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Rentner in der BRD
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Rentner
- Definition - Januar 2004

Die Wiki-Enzyklopädie definiert Rentner folgendermaßen:

Der Begriff Rentner umschreibt den Personenkreis, der nicht mehr überwiegend erwerbstätig ist und seinen Lebensunterhalt aus gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen bestreitet. Zu dieser Gruppe gehören auch die Pensionäre nicht aber Personen, die von ihrem angesparten Vermögen leben.

Wir definieren für unsere Betrachtungen über die Rentner in Deutschland anders:

Der Begriff Rentner umschreibt den Personenkreis,

  • der das gesetzliche Rentenalter erreicht hat
  • der das gesetzliche Alter für den Vorruhestand erreicht hat und nicht mehr überwiegend erwerbstätig ist

Zu dieser Gruppe gehören auch die Pensionäre.

Invalidenrentner, Wohngeldempfänger, Sozialhilfeempfänger, Langzeitarbeitslose, Nichterwerbstätige, soweit diese  nicht zu den definierten Arbeitsgruppen gehören, schließen wir aus der Definition aus.

Wir lösen somit den Begriff Rentner von der Einkommensart und von den Renten- bzw. Pensionsfond - d.h. den Finanzierungsquellen der Rente und überhaupt vom Erhalt einer Rente - und binden diesen nur an das Alter.

Menschen über 65 Jahre definieren wir als Rentner unabhängig davon, ob diese noch überwiegend erwerbstätig sind oder nicht und aus welchen Quelle diese Menschen ihren Lebensunterhalt beziehen.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 02.01.04
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