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DDR und Deutschland Heute
Deutschland Heute
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Politische Gefangene in Deutschland Heute
(Äußerungsdelikte)
Rolf Schälike April
2006
Bekanntgewordene Fälle
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Claudia
Iyaagan Bohse
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Ab August 2005: 6 Wochen
Gefängnis wegen Bericht über den Leipziger Hormondoping-Experten
Winfried Schäker |
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Rainer Hoffmann |
16.02.2005 bis 01.03.2005: 14-tägige Ordnungshaft in der JVA Gelsenkirchen wegen angeblicher Beleidigung
und Aufdeckung des "Solaren Schwindels/Betrugs" mit thermischen
Solaranlagen |
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Rolf Schälike |
Ostern 2005: 6 Tage Gefängnis in UHA Holstenglacis wegen
Berichterstattung im Internet zum Auftritt eines Anwalts im Gericht |
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K.W. |
Mai-Juni 2006 Inhaftierung |
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Bericht - Rainer
Hoffmann
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6 Tage in UHA Holstenglacis -
Rolf Schälike
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Wahrheit im Kaugummi - über
Claudia Iyiaagan-Bohse
25.März 2006
Rechtsstreit über Schäkers Hormonforschung beigelegt
Grit Hartmann
DRESDEN. "Wir haben es mit einem Kuriosum zu tun", befand die
Vorsitzende Richterin Gisela Boie zum Auftakt der Verhandlung am
Dresdner Oberlandesgericht. Sie staunte erst über "zahlreiches
Publikum". Dann rekapitulierte sie den ungewöhnlichen Fall, bei dem es
auf der einen Seite dem Leipziger Hormondoping-Experten Winfried Schäker
um seine Ehre ging - auf der anderen Seite der früheren Sportlehrerin
Claudia Iyiaagan-Bohse "um die Vergangenheit", wie die Richterin meinte.
Für diese Vergangenheit war Claudia Iyiaagan-Bohse sogar ins
Gefängnis gegangen.
Auf Schäkers Wirken am FKS, dem Geheiminstitut des DDR-Spitzensports,
hatte Claudia Iyiaagan-Bohse nämlich hinweisen wollen, als sie 2005
einen Internetausdruck im Rathaus verteilte. Der Professor, inzwischen
Vorsitzender des Städtepartnerschaftsvereins Leipzig - Addis Abeba, war
darauf zu lesen, "reicherte Kaugummis und Zahnpasta mit anabolen
Steroiden an, um sie doping-unwilligen Athleten verabreichen zu können".
Schäker klagte erfolgreich auf Unterlassung, denn er mixte Kaugummi,
nicht aber Zahnpasta, und zwar mit einem Neurohormon, nicht mit
Anabolika.
Acht Wochen Beugehaft
Iyiaagan-Bohse weigerte sich trotzdem, die Gerichtskosten zu zahlen und
eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sie bestand darauf, dass Schäker
etwas einsehen müsse, "des Anstands wegen", weil er Verantwortung trage.
Denn inzwischen hatte sie Fakten herausgefunden: Wie Schäker über Jahre
diverse Anabolikasubstanzen mitentwickelte, nach DDR-Recht nicht
zugelassen, die auch an minderjährige Athleten zwangsverabreicht wurden.
Wie er beflissen Geschmacksrichtungen für seinen Hormonkaugummi
austüftelte. Welche Gesundheitsschäden der Dopingstaatsplan nach sich
zog. Aus der sechsmonatigen Beugehaft kam Iyiaagan-Bohse nach acht
Wochen vorläufig frei, als Michael Lehner, der Anwalt des Vereins
Doping-Opfer-Hilfe, den Fall übernahm. Zunächst bestätigte das
Landgericht Leipzig die Rufschädigung durch den Internetausdruck. "Ehre
nur, wem Ehre gebührt", hielt Anwalt Lehner nun in Dresden in der
Revision dagegen: "Bei dieser Berufsbiografie" könne eine im Detail
falsche Tatsachenbehauptung nicht ehrverletzend sein.
Schäker mochte darauf nicht eingehen. Statt dessen bezweifelte der
Dopingexperte, der die Anabolikamast jahrelang protokolliert hatte,
historische Fakten: "Ob gegebenenfalls von Sportärzten an bestimmte
Athleten auch ohne deren Willen entsprechende Substanzen appliziert
wurden", hieß es im Schriftsatz seiner Anwälte, "entzieht sich der
Kenntnis des Klägers".
Antrag zurückgezogen
Richterin Gisela Boie erörterte derlei Leugnen nicht. Aber sie sorgte
für Beilegung des Rechtsstreits, indem sie Skepsis andeutete. Auch
Schäker gebühre Ehrenschutz, beschied sie. Doch sei zu prüfen, ob der
Internetausdruck wegen "der Nähe zur Wahrheit" vielleicht bloß zulässige
Meinungsäußerung sei und keine Tatsachenbehauptung? Schäker zog
daraufhin den Unterlassungsantrag zurück. Iyiaagan-Bohse gab zu
Protokoll, was sie nie bestritten hatte: dass ein paar Details falsch
waren. Sie muss also nicht wieder ins Gefängnis. Wichtiger war ihr,
"dass Schäker seine Vergangenheit nicht hinter unrichtigen Marginalien
verstecken konnte".
Auch der Professor, den der Rechtsstreit den Vorsitz im
Addis-Abeba-Verein gekostet hat, wollte "unbedingt etwas sagen" im
Gerichtssaal in Dresden: "Ermittlungen gegen mich wurden eingestellt."
Unerwähnt ließ Schäker die Grenzen des Strafrechts: Es kennt nur
Handhabe gegen Trainer und Ärzte, die Dopingmittel direkt verabreichen,
nicht gegen die intellektuellen Täter. Den Zuhörern schien Schäkers
Unschuldsbehauptung schon angesichts der zuvor erörterten Fakten
aufschlussreich. "Kurios", murmelte einer. Nach Lachen war keinem zu
Mute
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K.W.:
06.04.2010: Diese Veröffentlichung [aus dem Jahr 2006] bereitet mir
bedauerlicherweise Nachteile, obwohl sie der Aufklärung dienen sollte.
Deshalb möchte ich Sie bitten, diese Informationen über mich zu löschen.
Für Ihre besonderen Bemühungen dafür möchte ich mich bedanken.
Gern geschehen: Rolf Schälike
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Rolf Schälike
Dieses
Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 06.04.10
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