Meinungsfreiheit und Kreativität contra
Ehrverletzung und Beleidigung
Juristen diskutieren seit langem, welche
herabsetzenden
Äußerungen Fremder man sich gefallen lassen muss.
Wir haben aus zu diesem komplizierten Thema
aus dem Internet folgendes entnommen:
Beleidigung ist Tatbestand im Strafgesetzbuch.
Beleidigung wird gegenüber bloßen herabsetzenden Äußerungen
unterschieden.
Der Beleidigung steht die Meinungsäußerungsfreiheit, die nach Artikel 5 des Grundgesetzes
geschützt ist, entgegen.
Die Entscheidungen des Gerichts hängen wohl von
der Person des
„Beleidigten“, und den konkreten Umständen ab.
Allgemein gehen die Gerichte davon aus, dass Äußerungen,
die die Intimsphäre eines Menschen betreffen, eher zu
unterlassen sind, als Äußerungen, die nur die allgemeinen Lebensumstände des
"Beleidigten" betreffen.
Äußerungen sind wahrscheinlich eher gerechtfertigt,
mit denen berechtigte Interessen der Allgemeinheit aber auch kleinerer
Gruppen oder des Betroffenen vertreten werden.
Eine öffentliche
Person wird sich mehr gefallen lassen müssen,
als eine Person die anerkannt als unbekannt gilt.
In diesem Kapitel werden Beispiele behandelt
Wortgebrauch - Ehrverletzungen und Beleidigungen
Sprache von Journalisten
Ehrverletzungen und Beleidigungen durch
Anwälte, Journalisten und
andere BürgerBeleidigungsklagen gegen Rolf Schälike
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schälike.
Dieses
Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 25.10.03.
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