Gerichtsurteil zur Nutzung von "www.eurodiva.de" Inhalte dürfen in die Domain www.eurodiva.de gestellt werden. Urteil des Landgerichts Hamburg 12.06.2003 z. 312 O 222/03 in unser eigenen Sache Das Verbot, unter der Internetdresse www.eurodiva.de Inhalte in das Internet einzustellen, wird aufgehoben. Tatbestand (Auszug) Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch zu. 2, nämlich unter der Domain "www.eurodiva.de" Inhalte in das Internet einzustellen, ist unbegründet. Dieses Verbot wird unabhängig vom konkreten unter der Domain eingestellten Inhalt verlangt.
Über eine eingetragene Marke "EURODIVA" verfügt der
Antragsteller unstreitig nicht. Kommentar von Rolf Schälike:
Dagegen wurde Berufung und Klage erhoben.
In der Klage zum Hauptverfahren wurde zunächst
auf dem Verbot bestanden, dann jedoch durch eine
wirre
Neuformulierung ersetzt.
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Rolf Schälike |