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Wahrheitsverdreher

Vorlesung eines angesehenen Hamburger Rechtsanwaltes
am 4. Tag des Offenen Wortes - Fachhochschule ....

von Rolf Schälike - 23.07.2004

 

Wir danken dem Rechtsanwalt K. für die Inspiration,
die wir in der Gerichtsverhandlung am 23.07.2003 nichts ahnend erhielten.

 

Meine Damen und Herren,

heute demonstriere ich Ihnen meine rhetorischen Künste am Beispiel des Wortes "Wahrheitsverdreher".

Wir Rechtsanwälte erhalten nicht gerade selten den Vorwurf der Wahrheitsverdrehung. Solches können wir sogar verkraften. Denn unsere Kunst besteht exakt darin.

Wir haben keine Gewissensbisse, für einen Mörder unter Nutzung eigentlich marginaler Verfahrensfehler Freispruch zu erstreiten. Beweise werden wir versuchen, nicht zuzulassen. Vor allem, wenn wir dafür bekannt werden und gut bezahlt, sowie neue Mandanten gewinnen können. Angenehm ist, häufig in der Presse besprochen zu werden, selbstverständlich als ein erfolgreicher Verteidiger, statt als schnöder Verdreher der Wahrheit.

Jeder gute Rechtsanwalt ist - einhergehend mit seiner Profession - ein Wahrheitsverdreher. Dies muss selbstverständlich unter uns Juristen, Advokaten und Richtern bleiben. Die Öffentlichkeit, vor allem das Internet, darf davon nichts erfahren. Unsere Sprache ist die Juristensprache, möglichst wenig Nichtjuristen sollen uns verstehen.

Unsere größte Furcht: öffentliche Bloßstellung.
Unsere größte Angst: das Internet.

Jeder Versuche ist im Keim zu ersticken.

Sachverhalte dürfen keine Rolle spielen, ebenso wie Nachweise unserer Wahrheitsverdrehung.

Das Wort Wahrheitsverdrehung: ein Paradoxon.

Bekannt ist: Wahrheit ist ein Subjekt und besitzt einen absoluten Wert.

Falls sie eine Frau schön finden, besteht Ihre subjektive Wahrheit darin: diese Frau ist schön. Falls ein anderer die Frau hässlich findet, so bleibt es doch bei Ihrer subjektiven Wahrheit: diese Frau ist schön.

Falls Sie eine Frau mit rot gefärbten Haaren sehen, von der Sie wissen, dass sie blond ist, existiert nur eine Wahrheit: "Die Frau ist blond", oder: "Die Frau ist rothaarig". Egal, welche Sie auswählen, es gibt nur die eine Wahrheit.

Diese eine Wahrheit ist selbstverständlich unverdrehbar. Gäbe es mehrere, so könnten diese selbstverständlich auch verdreht werden. Die Verdrehung läge dann dazwischen.

Nun gibt es jedoch nur eine Wahrheit, somit kommt eine Verdrehung gar nicht nicht in Frage. Genau darin besteht das Paradoxon.

Der Vorwurf, wir würden die Wahrheit verdrehen, ist purer Unsinn. Derjenige, der das behauptet, hat keine Ahnung von deutscher Sprache.

Wahrheitsverdreher sind demzufolge etwas in sich Unwahres, Paradoxes, genau deshalb sind solche Vorwürfe zu bestrafen.

Richter verstehen das.

Haben diese Halunken im Internet das paradoxale Wort "Wahrheitsverdreher" gegen uns benutzt, müssen wir handeln. Wir lassen uns doch nicht unsere Spielchen verderben. Die Straftat besteht in Beschmutzung unserer Geldquellen.

Zwar sind wir hauptberufliche Wahrheitsverdreher, jedoch nicht für´s Internet. Diese Wahrheit muss gerichtlich geschützt werden.

Alle anderen Meinungen sind mit hohen Anwalts- und Gerichtskosten, nach Möglichkeit mit Ordnungsmittelverfahren, und hohen Tagessätzen, besser noch mit Knast zu belegen.

Tun Sie uns den Gefallen. Bitte, geben Sie immer einen aufgebauschten, möglichst hohen Streitwert an..

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 23.03.06
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