Bezirksgericht Dresden
BS 2884
211 17084
Urteil
im Namen des Volkes
in der Strafsache
gegen
den freischaffenden Sprachmittler
Rolf Schälike
wohnhaft, 8010 Dresden, Grunaer Str. 41,
PKZ 13093822845,
Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik
seit dem 20. März 1984 in Untersuchungshaft in der UHA
Dresden, Bautzner Str.
wegen staatsfeindlicher Hetze u.a.
hat der Senat des Bezirksgerichts Dresden in der Hauptverhandlung am 19.,
20., 21., 28. November und Dezember 1984 an der teilgenommen haben:
Richter Hettmann
als Vorsitzender
Meister Gäk
wissenschaftl. Mitarb. Enzmann
als Schöffen
Staatsanwalt Frau Rauer
als Anklagevertreter
Rechtsanwalt Worner
als Verteidiger,
Rechtsanwalt Kluge
in Untervollmacht für Rechtsanwalt Dr. Vogel Berlin
als Verteidiger
Justizprotokollant Frau Danch
als Protokollführer
für Recht erkannt
Der Angeklagte wird wegen planmäßiger staatsfeindlicher Hetze Verbrechen
gemäß §§ 106 Abs. 1 Ziff . 2 Abs 2,
108, 63 Abs. 2 StGB - in Tatmehrheit
mit öffentlicher Herabwürdigung, Vergehen gemäß § 220 Abs. 2 StGB - und
Beihilfe zur öffentlichen Herabwürdigung, Vergehen gemäß §§
220 Abs. 2, 22
Abs 2 Ziff 3, 63 Ab 2 StGB - zu einer Freiheitsstrafe von
7 sieben
Jahren
verurteilt
gemäß § 56 StGB werden eingezogen:
- 1 Buch
“Der
Archipel Gulag” von Solschenizyn
- 1 Buch
“Gedächtnisprotokolle” von
Fuchs
- 1 Buch
“Vernehmungsprotokolle” von
Fuchs
- 1 Buch
“Verantwortlich für Polen” von Böll, Duwe und Steack
- 1 Buch “Ein Traum, der nicht
entführbar ist. Mein Weg zwischen Ost und West” von
Brandt
Die Auslagen des Verfahrens werden dem Angeklagten auferlegt.
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Inhaltsverzeichnis (Urteil)
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Rolf Schälike.
Dieses
Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 27.10.03.
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