DDR und Deutschland Heute

Home


Sitemap

Aus den Nachantrag des Rechtsanwalts in eigener Sache
auf Erlass einer einstweiligen Verfügung v.  25.09.2003

Rolf Schälike - Dezember 2003 / Oktober 2005

1 ..... Sie (der Antragsgegner) hat  - was zu befürchten war - auf die Abmahnung hin Ihre Internetseite geändert und die Punkte, die Gegenstand der Abmahnung waren, umformuliert.

2. Wir müssen bei den Antragsgegnern befürchten, dass sämtliche Abnahmungen zu einer derartigen "Schraube ohne Ende" führen werden.

Kommentar:

 

Zu 1 :
Was wurde denn erwartet, dass wir das "Maul" halten?
Soll das Gericht eine "Endlösung" finden oder eine "Endlösung" vorschlagen?

Zu 2 :
Wir haben im Ergebnis der Beratungen mit unseren Rechtsanwälten die Formulierungen geändert.
Wir behaupten nicht mehr, dass der Rechtsanwalt "Das war Scheiße" gesagt hat, obwohl wir meinen, es gehört zu haben.
Für einen "Beweis" haben wir weder die Zeit noch die Möglichkeiten gehabt. So ist  nun mal die Rechtssituation im Falle einer einstweiligen Verfügung. Die materielle Wahrheit kann verboten werden, falls diese gerichtlich nicht bestimmt werden kann oder der Richter diese nicht bestimmen möchte.
Das braucht der Rechtsanwalt nicht zu lernen, das weiß er. Oder irren wir auch diesmal?.
Bei der nächsten Gerichtsverhandlung war eine Zeugin anwesend. Der Anwalt konnte sich nicht mehr darauf verlassen, dass wir keine Zeugen haben.
 

Jedenfalls deuten wir in der anklagende Formulierung "Schraube ohne Ende" (Beweis für diese Äußerung des Rechtsanwalts liegt schriftlich vor) als Versuch, Meinungsäußerungen und die Meinungsbildung Rolf Schälike ganz allgemein zu verbieten. Sich mit diesen Meinungen auseinander zu setzen oder diese einfach zu ignorieren, ist der Anwalt nicht gewohnt. Wir gehören nicht zu seinem Kreis. Der Rechtsanwalt versucht, uns zu kriminalisieren, was schon die DDR-Staatssicherheit, die DDR-Staatsanwälte, die DDR-Richter nicht ohne Unterstützung anderer seinerzeit erfolglos versuchten.

An dieser Stelle möchten wir klarstellen, dass die Anwälte und die Richter keinesfalls den DDR-Anwälten und DDR-Richtern gleichgestellt werden. Allerdings sind Ähnlichkeiten in den Methoden nicht zu verkennen.

Zur Kriminalisierungs-Methode und Unterdrückung von Meinungen durch der heutigen Anwälte und Richter werden missbraucht :

  • einstweilige Verfügungen

  • Kostennoten

  • juristischen Winkelzüge

Auch die DDR-Anwälte und DDR-Richter verwendeten juristische Winkelzüge, allerdings unter anderen äußeren Bedingungen und mit wesentlich weniger Möglickeiten für die Beklagten, sich zu verteidigen.

Für uns ist das, was wir gegenwärtig mit dem Rechtsanwalt erleben, Rechtsmissbrauch, vor dem Rolf Schälike schon von seinen Eltern im Prinzip gewarnt und zu Gegenreaktionen vorbereitet wurde.

Achtung !
Keinesfalls soll hier behauptet werden, der Rechtsanwalt die Wahrheit mit den gleichen Methoden wie beim unrechtsmäßigen Handeln staatlicher Organe der ehemaligen DDR unterdrückt oder verdreht.

______________________________

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt!

Lernen Sie!
Ihre Methoden haben Sie vielleicht zu einem reichen und  - wie wir denken, dass Sie das meinen - zu einem angesehenen Rechtsanwalt gemacht. Sie denken vermutlich, Ihre Methoden funktionieren immer und bei jedem.

Leider ist nicht alles käuflich, auch das sollten Sie lernen, falls Sie es nicht schon wissen.

Wir verständigen uns ja gegenwärtig mit Ihnen über Ihre einstweiligen Verfügungen, Klagen und die zum großen Teil wahrheitswidrigen Vorträge und Beleidigungen vor Gericht.

Achtung !
Keinesfalls soll hier behauptet werden, Sie, Herr Rechtsanwalt verdrehen die Wahrheit.
Wir möchten nur kundtun, dass wir das aber so empfinden. Einstweilige Verfügungen werden dieses Empfinden nicht ändern.

Für eine andere Form sind Sie möglicherweise zu "fein" oder es gehört nicht zu dem von Ihnen verstandenen Standesverhalten, mit der Gegenseite auch  - wenn Welten dazwischen stehen - direkt zu kommunizieren. Zur Demokratie und zum demokratischen Rechtssystem gehört aber auch Toleranz und Duldung Andersdenkender und Andershandelnder.

Diese Ihre und des Ihrigen Mandanten schädliche Überheblichkeit werden wir versuchen, mit den uns zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln zu "bestrafen". Wir haben einen langen Atem, den die Wahrheit nun mal hat.

Da halten wir uns an Friedrich Schiller, der mit seiner Ballade Kraniche des Ibykus Lügner und Verbrecher warnte. Wie viel einfachen haben wir es, da Sie kein Lügner und kein Verbrecher sind.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis "Auch Rechtanwälte können lernen"

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 21.12.03
Impressum