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Antrag des Rechtsanwalts in eigener Sache
auf Erlass einer einstweiligen Verfügung v.  01.10.2003

Rolf Schälike - Januar 2004 / Oktober 2005

Die Pressekammer des Landgericht Hamburg unter dem Vorsitz des Richters Andreas Buske verbietet uns in vier Punkten Äußerungen, die wir ins Internet stellten, um den klagenden Rechtsanwalt auf unsere Erfahrungen und unsere Durchhalte-Bereitschaft hinzuweisen.

Es waren gut gemeinte Hinweise, denn Hinterlist liegt uns fern.

Der Anwalt missverstand uns gründlich, war beleidigt und klagte.

Es wurde interessant.

Auch wir betraten Neuland.

Unsere gut gemeinten, zwar etwas hämisch geschriebenen Hinweise an den Rechtsanwalt wurden als "üble Nachrede" und "Ehrverletzung" von diesem deklariert.

Sofort fiel uns das russische Sprichwort "Jeder denkt im Maße der eigenen Verdorbenheit" ein.

Wir kamen gar nicht auf die Idee, dass unsere Wahrheiten und gut gemeinten Worte als üble Nachrede und Ehrverletzung gesehen werden konnten und denken, auch unser Rechtsanwalt wird es einmal begreifen, wenn nicht schon begriffen.

Im zwei Jahre später erfolgten Vergleich versprachen wir ohne Präjudiz über den Anwalt nicht mehr identifizierbar zu berichten und uns gegenseitig in Ruhe zu lassen.

Jetzt interessiert und der vorsitzende Richter der Pressekammer (Zivilkammer 24) des Landgerichts Hamburg. Herr Andreas Buske. Siehe dazu www.buskeismus.de

Wir haben uns nun mit folgenden Themen beschäftigt:

  • Welche Formulierungen entsprechen den verbotenen?

  • Welche Inhalte werden in die Formulierungen interpretiert, die des Verfassers, die des Betroffenen oder die der Richter?

  • Darf ein Rechtsanwalt als Wahrheitsverdreher bezeichnet werden, ohne dass das als üble Nachrede oder eine Ehrverletzung bewertet wird?

  • Dürfen Handlungen von Rechtsanwälten mit Handlungen von Menschen in der DDR und deren staatlichen Organen verglichen werden, ohne dass das als üble Nachrede und eine Ehrverletzung behandelt wird?

Wir haben darauf weder vom Richter Andreas Buske, noch von unseren Anwälten eine Antwort erhalten und können die Meinung des hoch anerkannten Rechtswissenschaftler Peter Lerche, der schon 1990 konstatiert: Wer vorhersehen will, wie die Gerichte zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten im Einzelfall abwägen, wird "in die Zwangsrolle eines Hellsehers versetzt, eine verzweifelte Rolle" nur bestätigen.

Wir versuchen die Entscheidung des Richters Andreas Buske vorauszusagen und haben ein System erkannt. Ohne Hellseherei können wir aber auch bei diesem Richter nicht auskommen.

Urteile R. Schälike

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 01.01.04.
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