DDR und Deutschland Heute


 



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Gruende
Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen Rolf Schaelike

Tatmehrheit

Bei der Bestrafung wegen mehrfacher Gesetzesverletzung hat das Gericht gemaess § 64 StGB eine Strafe auszusprechen, die dem Charakter und der Schwere des gesamten strafbaren Handelns angemessen und in einem der verletzten Gesetze angedroht ist. Dabei ist davon auszugehen, dass gegen die DDR gerichtete Verbrechen, wie die staatsfeindliche Hetze, eine hohe Gesellschaftsgefaehrlichkeit aufweisen. Der Angeklagte hat sich mit diesem Handeln gegen den sozialistischen Staat gewandt und dadurch die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR erheblich geschaedigt sowie im gleichen Masse die Staats- und Gesellschaftsordnung anderer sozialistischer Laender, insbesondere der Sowjetunion angegriffen. Ein solches Auftreten liegt auf der Linie der Gegner unseres sozialistischen Staates, die durch ideologische Diversion in die Laender des realen Sozialismus Zersetzung und Unzufriedenheit, Verwirrung bis hin zu konterrevolutionaeren Aktionen tragen wollen. Mit einer Verunglimpfung der Deutschen Demokratischen Republik und der Sowjetunion sollen feindliche und zersetzende Ideologien verbreitet werden. Das wiederum soll Ausgangspunkt dafuer sein, dass Buerger der Deutschen Demokratischen Republik gesetzwidrige Handlungen begehen. Gerade gegenwaertig zeigt sich, wie von bestimmten imperialistischen Kreisen versucht wird, die internationale Lage zuzuspitzen und einer Normalisierung der Beziehungen entgegenzuwirken. Die Handlungsweise des Angeklagten stellt objektiv eine Unterstuetzung derjenigen Kraefte dar, die versuchen durch Verunglimpfung der sozialistischen Verhaeltnisse dem sozialistischen Staat zu schaden und gegen den Verband dieser Staaten subversiv vorzugehen. Der Angeklagte hat sich ueber einen Zeitraum von etwa 2 Jahren hinweg schwerer Verbrechen gegen den sozialistischen deutschen Staat und gegenueber der sozialistischen Staatengemeinschaft schuldig gemacht. Er hat sich gegen den Staat gewandt, fuer dessen Ideale er vorgibt gelebt und gewirkt zu haben, den Staat, der ihm die Moeglichkeit einer seinen Wuenschen und Neigungen entsprechenden beruflichen Ausbildung gegeben hat und der ihm und seiner Familie eine gesicherte Perspektive bot.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 05.11.03.
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