Zu den Praktiken von
Rechtsanwälten
- aus der Presse und eigene Erfahrungen
Prof. Dr. Eric Hilgendorf,
Universität Würzburg,
Juristische Fakultät,
26.10.2001
Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene
Die Äußerung von A. ist nicht geeignet, den Leumund des Rechtsanwalts zu
zerstören, denn es ist allgemein bekannt, dass Anwälte bei der Wahl ihrer
Methoden nicht zu zaghaft sein können, wenn sie die Interessen ihrer eigener
Mandanten zuverlässig wahrnehmen wollen; der Ruf ein besoders "rabiater
Anwalt" zu sein, könnte dem Rechtsanwalt sogar mehr nutzen als schaden.
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Rolf Schälike.
Dieses
Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 16.12.03.
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