04. November 2003
Patentrecht: Hamburger Internet- Betreiber
sollen für Benutzung von Hansestadt-Kürzel zahlen. Die Betroffenen klagen. Die Post hatte es in sich: Der Nürnberger Rechtsanwalt Wolfgang Pasch versandte bundesweit rund 6000-mal gleich lautende Abmahnbriefe - an diejenigen, die eine Internet-Homepage haben, in deren Adressen Kürzel von Kfz-Zeichen enthalten sind (etwa "hh" für Hamburg). Sie sollten 1114,50 Euro zahlen, Schadenersatz und Anwaltsgebühren. Wer nicht zahle, müsse mit einer Klage rechnen, hieß es darin. Die Begründung: Sein Mandant - der Geschäftsmann Michael Hermann aus Biberach, - habe ein europäisches Patent auf die Verwendung dieser Kürzel. Allein in Hamburg erhielten nach Schätzungen bisher Hunderte Firmen und Privatleute solche Briefe. Einige wehren sich nun gerichtlich gegen die Massenabmahnungen, es gibt zudem ein "Selbsthilfeforum". "Wir haben beim Landgericht eine Klage eingereicht", bestätigte Rechtsanwalt Nikolai Klute (39) dem Abendblatt. Er vertritt einen Hamburger, der auf seiner privaten Homepage-Adresse "hh" verwendet und dafür zahlen sollte. Auch die Geschäftsfrau Sibylle Seeberger (49) aus dem Hanse-Viertel bekam von Pasch Abmahnpost. "Zuerst habe ich mich sehr erschrocken. Dann habe ich gedacht, das kann doch nicht wahr sein. Ich werde nicht bezahlen." Sie hat im Internet eine Homepage für ihr Geschäft (www.lamoda.hh.de). Die Handelskammer warnt unterdessen vor den Abmahnbriefen. "Besonders für die kleinen Firmen und für viele Privatleute bedeuten die Abmahnbriefe einen riesigen Schrecken", weiß Jochen Halfmann (38) von der Handelskammer. Mehr als 40 Hamburger ließen sich bisher bei ihm beraten. "Wir raten dringend, nicht zu bezahlen." Rechtsexperten zweifeln das umstrittene Patent von Michael Hermann massiv an. "Ich halte es für nicht korrekt, weil es unter anderem zu unbestimmt ist. Es wird keinen Bestand haben", prognostiziert etwa Rechtsanwalt Klute, für Privatleute ergebe sich dies bereits eindeutig aus dem Patentgesetz. Anwalt Pasch habe sich mit den Briefen "sehr weit aus dem Fenster gelehnt". Rechtsanwaltskollege Kai Kähler (57), der mehr als ein Dutzend betroffene Hamburger vertritt, will das Patent von Hermann mit einer "Nichtigkeitsklage" beim Bundespatentgericht kippen: Das Hermann-Patent verstoße gegen Grundsätze des Europäischen Patentrechts, jedenfalls könne man daraus keinen Anspruch auf den Schutz von Domain-Namen ableiten, so Kähler. Der Patentschutzrechtsexperte weiter: "Die Abmahnung und die Gesamtumstände sind hier in höchstem Maße unseriös." Anwalt Pasch hat sich inzwischen in einem zweiten Brief bei Sibylle Seeberger und anderen Betroffenen entschuldigt - er legte das Mandat Hermann inzwischen nieder. Hermann hingegen will dem Vernehmen nach an seinem umstrittenen Patent festhalten. Zwei neue Anwaltskanzleien soll er schon gewonnen haben für seine Sache. Er sei "kein Abzocker und kein Betrüger", meint er. Inzwischen gingen bundesweit Hunderte von Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft gegen Hermann ein - und das Abmahn-Konto von Pasch wurde gesperrt. Erschienen am 4. Nov 2003 in Hamburg
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Rolf Schälike |