Zukunftsvisionen
Vorlesung eines
angesehenen
Hamburger Rechtsanwaltes von Rolf Schälike - 17.03.2005
Frei nach "Neulich vor Gericht" von Eckart
Winkler, Bad Nauheim, Oktober 1999 Meine Damen und Herren, gestern kam mir die Erleuchtung. Ich bin doch oft im Gericht, gestern kam ich zu spät. Es ging zwar nur um ein nichts sagendes Parkvergehen. Mein Mandant hatte aber Glück, das Verfahren wurde eingestellt, auch ohne meiner Rhetorik. Ich hatte Zeit zum Nachdenken. Was wäre denn, wenn dem Richter die Nase meines Mandanten nicht gepasst hätte? Es hätten auch die abstehenden Ohren oder der Mundgeruch sein können. Dann hätte mein Mandant keine Chancen gehabt. Und nicht nur das eine mal, sondern auch beim nächsten und übernächsten Fall. Es ist keine Theorie. In einem anderen Fall, wo ich im Gerichtssaal laut furzte und mein Gegner mir Wahrheitsverdrehung unterstellte, hat dieser bei immer dem gleichen Richter zwei einstweilige Verfügungen, zwei Widersprüche, ein Ordnungsmittelverfahren mit Widerspruch und zwei Hauptverfahren verloren. Haben Sie mitgezählt? Es waren acht Verfahren bei immer dem gleichen Richter. Dazwischen kein anderer Richter. Dieser Richter konnte sich immer wieder auf seine eigenen Entscheidungen beziehen, ohne seinen Namen in den Bezügen zu nennen, sozusagen inkognito. Die Richter, die vorgesetzt werden, sind an den ersten Buchstaben des Namens gebunden. Das ist doch gerecht. Jedes mal der gleiche Richter, der meinen Gegner nicht leiden kann. Und jedes mal mehrere Tausender an Gebühren und Rechtsanwaltskosten. Oder auch Strafen mit Haftandrohung. Da fragen sich manche: Warum dürfen sie ihren Richter nicht selber aussuchen? Das geht doch beim Zahnarzt oder bei der Wahl der Krankenkasse. Wenn diese einem nicht passen, kann gekündigt werden, den unangenehmen Arzt kann man einfach vergessen. Sogar die Telefongesellschaften oder die Stromlieferanten und Fernsehsender können gewählt werden. Ich spreche gar nicht von dem Ehepartner durch Scheidung oder einem Arbeitsplatzwechsel. Warum nicht auch den Richter? Jetzt überlegen sie mal. Dann müssten die Richter selbständig sein. Das wäre eine Revolution, ein Schlag gegen das derzeitige System. Unsere Feinde sagen, die Vorteile lägen auf der Hand: Die Richter wären selbständig, müssten also nicht mehr die Steuerkasse belasten. Der Staatshaushalt wäre gerettet. O Gott! Besser ist es doch, die Verfahren zu verkürzen. Schon die erste Instanz entscheidet endgültig. Für jeden Fall nur drei Minuten. Die Richter kennen doch die Gesetze, ist doch alles Routine, wozu die Details. Um die Nase und die Ohren und den Mundgeruch sollen sich doch die Delinquenten kümmern, Was geht das das Gesetz an? Finanzieren sollen sich diese selbständigen Richter durch Geldbußen und -strafen, die sie verhängen, wird argumentiert. Bloß dann können diese nicht maßlos werden, denn aufgrund der freien Richterwahl würde die "strenger" Richter ihre Kunden verlieren. Ist doch Quatsch. Geldbußen und -strafen durch Gesetz erhöhen und den Buß- und Strafkatalog dicker machen. Das rettet den Haashalt, doch keine selbständigen Richter. Diese würden doch bloß die Steuern hinterziehen und sich eine Menge an Tricks einfallen lassen. Sie haben doch gute Lehrmeister in all ihren Verfahren. Wen man denkt, jeder würde zu dem Richter gehen, der die mildesten Urteile verhängt und für sich entsprechend wirbt, dann ist das ein Irrtum. Der Riesenzulauf würde seine "Preise" erhöhen. Und denkt man, im Laufe der Zeit würde sich das ganze auf dem Richtermarkt regulieren, dann hat man keine Ahnung von den Raubrittern auf dem freien Markt, den vielen Gauklern und Betrügern, die schon heute vor Gericht mehr Beistand erhalten als die Deppen. Opferschutz geht immer mehr zurück und der Täterschutz greift um sich. Da ändert auch der freie Markt nichts. Auch wenn sich mehrere Richter zu "Richter-Kanzleien" zusammenschließen, um die verschiedenen Rechtsbereiche mit Kompetenz abzudecken, dann wissen wir, dass das Unsinn ist. Wir haben das doch schon heute bei den Rechtsanwälten so. Haben dadurch die Menschen ein besseres Rechtsgefühl, gibt es mehr Gerechtigkeit und weniger Arbeitslose und schreitet die Globalisierung nun einer friedlichen Zukunft entgegen, wo es keine Kriege mehr geben wird? Auch größere "Richter AG" oder "Verurteilungs-GmbH´s" würden zwar entstehen aber nichts Neues bringen. Schon heute gibt es die Richter AG´s und GmbH´s, bloss verdeckt. Versuchen sie mal diese Firmen-Mauer zu durchbrechen. Sonderangebote zu Paketpreisen wären auch denkbar, Staatsanwälte müssten mit eingebunden sein ebenso die Behörden und Ministerien. Bloß wozu die Selbständigkeit der Richter? Alles zu kompliziert. Den Jura-Konzern, der sämtliche juristischen Leistungen anbietet und alles abdeckt, den haben wir doch heute schon. Versuchen sie doch mal an das Verfassungsgericht ranzukommen. Das ist schwerer als an eine beliebige Konzernleitung, auch kleiner Konzerne. Denkbar wären auch Schnellverfahren per Bildtelefon-Konferenzschaltung oder auch Verfahren via Internet-Chat. Der Delinquent hat lediglich seine Kreditkarten-Nummer anzugeben. Dazu benötigt man keine freiberuflichen Richter. Konferenzschaltungen und Internet-Chat kann von oben angewiesen werden. So ist die moderne Technik leichter einzuführen und schon an so manchen Ort schon eingeführt. Um Personalkosten zu sparen, sollten über das Internet voll automatisierte Verfahren angeboten werden. Die Angaben zur Sache kann in ein Formular eingetragen werden, das Dialogsystem ergänzt das Verfahren und das Urteil kommt per Email. Verfahrenskosten und Geldstrafe werden abgebucht. Es sind alles gute Ideen und nette Aussichten. Wir müssen nur darauf achten, dass niemand unseren Stand, den Stand der Juristen gefährdet.
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Rolf Schälike |