Gründe - Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen Rolf Schälike Abzeichnen von Tendenzen Es zeichneten sich bei ihm Tendenzen ab, daß er unwissenschaftlich an die Begriffe der Weltanschauung heranging. Der Zeuge glaubte zunächst noch, daß der Angeklagte lediglich durch eine unmarxistische Betrachtungsweise von Ereignissen zu falschen Schlußfolgerungen gelangt ist. In der Folgezelt stellte sich aber heraus, daß er absichtlich diese Haltungen verbreitete und nach den Eindrücken des Zeugen, vorsätzlich ins Lager des Gegners übergewechselt ist. Der Zeuge kam zu diesen Schlußfolgerungen, weil der Angeklagte seinen Parteiausschluß nicht zum Anlaß nahm, um daraus entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Er ignorierte alle Hinweise und nahm damals Verbindung zu Biermann und Havemann auf. Aus früheren Gesprächen ist dem Zeugen bekannt, daß der Angeklagte prinzipiell zu solchen wichtigen Fragen des sozialistischen Aufbaues, wie
gefährliche Auffassungen vertrat und diese in der Öffentlichkeit kundtat. Zurück Weiter Inhaltsverzeichnis (Urteil) . Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schälike. | |||