Gründe - Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen Rolf Schälike Parteiverfahren gegen Rolf Schälike Wegen parteischädigenden Verhaltens wurde er 1963 im Ergebnis eines Parteiverfahrens mit einer strengen Rüge belegt und nach weiteren Auseinandersetzungen, aus denen er keine Lehren gezogen hatte, im Jahre 1966 aus der Partei ausgeschlossen. Außerdem erfolgte anschließend seine fristlose Entlassung aus dem Zentralinstitut. Zurück Weiter Inhaltsverzeichnis (Urteil) . Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schälike. | |||