Gründe - Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen Rolf Schälike Ausnutzung des Zeugen Wuttke Als der Zeuge Wuttke Ende 1981 bzw. Anfang 1982 in der Wohnung des Angeklagten Installationsarbeiten ausführte kam es während der Pausen zu derartigen Gesprächen. Der Zeuge sah in der Wohnung des Angeklagten Presseerzeugnisse aus der BRD, wie die Zeitschriften "Stern" und "Spiegel", die er sich auslieh. Er stellte auch fest, daß der Angeklagte über eine Büchersammlung verfügte und da er sich selbst für Literatur interessierte, händigte ihm der Angeklagte im Wechsel eine Anzahl von Büchern aus. Dazu suchte der Zeuge wiederholt die Wohnung des Angeklagten auf.Zurück Weiter Inhaltsverzeichnis (Urteil) . Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schälike. | |||