OLG Köln "Untersagte
Domain als Suchmaschineneintrag"
(Az.: 6 W
25/01)
Ist einem Schuldner die
Verwendung einer von Ihm neu eingereichten Domain untersagt, kann ihm dies
nicht als schuldhafte Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsgebot
angelastet werden, wenn später noch über die Suchmaschine auf die
verbotene Domain auf Ihn verwiesen wird, weil der Schuldner keine
Möglichkeit hat die Datenbanken der Betreiber der Suchmaschine zu
beeinflussen.
Beschluss vom
13.06.2001
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Rolf Schälike
Dieses
Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 19.02.04
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