DDR und Deutschland Heute

Wahrheitspflicht des Rechtsanwalts
2003/2004


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Die Arbeiten wurden Im Namen der Ehefrau des Klägers durch diesen erbracht.

Im Streit um Rechnungen der Ehefrau des Klägers auf Basis eines Vertrages behauptet der Rechtsanwalt im Namen des Klägers:

"Zum angeblichen Hintergehung der Beklagten durch den Vertrag mit der Ehefrau des Klägers, den wir in Kopie als

- Anlage K 26b -

beifügen, ist auszuführen, dass .....

Die aufgrund des Vertrages geschuldeten Leistungen sind erbracht worden. Hierbei handelt es sich jedoch nicht nur um die in dem Vertrag genannten Tätigkeiten, sondern auch um sonstige Tätigkeiten für die Firma, so etwa Buchführungs- und Marketingaufgaben. Diese zusätzlichen Arbeiten wurde .... im Namen der Ehefrau des Klägers durch diesen erbracht."

Kommentrar von Rolf Schälike:
das ist doch offensichtlich zumindest als Steuerbetrug zu werten.

Dann wird als Beweis für die "in Absprache zwischen allen Beteiligten" folgender "Beweis" geführt:

"Dementsprechend findet sich auf dem durch den Beklagten Rolf Schälike unterzeichneten Vertragsexemplar (Anlage K26) auch ein von diesem verfasster handschriftlicher Randhinweis, dass bei einer eventuellen Kündigung des Vertrages, die Tätigkeiten des Klägers mitberücksichtigt werden müssen. Dieses sollte bezwecken, dass der Kläger in diesem Falle trotz seiner Tätigkeiten für die Firma auch nach dem Willen von Rolf Schälike (!) nicht leer ausgehen sollte."

Kommentrar von Rolf Schälike:
Ist doch lächerlich.
Die Randnotiz betrifft die Idee, in einem noch zwischen dem Kläger und der Firma zu erstellenden Vertrag - der aber in den drei Jahren nicht zustande gekommen ist -  im Absatz Kündigung eine ähnliche Formulierung aufzunehmen. Nicht mehr und nicht weniger.

Von einer Mitberücksichtigung der Tätigkeiten des Klägers keine Rede.

Der Rechtsanwalt, so meinen wir, weicht bewusst vom Sachlichkeitsgebot ab und verdreht an dieser Stelle die Wahrheit.

Das Gericht soll entscheiden, ob diese unsere  Meinung auch stimmt.

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 10.03.04
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