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Rolf Schälike - Zeitzeuge                                                                       Fallbeispiele

Legales Abzocke-Schema  -  Ihr Mandant möchte abzocken

Vorlesung eines angesehenen Hamburger Rechtsanwaltes
am 5. Tag des Offenen Wortes  -  Fachhochschule ....

von Rolf Schälike - September 2005 - anstelle eines Tagebuchs

Meine sehr geehrten Herren und Damen,

mein Kollege, der angesehene Hamburger Rechtsanwalt, hat sich für heute krank gemeldet. Er berichtete mir von der begeisterten Studentenschaft Ihrer Fachhochschule und bat mich, zum Thema

 Legale Abzocke

- ich schreibe es groß an die Tafel - offen zu sprechen.

Die Bitte meines Kollegen nahm ich dankbar an.

Ich habe zwar keine rote Nase, trinke also nicht, auch Viagra ist nicht mein Fall, denn ich stehe weder auf scharfe Weiber noch auf Blümchen-Sex. Stattdessen bin hübsch und bescheiden. Ohne Hilfe von Viagra löse ich geschickt meine Verhältnisse zwischen Angebot und Nachfrage.

Mitschreiben dürfen sie bei mir, denn ich fühle mich sehr sicher. Meine Abzocke ist gänzlich legal, und abgesegnet vom Landgericht Hamburg. Aus Hamburg komme ich zwar nicht, habe jedoch ebenfalls ein altsprachiges Gymnasium besucht, dort das Wortverdrehen ausgiebig geübt. Sogar einen Doktor habe ich, denn dieser liefert bekannter weise Gewicht. Sogar Hochschulassistent für Bürgerliches Recht und Zivilrechtliche Grundlagenforschung bin ich einmal gewesen, was Richter meist beeindruckt.

Als Rechtsanwalt einer Sozietät von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Rechtsanwälten ist unser lieb gewonnenes Hauptgeschäft die Abzocke. Wir beraten bei Abzocke und vertreten Abzocker, denn diese werden entweder angeklagt oder klagen selbst. Die Anzahl verklagter und klagender Abzocker hält sich die Waage.

Moralische Skrupel brauchen wir  nicht zu besitzen, denn unsere Gesellschaft beruht und hält sich durch Abzocke, umbenannt in - Steuern, Gemeinwesen, Versicherung, Krieg, Wirtschaftsberatung, Rechtsprechung, Terrorbekämpfung etc.
Wir funktionieren durch Abzocke, denn diese ist vom Grundgesetz geschützt. Wir müssen nur verklären, Abzocke nicht direkt nennen, außer am glorreichen Tag des Offenen Worts.

Gott beschütze die Abzocke und lasse diese nie enden!

Au, ich glaube, ich habe gerade laut gedacht. Vergessen Sie meine Worte, schon ich selbst habe diese vergessen.

Wir setzen fort. Welche Fähigkeiten hat ein Abzocker zu besitzen?

Sicht aufs Große: Andere nennen das Oberflächlichkeit. Schnelle Entscheidungsfähigkeit: Manche behaupten, schnelle Entscheidungen treffen nur Dumme. Zielstrebigkeit: Das ist nicht Gleichgültigkeit gegenüber anderen. Wir brauchen nur zu behaupten, wir lieben unsere Familie, Gott und alle anderen. Handeln dabei einfach nur zielstrebig. Sicherheit: Die wünscht sich jeder. Nicht umsonst wird alles mögliche versichert. Unsere Richter sitzen fest im Sattel, genau so wie die meisten von uns als Rechtsanwälte. Selbstbewusstsein: Mit Überheblichkeit hat das nichts zu tun. Schnelle Entscheidungen versteht die Mehrheit.

Was ist nun mein heutige geniales Beispiel für legale Abzocke?

Mein Mandant kam aus der Versicherungsbranche. Da lag die Idee, über einen Vertrag mit der eigenen Ehefrau, die überhaupt keine Leistung erbracht hatte, das eigene Gehalt heimlich zu erhöhen, auf der Hand. Jahrzehntelange Praxis im Versicherungsgeschäft schärft die Sicht auf das Große, lehrt, schnelle Entscheidungen zu treffen, sicher aufzutreten und selbstbewusst das Blaue vom Himmel zu versprechen.

Die Partner kamen dahinter, und fordern nun die über 3 Jahre monatlich an die Ehefrau des Mandanten gezahlten Beträge in Gesamthöhe von ca. 100.000,00 EUR zurück.

Meinen lieben Studenten, Sie sagen, das ginge nicht, mein Mandat müsse verlieren. Falsch! Glatter Irrtum!

Es genügt, wenn der im guten Glauben geschlossene Vertrag lautet:

Vertragsgegenstand ist Gestaltung von Drucksachen und Beratung für die Außenwerbung.

Die vereinbarten Leistungen gelten als erbracht bei Ablieferung und Abnahme vom Auftraggeber zum vorgegebenen Termin.

Der Auftragnehmer erhält monatlich ein Pauschalhonorar von 1600,00 EUR. Fällig ist es 14 Tage nach Erfüllung der Leistung.

Eine Rückbelastung der abgerechneten Monate ist nicht möglich.

Dieser Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Quartals gekündigt werden.

Im übrigen gelten die Vorschriften über selbstständige Dienstverträge (§§ 611 ff. BGB), soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.

Änderungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.

Unabhängig von diesen vertraglichen Vereinbarungen sind Zahlungen heimlich durch den Ehemann-Geschäftsführer an seine Ehefrau erfolgt.

Warum genügt das?
Weil in unserem Rechtssystem des Abzocke-Staats die Abgezockten beweispflichtig sind.

Behaupten sie einfach:

  • Der Vertrag wurde über einen ganz anderen Gegenstand und für einen ganz anderen Auftragnehmer mit einem ganz anderen Zweck erstellt, es war nur ein Scheinvertrag.
    Damit sollte das Gehalt des Ehepartners des Auftragnehmers aufgebessert werden.
    Die Abgezockten müssen dann beweisen, dass es kein Scheinvertrag war.
     
  • Die heimlichen Zahlungen zur Aufbesserung des Gehaltsaubesserung auf das Konto der Ehefrau waren den anderen Geschäftsführern bekannt.

    Diese sollen beweisen, dass sie die monatlichen Zahlungen nicht mitbekamen.

Weil der betrügerisch an seine eigene Ehefrau "Gehalt" zahlende Ehemann Geschäftsführer der Firma war, deshalb im Namen der Firma zahlen durfte, war der Betrug legal.
Die Gesellschaft bleibt in der Bredouille.

Weiter hilft auch das Argument, der Vertrag sei nicht gekündigt.

Eine Berufung darauf, dass das Pauschalhonorar 14 Tage nach Erfüllung der Leistung fällig war und, da überhaupt keine Leistung erbracht wurde, auch keine Kündigung sinnvoll ist, kann in diesem Fall  nicht greifen. Es wurde regelmäßig überwiesen. Damit wurde der Beweis erbracht, dass es sich um einen Scheinvertrag handle.
Dass die Zahlungen keinen Bezug zum Vertrag haben, ist nicht nachweisbar.

Denken Sie nicht, ich hätte einen meiner wirklichen Mandanten  beschrieben!

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 20.03.06
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