Wahrheitsverdrehungen durch Rechtsanwälte Rolf Schälike - April 2004 / Oktober 2005 Konkrete Rechtsanwälte als Wahrheitsverdreher zu bezeichnen ist uns gerichtlich in einer einstweiligen Verfügung untersagt worden. Wie ist das zu verstehen, wenn es doch eindeutig, d.h. zum Allgemeinwissen gehört und fast die Regel ist, dass Rechtsanwälte u.a. wider besseres Wissen argumentieren und versuchen, ihre Mandanten zu verteidigen bzw. deren Interessen durchzusetzen. Gute Anwälte verdrehen die Wahrheit besonders geschickt und erfolgreich. Warum darf das nicht gegenüber Dritten mit Namen und Adresse geäußert werden? Ist das nicht schon im Prinzip Wahrheitsunterdrückung durch das Gericht?
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Rolf Schälike |