Fremde Menschen
Geschäftsideen
Vorlesung eines
angesehenen
Hamburger Rechtsanwaltes von Rolf Schälike - 12.04.2006
Wir danken
Marcel Bartels für die
Vorlage, Meine Damen und Herren, Sie alle möchten als Jurist Karriere machen. Zum Richter, Notar, Pressesprecher, Kanzler, Partei-Generalsekretär, Aufsichtsrat-Vorsitzenden großer Monopolgesellschaften werden es nicht alle bringen. Konzentrieren Sie sich auf die kleinen und mittleren Unternehmen, diese haben sogar den real existierenden Sozialismus in der DDR und der Volksrepublik China überlebt. Da wäre doch gelacht, wenn in unserem Deutschland Heute damit kein Geld zu verdienen wäre. Suchen Sie Partner und entwickeln Sie kreative Ideen. Dazu ein Beispiel: Stöbern Sie im Internet und suchen Sie nach Webdesigner mit einer Internetagentur selbständig zu machen. Hier ist ein Entwurf zu meinem Businessplan. Vielleicht sollte ich natürlich vorher noch mal etwas lernen. Ob Head House mich wohl als Praktikanten nehmen würde? Ich würde sicherlich nicht meckern wie das undankbare Kunden manchmal tun. Dann würde ich als erstes einmal eine GmbH gründen. 25.000 Euro Eigenkapital brauche ich dazu zwar, aber das wär es mir wert. Wenn sich da noch ein guter Freund dran beteiligen wollte, der unerkannt bleiben will, zum Beispiel weil er Anwalt ist, und er Angst hat, die die Beteiligung an meiner GmbH würde ihm einen schlechten Ruf bescheren, so würde ich ihm anbieten, für das Halten seiner Beteiligung eine GbR zu gründen. Wenn auch noch der eine oder andere Chef einer Drückerkolonne und eines Callcenters sich beteiligen, ist meine Firma gut auf meine zukünftigen Tätigkeit als Webdesigner vorbereitet. Wie ich billig an eine eigene Webseite komme, kann ich im Parteibuch nachlesen. Dann brauche ich natürlich noch Ware, sprich, Baukästen für Homepages. Hier werden mir Templates, die ich zum Beispiel bei kostenlos.de finden kann, gute Dienste leisten. Wenn ich mir die Templates kostenlos besorge, dann ist meine Handelsspanne größtmöglich. Besonders stolz bin ich darauf, etwas für die Ausbildung junger Menschen zu tun. Deshalb wird mein Betrieb selbstverständlich Webdesigner ausbilden. Außerdem schraubt einem sicher niemand eine Webseite billiger als ein Azubi zusammen. Und natürlich können die Azubis dann auch mal im Telefondienst richtige Unternehmensluft schnuppern. Nachdem ich nun Firma, Webseite und Ware habe, kann ich loslegen mit dem Vertrieb. Auf meine Webseite schreibe ich Preise für meine Leistungen wie aus einem Abenteuerroman. Als erstes brauche ich für den Vertrieb Leute, die Kontakte machen. Nur mit Azubis ist die Telefonarbeit sicher kaum zu bewältigen, Die gelben Seiten bieten so viele schöne Telefonnummern, da braucht man Profis, die das Cold Calling übernehmen. Wenn jemand meiner hoffnungsvollen Unternehmensgründung mit dummdreisten Hinweisen auf das UWG in den Karren fahren will, dann brauche ich sicher einen Anwalt, der den Quatsch abbügelt. Ob ich mal bei Renke S. von der Kanzlei Albert Meyer nachfrage, ob er bereit wäre, mein hoffnungsvolles Start-Up rechtlich zu betreuen? Gestandenen Profis wie Daniel Reich von der Optimedia aus Düsseldorf oder der Frau Franz, die angeblich nicht von der Bitskin GbR ist, brauche ich sicher nicht lange zu erklären, was ich von ihnen will. Mein Vertriebskonzept sieht vor, dass sie die gelben Seiten rauf und runter telefonieren und kleine Selbständige anrufen. Denen erklären meine Telefonterroristen dann, dass ich in dieser Stadt neu im Geschäft als Webdesigner wäre, und ich ihnen deshalb eine Webseite schenken möchte, die ich dann als Referenz benutzen kann, um andere Kunden zu gewinnen. Damit, dass die Telefonprofis Termine für meine Außendienstmitarbeiter vereinbaren mit Leuten, die glauben, sie würden eine Webseite geschenkt bekommen, endet der Job für die Telefonterroristen. Nun kommen meine Drücker, oder besser, selbständige Außendienstmitarbeiter in leistungsabhängiger Bezahlung zum Zuge. Die müssen vor allem nett und adrett aussehen und sich einige Stunden freundschaftlich bei meinen zukünftigen Kunden festquatschen. Da kann den Kunden erzählt werden, wie toll die eigene Firma ist, und was sie alles kann, da kann man sich mal meine Fantasiepreise aus dem Abenteuerroman auf der Webseite anschauen, um zu zeigen, was ich großartiges zu verschenken habe. Nach drei oder vier Stunden holt mein Außendienstmitarbeiter dann einen bläßlichen mehrseitigen Vordruck aus der Tasche, wo eben kurz meine Daten eingetragen werden. Dieser Zeitpunkt ist kritisch. Nach Möglichkeit sollen meine Kunden den Vordruck, den sie da unterschreiben natürlich nicht lesen, aber irgendwie muß eben doch für die Reservierung des Domainnamens unterschrieben werden. Wer nun, nach vier Stunden nettem Gequatsche erklärt, er wolle den Vordruck erst mal in Ruhe lesen, dem können meine Vertriebsprofis, nett wie sie sind, erklären, dass das sie schon etwas beleidigt, wo man doch nun, nach all dem Gequatsche freundschaftlich verbunden sei und riskieren würde der Kunde ja durch die Unterschrift sowieso nichts, denn schließlich habe er ja schon von Gesetzes wegen Tage Widerrufsrecht, die ihm sogar gesetzlich verbrieft seien. Damit unterschreibt der Kunde dann ein Papier, was er nicht gelesen hat. Und tatsächlich, für die Erstellung der Webseite werde ich keine Geld verlangen. Allerdings werde ich für eine fünf-seitige Internetpräsenzenz eine Einrichtungsgebühr von 99 Euro netto verlangen, dazu 36 Monate lange jeweils 75 Euro netto und nett wie ich zu mir war, steht in meinem Vordruck drin, dass Gebühren jeweils jährlich im voraus fällig sind. Die geschenkte Webseite verkaufe ich so also für schlappe 2.799 Euro zuzüglich 447,84 Euro Umsatzsteuer. Ich denke, mit dem Verkauf von fünf-seitigen Webpräsenzen, die ich für 3246,84 Euro brutto aus Vorlagen schnell zusammenschraube, könnte ich schon irgendwie über die Runden kommen. Nun könnte es vorkommen, dass es Kunden gibt, die meinen, sie hätten ein Widerrufsrecht. Wie kommen Gewerbetreibende und Freiberufler nur auf die schwachsinnige Idee, sie hätten ein Widerrufsrecht.Sollte einer meiner Kunden von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, auf das ihn der Vertriebler hingewiesen hat, werde ich dem Kunden erklären, dass das jedes Kind weiß, dass Gewerbetreibende und Freiberufler kein Widerrufsrecht für Haustürgeschäfte haben. Und ich bin mir sicher, auch die Vertriebler werden alle steif und fest behaupten, niemals auf ein Widerrufsrecht hingewiesen zu haben. Das wäre ja auch noch schöner, wenn die ein Widerrufsrecht einräumen würden, dann bekämen sie von mir natürlich keine Provision. Außerdem steht in meinem Vertragsformular ohnehin, dass mündliche Nebenabsprachen keine Gültigkeit haben. Ganz widerspenstige Kunden wollen dann immer noch nicht zahlen. Aber denen werde ich zeigen, wo der Hammer hängt. Da werde ich richtig professionelles Inkasso machen. Ob mir die Parfip wohl helfen könnte? Ach nee, die ist ja hauptsächlich in Frankreich aktiv. Aber ich bin ja auch selbst ein cleveres Bürschchen. Nicht umsonst habe ich mir ja die clevere Struktur mit der GbR bei den Gesellschaftern ausgedacht, so dass sich auch Juristen an meiner Firma beteiligen können, ohne dass jemand davon Kenntnis bekommt. Auf die widerspenstigen Kunden werde ich dann einen Anwalt ansetzen. Der soll dann mein Geld mit einem Urkundenprozeß bei den Kunden eintreiben. Das schöne an einem Urkundenprozeß ist, dass da nur Urkunden zählen, also nur der Vertrag zählt. Dann bekomme ich schon mal einen vollstreckungsfähigen Titel und ein Nachverfahren, wo der Kunde dann viel blödes Zeugs über mich erzählen kann, wird sich wohl kaum ein Kunde zumuten. Fehlt mir nur noch ein Anwalt, der sich mit Urkundenprozessen auskennt. Ob ich mal bei der Kanzlei El Gendi und Berger anfragen soll, ob die mir helfen würde? Wenn mich jemand öffentlich diffamieren würde, und mich als unseriös hinstellen würde, dann könnte der aber was erleben. Abmahnungen würde es hageln, und beim Landgericht Düsseldorf würde ich sicher auch einen Richter finden, der eine einstweilige Verfügung mit einem Streitwert von 100.000 Euro gegen den Störer erläßt. Da muß der Störer dann gleich mal 2.800 Euro an Kosten abdrücken. Ha, ha. Na, die werden sich überlegen, ob die das nochmal machen. Schließlich habe ich ja ein Recht darauf, ungestört meine Geschäfte machen zu können. An Umsatz plane ich so mit etwa drei Millionen Euro im Jahr, schließlich gibt es genug Doofe, die selbständig sind, keine Ahnung vom Internet haben und nicht mal wissen, dass sie als Selbständige kein Widerrufsrecht für Haustürgeschäfte haben. Saubere Sache, die Geschäftsidee, oder? Wenn nun so ein Oberschlauer daherkommt, und erzählt, meine Geschäftsidee wäre Betrug oder gar kriminell, für den habe ich reichlich Antworten. Wetten, dass ich das zu verhindern weiß? Wer es nicht versteht, der möchte sich ein Zitat von Staatsanwalt Winfried Maier aus Augsburg zu Gemüte führen: “Kann denn ein Staatsanwalt, der das Recht des unbescholtenen Bürgers auf Nichtentdeckung seiner Straftaten permanent verletzt, hoffen, dass er Karriere macht?” Nun suche ich noch einen Namen für meine Firma. Wie wäre es mit Euroweb? Ach nee, Euroweb gibt es ja schon, da muß ich mir wohl was anderes ausdenken. Hat irgendjemand einen besseren Vorschlag?
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Wie wäre es mit Future-Web da deine Kunden ja in eine rosige Zukunft investieren
Also das Konzept is gut durchdacht. Wenn du es dann schaffst die Preise so weit unten zu halten und auch noch eigene Server besitzt….und das ganze auch noch Bundesweit! Dann wirst du doch bestimmt zu einem sehr guten Mitbewerber……denn die gibt es für diese Firma ja nicht!
Was an einer GbR, dem Nullachtfuffzehnfall des BGB, der automatisch immer dann in Kraft tritt, wenn nichts anderes geregelt ist, so fürchterlich Raffiniertes sein soll, wird mir nicht ganz klar.
Und ganz ehrlich: Wer als Selbständiger meint, ein Widerrufsrecht zu haben, sollte einen solchen Vertrag als Anlass nehmen, sich nach einem Angestelltenjob umzuschauen.
@Ramirez
Eine GbR als Gesellschafter einer GmbH einzutragen ist doch ein netter Trick, wenn ich nicht eintragen will, wer wirklich Gesellschafter an der GmbH ist, oder nicht?
Wer ich als Selbständiger aufquatschen läßt, dass er ein Widerrufsrecht hat, was aber nachher abgestritten wird, ist schlicht Opfer eines Betruges geworden. Würde man verlangen, dass ein Selbständiger Betrug von vernherein durchschaut, so sollte man vermutlich nur noch Menschen die Selbständigkeit erlauben, die gleichzeitig Jurist und Kriminalist sind. Stattdessen schickt die Politik massenhaft Arbeitslose mit einem Wochenendkurs in die Selbständigkeit.
Die Politik hat deshalb in meinen Augen die Pflicht, für Schutz vor Betrügereien an der Haustür zu sorgen, ähnlich wie es bei Privatleuten der Fall ist. In der Regel bedeutet Aufgabe der Selbständigkeit nicht, in ein Angestelltenverhältnis zurückzukehren, sondern mit Hartz IV der Allgemeinheit auf der Tasche zu liegen. Das ist nicht wünschenswert.
Meier Meinung nach zeugt das ganze bisher vor allem von einem eklatanten Versagen der Justiz, die Wirtschaftskriminalität wieder einmal nicht zur Anklage gebracht hat, sondern sich als Geldeintreiber an dem Verbrechen auch noch beteiligt.
[…] Und warum Euroweb wohl noch ganz lange Bloggers Liebling bleiben wird, kann sich vielleicht jeder ausmalen der die Geschäftsidee einer Internetagentur gelesen hat. Ich vermute, die hohe Aufmerksamkeit in der Blogosphäre wird die Euroweb Internet GmbH nun so lange begleiten, bis die für Wirtschaftskriminalität zuständige Staatsanwaltschaft Ermittlungsergebnisse vorweisen kann. […]
[…] Was aber vermutlich bei einem Großteil der Kunden in Bezug auf die Geschichten rund um die Euroweb GmbH keinen Unterschied machen wird. Ich wollt’s nur angemerkt haben, weil ein paar Besserwisser(Pardon ) Nichtjuristen die Klappe in diesem Beitrag und vor allem in den Kommentaren sehr voll nehmen. […]
@Marcel
“Eine GbR als Gesellschafter einer GmbH einzutragen ist doch ein netter Trick, wenn ich nicht eintragen will, wer wirklich Gesellschafter an der GmbH ist, oder nicht?”
Nein, denn die Bezeichnung der GbR muss die Namen der Gesellschafter enthalten. Eine Limited wäre da z.B. viel geschickter.
“Würde man verlangen, dass ein Selbständiger Betrug von vernherein durchschaut, so sollte man vermutlich nur noch Menschen die Selbständigkeit erlauben, die gleichzeitig Jurist und Kriminalist sind. ”
Man kann von Selbständigen nicht verlangen, Straftatbestände zu erkennen. Man kann und muss von ihnen aber verlangen, dass sie die Grundregeln des geschäftlichen Verkehrs einhalten. Als normaler Mensch weiß man, dass man die Wohnungstür nicht auflassen, im Zimmer keine offenen Feuer entfachen und vor dem Überqueren einer Straße nach links und nach rechts schauen sollte.
Als Selbständiger muss man eben wissen, was man mit der eigenen Unterschrift anrichtet. Sollte man als Privatmann eigentlich auch, aber das sieht der Nanny-Gesetzgeber anders.
“Stattdessen schickt die Politik massenhaft Arbeitslose mit einem Wochenendkurs in die Selbständigkeit.”
Das ist in der Tat eine Fehlentwicklung.
“In der Regel bedeutet Aufgabe der Selbständigkeit nicht, in ein Angestelltenverhältnis zurückzukehren, sondern mit Hartz IV der Allgemeinheit auf der Tasche zu liegen.”
Dass in Deutschland wegen einer schwachsinnigen Wirtschafts- und Sozialpolitik nicht genug Arbeitsplätze entstehen, kann kein Grund dafür sein, Selbständigen Verantwortung abzunehmen und alle Rechtsgeschäfte latent schwebend zu gestalten.
@Ramirez ohne Nachnamen (IP: 84.56.210.20):
Sag mal, Ramirez, Du verdienst nicht zufällig Dein Geld damit, andere über’s Ohr zu hauen? Du argumentierst nämlich genau wie ein Abzocker. Komm, erzähl mal, wo Du deinen Schreibtisch stehen hast. In den Kommentaren der Beiträge zur Branchenklick GmbH hatte ich auch immer Menschen, die argumentiert haben, dass, wer Opfer einer Straftat wird, selbst Schuld ist. Nach Deiner Argumentation sind Frauen, die nachts auf die Straße gehen, auch selbst Schuld, wenn sie Opfer einer Straftat werden.
Lustig, dass Kriminelle stets Sympatisanthen haben, die anonym bleiben. Manchmal fliegt dann aber doch mal die Identität eines Schmierfinken auf, wie hier die Internetaktivisten der CDU Mannheim.
Wie dringend das nötig ist, dass es die Schutzrechte für rechtlich weniger gut informierte Menschen gibt, sieht man ja anhand derjenigen, die hier ohne Gegenleistung um Tausende von Euro abgezockt werden. Weil das mit den Schutzrechten bei Verbrauchern inzwischen ganz gut klappt, konzentrieren sich die Abzocker jetzt auf Kleingewerbetreibende.
Nun wird es Zeit, auch dagegen etwas zu unternehmen und Betrüger, die mit der Abzocke von Selbständigen groß abgreifen wollen, ins Gefängnis zu bringen.
Eine GbR muß im Namen mindestens einen der Gesellschafter haben, deshalb können andere damit anonym bleiben, die nicht ins Handelsregister eingetragen werden.
Sag mal, Marcel, ist das dein Stil, Kommentatoren, die eine andere Meinung haben, kriminelle Machenschaften zu unterstellen? Dass ich anonym bleibe, kann ja wohl kein Grund sein, denn wenn die hier anonym Kommentierenden dir nach dem Munde reden, scheinst du damit auch keine Probleme zu haben.
Nein, die Opfer einer Strafttat sind nicht grundätzlich selbst Schuld. Trotzdem darf man sich nicht wundern, dass ein paar Hundert-Euro-Scheine plötzlich weg sind, wenn man sie unbeaufsichtigt auf einem Tisch liegen lässt.
Ebenso muss man auch als Selbständiger wissen, dass Verträge verbindlich sind und dass man sich bei Entscheidungen, die an den eignen Geldbeutel gehen, nicht auf unüberpüfbare Zusicherungen verlässt. Wenn man es nicht weiß, lernt man es. Das Leben ist schließlich kein betreutes Wohnen.
Kleine Info noch am Rande: Bei der GbR müssen die Namen aller Gesellschafter angegeben werden, nicht nur von einem. Ich wundere mich, dass du mir das ausreden willst, ergäbe das doch einen Anhaltspunkt, gegen die fragliche Firma vorzugehen.
@ramirez,
ich gebe dir recht, was die Eigenverantwortlichkeit der Kleingewerbetreibenden angeht. Dadurch liegt die Schuld aber noch lange nicht bei ihnen, wenn sie über den Tisch gezogen werden. Niemand hat das Recht, einem anderen (finanziellen) Schaden zuzufügen, selbst wenn er damit hart am Rande, aber eben gerade noch im Rahmen der Gesetzgebung bleibt.
@Marcel: Ich finde es kontraproduktiv, wenn du kritische Kommentatoren automatisch auf der Seite der “Bösen” verortest. Es handelt sich jedoch m.E. exakt um die Einstellung “schön blöd, selber schuld”, die Julio Lambing so treffend [http://axonas.twoday.net/stories/1734195/ hier] beschrieben hat.
[…] Die Stellen bei Gasprom sind schon besetzt, aber bei EUROWEB sind bestimmt noch Stellen frei. Wenn nicht, kann er sich bestimmt mit dieser Methode selbstständig machen. Das Zitat ist übrigens von dem Augsburger Staatsanwalt Meier. Ich bin mir sicher, von dem hören wir noch viel. […]
[…] In Düsseldorf wurde heute der Antrag der Euroweb Internet GmbH gegen den Holznagel verhandelt und findet ein Urkundenprozess einer Internetagentur gegen einen Kunden wider Willen statt. […]
[…] Hoffentlich hat das Signalwirkung für die noch ausstehenden Prozesse, wo die Euroweb ihre zahlungsunwilligen Kunden abkassieren will. Euroweb hat eine Preisliste aus dem Reich der Märchen auf der Webseite stehen, nimmt aber Kunden im Urkundenprozess auf die Zahlung ganz anders berechneter Entgelte in Anspruch. Gespannt bin ich, ob sich demnächst mal ein Staatsanwalt für die Geschäftsidee: Internetagentur interessiert. […]
Erhlich gesagt. Die meisten Seiten die unter Euroweb gehostet sind könnte jeder Leihe selbst mit einem HTML-Editor zusammenstellen.
Die Euro-Web Preise sind unveschämt.
[…] Bei sympathischen Unternehmen haben auch die Arbeitsplätze eine Zukunft. Meine Geschäftsidee Internetagentur paßt nicht zu einer sympathischen Firma. [Trackback URI] [Permalink] […]
Das kommt davon, wenn sich die Kleingewerbetreibenden von geschniegelten Schlipsträgern aus der Großstadt blenden lassen. Gibt es denn am Ort keine Designer oder Dienstleister? Und auch beim Fachmann aus der Nachbarschaft sollte man sich klar sein, daß der Preise nehmen muß, von denen er sein Geschäft und seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Es gibt in letzter Zeit vermehrt Ich-AG-Billigheimer, die nicht kalkulieren können, den Unterschied zwischen Stundenlohn und Stundensatz nicht kennen. Die machen Dumping-Preise und sind nach ein paar Monaten mit Riesenverlusten gescheitert. Auch wenn ich etwas als Unternehmer selbst mache, muß ich es doch so kalkulieren, als ob ich einen Angestellten einsetzen würde. Also muß ich das zum Vergleich herangezogene Facharbeitergehalt einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld, Sozialversicherungen (beide Anteile), Betriebsmittel und den verschiedensten Abgaben in etwa 180 bis 200 Tagen erwirtschaften. Unterhalb eines Stundensatzes von 50 EUR spielt sich da seriös nicht viel ab. Wer den Billigheimer zum Maßstab seiner Argumentation macht, muß den Maßstab auch beim eigenen Erwerb anlegen und sich gleich mal den eigenen Stundenlohn ausrechnen. Geiz ist geil? Nein, das ist ein Bumerang!
Damit kein Mißverständnis aufkommt: Ich will hier nicht Euroweb in Schutz nehmen, über die habe ich mich selbst geärgert (nicht als Kunde). Ich bin nur Betroffener der ins Kraut schießenden Kleinpreis-Diskussionen. Ein Preis sollte angemessen sein und den Leistungserbringer in Anstand ernähren!
@Udo
Es geht hier nicht nur um ein krasses Mißverhältnis zwischen Preis und Leistung und auch nicht um Euroweb, sondern ein bestimmtes Geschäftsgebahren als Geschäftsidee. Es geht hier um die Geschäftsidee, Kunden in Cold Calls eine kostenlose Leistung zu versprechen, im Vertreter-Gespräch dann ein gesetzliches Rücktrittsrecht vorzutäuschen und letztlich in Urkundenprozessen auf die Einhaltung des Vertrages zu klagen.