Sachlichkeitsgebot für Rechtsanwälte
Wortwahl durch Rechtsanwälte Die Sprache der Juristen
ist eine eigene Sprache genauso wie deren Stand.
Juristen dürfen vieles, was andere Bürger nicht
dürfen.
Der Verfasser weiss es nicht, ob Juristen auch im
Sprachgebrauch mehr Rechte haben als die anderen Bürger.
Seine Erfahrungen im Umgang mit Rechtsanwälten und Gerichten sprechen eher
dafür.
Ein Wissensvorteil haben die Juristen jedenfalls,
sie wissen was erlaubt und was verboten ist, oder besser, wie das Erlaubte
und das Verbotene zu handhaben ist.
Beleidigung auf eine Beleidigung ist nicht strafbar.
Können Diffamierungen in Klagen, in den
Auftritten von Rechtsanwälten vor Gericht oder in den Schreiben von
Rechtsanwälten die Ehre verletzen? D.h. kann gegen die Rechtsanwälte
geklagt werden wegen Verleumdung?
Sehr schwer.
Ein Rechtsanwalt hat sich eben nur geirrt. Er braucht seine Aussage nicht
zu beweisen. Der normale Bürger muss die schwere Hürde des Beweises
nehmen. Der gesunde Menschenverstand kann da Schnippchen spielen, dieser
reicht bei weiten nicht aus.
Welche Äußerungen erlaubt sind und welche
nicht, steht in den Gerichtsbeschlüssen. Der gesunde Menschenverstand
versagt viel zu oft. Rechtanwälte nutzen das, lassen die Bürger ins Messer
laufen.
Können Handlungen von Rechtsanwälten und Richtern
überhaupt ehrverletzend sein?
Darf eine Richter des Hanseatischen
Oberlandgerichts in einem Rechstreit einem unbescholtenen Bürger väterliche
Ratschläge geben, er solle sich zivilisatorisch benehmen?
Warum darf eine Bürger nicht das gleiche
dem Richter empfehlen, ohne eine Beleidigungsklage des Richters am Hals zu
haben?
Diesen Themen werden in den folgenden
Kapiteln vertieft:
Sachlichkeitsgebot des Rechtsanwalts
Wahrheitspflicht des Rechtsanwalts
Das war Scheisse (09.09.03)
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Rolf Schälike.
Dieses
Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 25.10.03.
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