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Politische Gefangene in Deutschland Heute (Äußerungsdelikte)

Rolf Schälike April 2006

Bekanntgewordene Fälle

Claudia Iyaagan Bohse

Ab August 2005: 6 Wochen Gefängnis wegen Bericht über den Leipziger Hormondoping-Experten Winfried Schäker

Rainer Hoffmann

16.02.2005 bis 01.03.2005: 14-tägige Ordnungshaft in der JVA Gelsenkirchen  wegen angeblicher Beleidigung und Aufdeckung des "Solaren Schwindels/Betrugs" mit thermischen Solaranlagen

Rolf Schälike

Ostern 2005: 6 Tage Gefängnis in UHA Holstenglacis wegen Berichterstattung im Internet zum Auftritt eines Anwalts im Gericht

K.W.

Mai-Juni 2006 Inhaftierung

  • Bericht - Rainer Hoffmann

  • 6 Tage in UHA Holstenglacis - Rolf Schälike

  • Wahrheit im Kaugummi - über Claudia Iyiaagan-Bohse
    25.März 2006

    Rechtsstreit über Schäkers Hormonforschung beigelegt
    Grit Hartmann
    DRESDEN. "Wir haben es mit einem Kuriosum zu tun", befand die Vorsitzende Richterin Gisela Boie zum Auftakt der Verhandlung am Dresdner Oberlandesgericht. Sie staunte erst über "zahlreiches Publikum". Dann rekapitulierte sie den ungewöhnlichen Fall, bei dem es auf der einen Seite dem Leipziger Hormondoping-Experten Winfried Schäker um seine Ehre ging - auf der anderen Seite der früheren Sportlehrerin Claudia Iyiaagan-Bohse "um die Vergangenheit", wie die Richterin meinte. Für diese Vergangenheit war Claudia Iyiaagan-Bohse sogar ins Gefängnis gegangen.
    Auf Schäkers Wirken am FKS, dem Geheiminstitut des DDR-Spitzensports, hatte Claudia Iyiaagan-Bohse nämlich hinweisen wollen, als sie 2005 einen Internetausdruck im Rathaus verteilte. Der Professor, inzwischen Vorsitzender des Städtepartnerschaftsvereins Leipzig - Addis Abeba, war darauf zu lesen, "reicherte Kaugummis und Zahnpasta mit anabolen Steroiden an, um sie doping-unwilligen Athleten verabreichen zu können". Schäker klagte erfolgreich auf Unterlassung, denn er mixte Kaugummi, nicht aber Zahnpasta, und zwar mit einem Neurohormon, nicht mit Anabolika.
    Acht Wochen Beugehaft
    Iyiaagan-Bohse weigerte sich trotzdem, die Gerichtskosten zu zahlen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sie bestand darauf, dass Schäker etwas einsehen müsse, "des Anstands wegen", weil er Verantwortung trage. Denn inzwischen hatte sie Fakten herausgefunden: Wie Schäker über Jahre diverse Anabolikasubstanzen mitentwickelte, nach DDR-Recht nicht zugelassen, die auch an minderjährige Athleten zwangsverabreicht wurden. Wie er beflissen Geschmacksrichtungen für seinen Hormonkaugummi austüftelte. Welche Gesundheitsschäden der Dopingstaatsplan nach sich zog. Aus der sechsmonatigen Beugehaft kam Iyiaagan-Bohse nach acht Wochen vorläufig frei, als Michael Lehner, der Anwalt des Vereins Doping-Opfer-Hilfe, den Fall übernahm. Zunächst bestätigte das Landgericht Leipzig die Rufschädigung durch den Internetausdruck. "Ehre nur, wem Ehre gebührt", hielt Anwalt Lehner nun in Dresden in der Revision dagegen: "Bei dieser Berufsbiografie" könne eine im Detail falsche Tatsachenbehauptung nicht ehrverletzend sein.
    Schäker mochte darauf nicht eingehen. Statt dessen bezweifelte der Dopingexperte, der die Anabolikamast jahrelang protokolliert hatte, historische Fakten: "Ob gegebenenfalls von Sportärzten an bestimmte Athleten auch ohne deren Willen entsprechende Substanzen appliziert wurden", hieß es im Schriftsatz seiner Anwälte, "entzieht sich der Kenntnis des Klägers".
    Antrag zurückgezogen
    Richterin Gisela Boie erörterte derlei Leugnen nicht. Aber sie sorgte für Beilegung des Rechtsstreits, indem sie Skepsis andeutete. Auch Schäker gebühre Ehrenschutz, beschied sie. Doch sei zu prüfen, ob der Internetausdruck wegen "der Nähe zur Wahrheit" vielleicht bloß zulässige Meinungsäußerung sei und keine Tatsachenbehauptung? Schäker zog daraufhin den Unterlassungsantrag zurück. Iyiaagan-Bohse gab zu Protokoll, was sie nie bestritten hatte: dass ein paar Details falsch waren. Sie muss also nicht wieder ins Gefängnis. Wichtiger war ihr, "dass Schäker seine Vergangenheit nicht hinter unrichtigen Marginalien verstecken konnte".
    Auch der Professor, den der Rechtsstreit den Vorsitz im Addis-Abeba-Verein gekostet hat, wollte "unbedingt etwas sagen" im Gerichtssaal in Dresden: "Ermittlungen gegen mich wurden eingestellt." Unerwähnt ließ Schäker die Grenzen des Strafrechts: Es kennt nur Handhabe gegen Trainer und Ärzte, die Dopingmittel direkt verabreichen, nicht gegen die intellektuellen Täter. Den Zuhörern schien Schäkers Unschuldsbehauptung schon angesichts der zuvor erörterten Fakten aufschlussreich. "Kurios", murmelte einer. Nach Lachen war keinem zu Mute

  • K.W.: 06.04.2010: Diese Veröffentlichung [aus dem Jahr 2006] bereitet mir bedauerlicherweise Nachteile, obwohl sie der Aufklärung dienen sollte. Deshalb möchte ich Sie bitten, diese Informationen über mich zu löschen. Für Ihre besonderen Bemühungen dafür möchte ich mich bedanken.

    Gern geschehen: Rolf Schälike

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 06.04.10
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