Gründe - Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen Rolf Schälike Aufgabe des Senats - Beweiswürdigung Bei der Beweiswürdigung durch den Senat kam es deshalb darauf an, alle vorliegenden Beweismittel, sowohl im be- als auch in entlastender Hinsicht zu werten und entsprechende Schlußfolgerungen zu ziehen. Zurück Weiter Inhaltsverzeichnis (Urteil) . Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schälike |