfaehig bleiben. Damit hat das Ministerium Zeit gewonnen.

Es ist zwar kaum vorstellbar, dass der Beschuldigte in Lueneburg weiter Recht spricht, ehe sein Verfahren rechtskraeftig abgeschlossen ist. Aber der Mann kann wegen der richterlichen Unabhaengigkeit nicht wie ein normaler Beamter vom Dienst suspendiert werden. Das kann nur das Richterdienstgericht.

Dieses Gremium, dem ausschliesslich Richter angehoeren, entscheidet auf Antrag des Justizministeriums. Je nach Resultat der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen kann die Sanktion von einem einfachen Verweis ueber Gehaltseinbussen bis hin zur Entfernung aus dem oeffentlichen Dienst reichen. Die droht Richtern wie allen anderen Beamten bei einer Verurteilung zu mindestens einjaehriger Haftstrafe.

Erschienen am 27.01.2004 in Norddeutschland

Hamburger Abendblatt vom 27.01.2004 - http://www.abendblatt.de/daten/2004/01/27/255413.html

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 10.11.07
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