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Richterwitze
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Der Richter schreit den Angeklagten an:
"Ich kenne Sie doch! Ich habe sie schon 100 mal gesehen. Wievielmal sind
Sie vorbestraft?"
"Ich bin nicht vorbestraft, Herr Richter, aber ich bin der Portier im
Eros-Center."
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Der Verteidiger hält ein flammendes Plädoyer
für den Angeklagten und weist die absolute Unschuld seines Mandanten nach.
Der Richter ist sichtlich ergriffen: "Ja, Herr Verteidiger, Sie haben
völlig recht!"
Der Staatsanwalt erhält das Wort, weist dem Angeklagten Punkt für Punkt
der abscheulichen Tat nach und fordert die Höchststrafe. Der Richter
nickt: "Sie haben völlig recht, Herr Staatsanwalt."
Da meldet sich der Schöffe: "Aber Herr Richter, Sie können doch nicht
beiden gleichzeitig recht geben!"
Der Richter: "Tja, da haben Sie auch wieder recht!"
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Drei Angeklagte stehen vor einem schielendem
Richter.
Er fragt den ersten : Wie heißen Sie ?
Sagt der zweite : ich habe nichts gesagt.
Der Richter schreit den zweiten an : Sie habe ich nicht gefragt !
Sagt der dritte : i hob eh nix gesagt, Herr Rat.
Hier logen die Augen.
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Drei Männer stehen vor Gericht. Fragt der
Richter den ersten: "Was hast Du denn gemacht?" - "Ich habe den Stein ins
Wasser geworfen." Sagt der Richter: "Das macht doch nix! Sie sind frei!"
Fragt der Richter den zweiten: "Und was hast Du angestellt?" - "Ich habe
geholfen den Stein ins Wasser zu werfen." Erwidert der Richter: "Ja und,
das macht auch nix! Du bist auch frei!" Fragt er schließlich den dritten:
"Was hast dann Du gemacht?" - "Nix, Herr Richter, ich bin Peter Stein!"
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Der Richter zum Ehemann: "Ihre Frau verzeiht
und will es noch einmal mit Ihnen versuchen." Der Mann seufzt und meint:
"Gut, ich nehme die Strafe an."
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Bei der Gerichtsverhandlung gegen den
Exhibitionisten geling es dem flinken Angeklagten, sich blitzartig vor der
jungen Richterin zu entkleiden. Die Dame wendet sich an den Verteidiger
und ordnet an:
"Das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt!"
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Richter: "Angeklagter, Sie sind vom Verdacht
der Bigamie befreit. Das Verfahren ist damit eingestellt. Sie können nach
Hause zu ihrer Frau gehen." Angeklagter: "Zu welcher?"
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Richter: "Angeklagter, ging der Einbruch so
vor sich, wie ich ihn eben geschildert habe?" Angeklagter: "Nee, ganz
anders, Herr Rat, aber ihre Methode ist auch nicht schlecht."
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Richter zum Angeklagten: "Was stand
in dem Brief, den Sie der Zeugin geschickt haben?"
"Sag ich nicht, Briefgeheimnis."
"Und welchen Betrag haben sie der Zeugin überwiesen?", frag der Richter
weiter.
"Sag ich nicht, Bankgeheimnis."
"Sie werden zu 5 Monaten Haft verurteilt!"
"Aber warum denn?"
"Sag ich nicht, Amtsgeheimnis!"
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Richter zum Zeugen: "Wie weit waren Sie von
der Unfallstelle entfernt?"
"17,37 Meter." - "Wieso können Sie das so exakt angeben?"
"Ich habe sofort nachgemessen, weil ich dachte, irgend so ein Idiot wird
mich
sicher danach fragen!"
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"Angeklagter", donnert der Richter, "Sie
scheinen schlechten Umgang gehabt zu haben."
"Ganz im Gegenteil, Herr Vorsitzender, seit meiner frühesten Jugend habe
ich es nur mit Richtern und Staatsanwälten zu tun."
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Der Richter fragte den Landstreicher: "Wann
arbeiten Sie eigentlich?"
"Ach, hin und wieder."
"Und was arbeiten Sie?"
"So dies und jenes."
"Und wo arbeiten Sie?"
"Hier und dort."
"Haben Sie vielleicht einen Wohnsitz?"
"Mal ja, mal nicht."
"Dann" sagte der Richter, "werde ich Sie jetzt erst mal einbuchten."
"Und wann komme ich wieder raus?"
"Früher oder später!"
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"Aber meine Frau will mir Sex wegnehmen!"
beschwert sich der Noch- Ehemann. Der Richter: "Das ist das, was bei allen
Scheidungen passiert."
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"Was hat Sie veranlasst, den Angeklagten
freizusprechen?" fauchte der Richter die Geschworenen an. "Schwachsinn,
euer Ehren !" antwortete ihr Sprecher. Der Richter entsetzt: "Was, sie
alle acht???"
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Fragt ein Betrüger den anderen: "Glaubst du
eigentlich an Justiz-Irrtümern? Natürlich! Mich haben sie doch schon
zweimal freigesprochen."
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. Richter:
"Wann haben Sie denn gemerkt, dass das Grundstück bewacht war?"
Angeklagter: "Als ich die Zähne von dem Dobermann in meinem Hintern
spürte!" Darauf wendet sich der Richter an den Zeugen und fragt: "Stimmt
das, Herr Dobermann?"
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Fragt der junge Richter seinen ergrauten
Kollegen: "Ich habe da einen Schwarzbrenner, der Zwetschgengeist gemacht
hat. Wie viel soll ich ihm wohl geben?" "Auf keinen Fall mehr als fünf
Mark pro Liter!"
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Richter im Mordprozess in Helsinki:
"Angeklagter, wo waren Sie in der Nacht vom 13. November auf den 4.
Februar?"
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Ein Richter, der betrunken zwei Bürger
angefahren hat, bittet den Strafrichter um mildernde Umstände. "Sie werden
überhaupt nicht bestraft, Herr Kollege! Der Mann, der durch die Scheibe
Ihres Autos flog, wird wegen Einbruchs verurteilt. Und der andere der 15
Meter durch die Luft geflogen ist, wird wegen Unfallflucht gesucht."
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Eine ältere Dirne steht vor Gericht. Der
Richter weiß nicht, welche Strafe er ihr verpassen soll. Er ruft einen
befreundeten Kollegen an: "Was würden Sie einer 50-jährigen
Prostituierten geben?" - "Höchstens 15 Euro!"
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Richter an den Stasi-Führungsoffizier: "War
Balldorf IM?" "Nein, das war er nicht. Er wurde bei uns zwar als IM
geführt, hat aber nur unwissend laufend mündlich und schriftlich
berichtet. Er durfte bei uns in der Stasi auch Material einsehen und wurde
geheimdienstlich ohne sein Wissen geschult!" Richter: "Angeklagter, Sie erhalten
eine Strafe von 20 Tagessätzen zu je 1000,00 Euro wegen Wiederholung der gerichtlich
verbotener Behauptung, Balldorf wäre Stasi-IM gewesen!"
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Richter an den Beklagten: "Sie wissen doch,
dass Ihnen verboten wurde, zu behaupten "Herr Rechtsanwalt Meier sagte
"Der Antrag wäre Scheiße". Jetzt haben Sie eine frei erfundene
Vorlesung eines
Hamburger Rechtsanwaltes veröffentlicht, in der er sich der vermeintlichen
Heldentat rühmt, im Gerichtssaal "gefurzt" zu haben. Unerhört! 30 Tagessätze zu
je 500,00 Euro sind da mindestens angebracht. Sie haben gegen das Verbot,
zu behaupten, der Antrag des Rechtsanwaltes Meier wäre "Scheiße",
verstoßen!"
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Rolf Schälike
Dieses
Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 07.07.05
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