________________________________________________ Gerichtspräsident verurteilt wegen Kinderpornos Hamburger Abendblatt. 11.01.07, S.11
Ob die Information stimmt, wurde nicht recherchiert. Wir gehen davon aus, dass der Gerichtspräsidenten über seinen Anwalt Herrn Gerhard Strauch Post erhalten. Er teilte uns mit, dass
Amtseinführung des Präsidenten des
Verwaltungsgerichts Dr. Xxxxx
Sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Wagner,
sehr geehrter Herr Präsident Dr. Xxxxx, sehr geehrte Damen und Herren
Präsidenten und Abgeordnete, liebe Gäste, meine Damen und Herren, zur
offiziellen Amtseinführung als neuer Präsidenten des Verwaltungsgerichts
Kassel – inoffiziell ist er ja schon einige Zeit bei uns tätig –
gratuliere ich Ihnen im Namen der Stadt Kassel sehr herzlich. Quelle: Offizielle Seite der Stadt Kassel 08.11.07: Inzwischen haben wir vom Gerichtspräsidenten über seinen Anwalt, den Herrn Gerhard Strauch Post erhalten. Wir hatten angenommen, dass ein verurteilter Gerichtspräsident seine Resozialisierung so sieht, dass er uns direkt bittet, nicht identifizierend über seine Schandtaten zu berichten, und nicht sofort einen Anwalt einschaltet. Nun sind wir keine hilflosen Kinder, da braucht er möglicherweise unbedingt anwaltliche Hilfe. Auch kann es sein, dass das eigene juristische Wissen des Gerichtspräsidenten nicht genügt, um uns zu drohen und dabei Geld zu verdienen. Wir erfahren jedoch, dass der Gerichtspräsident weder zu seiner Person noch zu jeder beliebigen anderen Fragen mit uns kommunizieren möchte. Zu unserem Hinweis, dass sein Anliegen, nicht mehr über die Taten eines Gerichtspräsidenten berichten zu dürfen, unseres Persönlichkeitsrecht und unseres Recht auf informationelle Selbstbestimmung stark berühren, haben wir erfahren, dass nicht nur wir über Rechte verfügen, sondern der Gerichtspräsident ebenfalls. Danke, Herr Gerichtspräsident a.D. für diesen Hinweis. Wir wussten nicht, dass außer uns, andere ebenfalls Rechte besitzen. Nebenbeibemerkt: Der Artikel des Hamburger Abendblatt ist immer noch im Internet zu finden, wie viele andere Bericht über verurteilte Gerichtspräsidenten.
Wie ein Student zum Justizirrtum wurde Von Ralf Nehmzow Ali Rasoulzadegan (27) studiert Architektur im sechsten Semester, jobbt nebenbei, um sich sein Studium zu finanzieren - ein unbescholtener Bürger. Und doch geriet er unschuldig in die Mühlen der Behörden, wurde zum "Justizirrtum", weil Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht schlampig ermittelten. Der Fall ist außergewöhnlich: Weil Rasoulzadegan angeblich betrunken (0,8 Promille) Auto gefahren sein soll, verurteilte ihn das Amtsgericht Ende Juli 2005 per Strafbefehl zu 1500 Euro Geldstrafe (Trunkenheit im Verkehr). Die Fahrerlaubnis wurde ihm für elf Monate entzogen. Rasoulzadegan verlor daher einen Nebenjob, mußte Schulden machen. Erst als er später vor Gericht selbst auf eine eigene Blutprobe bestand, kam der Irrtum heraus, wurde er freigesprochen. Der Ärger begann am 15. Juni 2005: Rasoulzadegans Auto war in der Werkstatt. Er nahm sich einen Mietwagen, den er zeitweise Freunden überließ. Einer von ihnen wurde betrunken in dem Wagen von der Polizei erwischt. Der Mann zeigte dreist Rasoulzadegans Führerschein vor, der im Auto war. "Ich habe ihm sofort die Freundschaft gekündigt." Dann kam Post: von der Staatsanwaltschaft, vom Gericht. Rasoulzadegan sagte, es sei ein Irrtum, er habe ein "Alibi" - alles eine "Schutzbehauptung", hieß es in der Justiz dazu. Im ersten Prozeß im Januar 2006 "erkannten" ihn zwei Polizisten zu 70 beziehungsweise 80 Prozent wieder. Rasoulzadegan verlangte eine vergleichende Blutprobe - mit Erfolg. Sieben Monate nach dem Vorfall wurde nun die DNA von Rasoulzadegans Blut mit dem Blut des Fahrers verglichen, bei dem die 0,8 Promille festgestellt wurden. Das Ergebnis: Es war nicht identisch. Am 3. April 2006 wurde Rasoulzadegan freigesprochen. Er erinnert noch den Eindruck des jungen Amtsrichters: "Der war sehr nachdenklich." "Der Fall zeigt, daß gerade bei Massendelikten oft zu voreilig nach Aktenlage entschieden wird", sagt der renommierte Verkehrsrechtsanwalt Rolf-Peter Rocke, der Rasoulzadegan seit März 2006 als Mandanten betreut. "Die Staatsanwaltschaft hat von Amts wegen nicht nur belastendes, sondern auch entlastendes Material zu beschaffen. Das wurde hier versäumt." Rocke strengt für seinen Mandanten eine Schadenersatzklage gegen die Stadt an. Rasoulzadegan: "Erschreckend, wie schnell man unschuldig ins Visier der Justiz geraten kann. Nur weil ich so hartnäckig war, konnte ich meine Unschuld beweisen." Erschienen am 5. Juli 2006 - http://www.abendblatt.de/daten/2006/07/05/582307.html ___________________________________ Richter schoss auf Jugendliche Selbst Justiz: Sie warfen Schneebälle an sein Haus, da griff der Jurist zur Flinte. Er bleibt frei. Von Ludger Fertmann Lüneburg - Weil sie bei einer Schneeballschlacht sein Haus getroffen hatten, hat ein 55 Jahre alter Amtsrichter in Dumsdorf bei Lüneburg mit einer Schrotflinte zweimal auf zwei Jugendliche geschossen. Dabei verletzte er einen 16-Jährigen am Oberarm. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg ließ den Richter umgehend festnehmen. Sie beantragte Haftbefehl. Der Haftrichter aber lehnte ab und setzte den Kollegen wieder auf freien Fuß. Es gebe keinen Verdacht auf eine Tötungsabsicht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter "wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts". Oberstaatsanwalt Jürgen Wigger: "Wir gehen davon aus, dass in die Richtung des Jungen geschossen und eine Tötung billigend in Kauf genommen wurde." Seine Behörde hat bei einer Hausdurchsuchung in Dumsdorf die Schrotflinte des Richters sichergestellt. Der Beschuldigte schweigt bislang zu den Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Jugendlichen sich an dem Abend "nur einen Spaß gemacht haben". Der Verwundete hat eine leichte Fleischwunde. Sie wurde im Krankenhaus ambulant versorgt. Der Junge habe wohl Glück gehabt, dass nicht weitere Schrotkugeln ihn getötet hätten, sagte ein Polizist. Schrotmunition könne durchaus tödlich wirken. Nach den bisherigen Ermittlungen gibt es keine dienstliche Verbindung des Amtsrichters zu den beiden Jungen, also auch kein Motiv für eine gezielte Provokation etwa nach einer vorangegangenen Verurteilung durch diesen Richter. Aufatmen im Justizministerium in Hannover: Der Richter hat sich gestern nach einem Gespräch mit seiner Vorgesetzten am Amtsgericht Lüneburg krankschreiben lassen und wird wohl längere Zeit dienstunfähig bleiben. Damit hat das Ministerium Zeit gewonnen. Es ist zwar kaum vorstellbar, dass der Beschuldigte in Lüneburg weiter Recht spricht, ehe sein Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Aber der Mann kann wegen der richterlichen Unabhängigkeit nicht wie ein normaler Beamter vom Dienst suspendiert werden. Das kann nur das Richterdienstgericht. Dieses Gremium, dem ausschließlich Richter angehören, entscheidet auf Antrag des Justizministeriums. Je nach Resultat der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen kann die Sanktion von einem einfachen Verweis über Gehaltseinbußen bis hin zur Entfernung aus dem öffentlichen Dienst reichen. Die droht Richtern wie allen anderen Beamten bei einer Verurteilung zu mindestens einjähriger Haftstrafe. Erschienen am 27.01.2004 in Norddeutschland Hamburger Abendblatt vom 27.01.2004 - http://www.abendblatt.de/daten/2004/01/27/255413.html
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Rolf Schälike |