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Rentner - Definition - Januar
2004
Die
Wiki-Enzyklopädie
definiert Rentner folgendermaßen:
Der Begriff Rentner
umschreibt den Personenkreis, der nicht mehr überwiegend erwerbstätig ist
und seinen Lebensunterhalt aus gesetzlichen oder privaten
Versicherungsleistungen bestreitet. Zu dieser Gruppe gehören auch die
Pensionäre nicht aber Personen, die von ihrem angesparten Vermögen
leben.
Wir definieren für unsere Betrachtungen
über die Rentner in Deutschland anders:
Der Begriff Rentner
umschreibt den Personenkreis,
- der das gesetzliche Rentenalter erreicht
hat
- der das gesetzliche Alter für den
Vorruhestand erreicht hat und nicht mehr überwiegend erwerbstätig ist
Zu dieser Gruppe gehören auch die Pensionäre.
Invalidenrentner, Wohngeldempfänger,
Sozialhilfeempfänger, Langzeitarbeitslose, Nichterwerbstätige, soweit
diese nicht zu den definierten Arbeitsgruppen gehören, schließen wir
aus der Definition aus.
Wir lösen somit den Begriff Rentner von der
Einkommensart und von den Renten- bzw. Pensionsfond - d.h. den
Finanzierungsquellen der Rente und überhaupt vom Erhalt einer Rente - und
binden diesen nur an das Alter.
Menschen über 65 Jahre definieren wir als
Rentner unabhängig davon, ob diese noch überwiegend erwerbstätig sind oder
nicht und aus welchen Quelle diese Menschen ihren Lebensunterhalt
beziehen.
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Rolf Schälike
Dieses
Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 02.01.04
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