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Rolf Schaelike - Zeitzeuge                                                                          Fallbeispiele

Gegenseite greift an

Fallbeispiel 3  -  Habe im Gerichtssaal gefurzt

Vorlesung eines angesehenen Hamburger Rechtsanwaltes
am 4. Tag des Offenen Wortes  -  Fachhochschule ....

von Rolf Schaelike - Maerz  2005

Meine sehr geehrten Herren und Damen,

in meiner ersten Vorlesung zum Tag des offenen Wortes unserer Fachhochschule sprach ich zum Thema

 Ich bin endlich wer - ein angesehener Rechtsanwalt!

Sie haben bestimmt meine Worte nicht vergessen: "Ich fuehle Macht und uebe diese auch gern aus. Da fuehle ich wie ein Politiker, doch ohne Risiko".

Heute moechte ich meine Macht demonstrieren an einem simplen Ereignis.

Einmal habe ich im Gerichtssaal waehrend einer Verhandlung laut gefurzt.

In meinem Anwaltsbuero furze ich oft und auch laut, das wissen meine Kollegen. Sie muessen damit leben. Ich furze auch auf der Strasse und im Kino. Da kennt mich niemand. Im Gericht furze ich lautlos, dann sollen die Richter raten, wer den Gestank verursacht hat. Nie bin ich verdaechtigt worden. Wahrheiten kann ich ja verdrehen, da bin ich ungeschlagen, und das gehoert zu unserem Beruf.

Nun habe ich einmal laut gefurzt und sehr gut reagiert.

Moechten sie Details? Nein? Egal. Hoeren einfach Sie gut zu!

Im Namen meines Mandanten beantragte ich, dem Gegner zu verbieten, Briefe in Hamburg an Hamburger und Hamburgerinnen zu versenden. Ich erwirkte sogar eine einstweilige Verfuegung erwirkt.

Der Gegner, ein Preusse, hielt sich daran, zeigte sich jedoch daraufhin in Hamburg oft vor meinen und meines Mandanten Augen. So erwirkte ich eine einstweilige Verfuegung; er habe Hamburg zu verlassen. Der Gegner fuegte sich und erlitt als Hamburger Unternehmer Schaden. Ich nahm an, dies wuerde reichen, und er gebe auf, fuege sich und begreife, wie der Hase in Hamburg laeuft. Ferner nahm ich an, mein Mandant wuerde mich fuer den groessten Anwalt halten und ich koenne in Hamburg weiter Politik ohne Verantwortung und Risiko  betreiben mit der Referenz eines geborenen Schwindlers.

Im Widerspruchsverfahren verloren wir, wie auch schon im ersten Fall. Wir waren chancenlos. Das wusste ich vorher, hatte jedoch eine geniale Idee. Waehrend der Widerspruchsverhandlung furzte ich sehr laut. Die Richter haben nichts gesagt, ich habe sie rhetorisch eingelullt. So konnte nach der Verhandlung ruhig einen trinken gehen. Den Schluck hatte ich noetig, denn, wie gesagt, diesen Prozess hatte ich leider haushoch verloren. Der laute Furz tat mir gut. Dahinter steckte eine Idee!

Die Gegenseite reagierte wie geplant. Sie berichtete im Internet:
 

Der Rechtsanwalt - sie nannten mich beim Namen - furzte sehr laut und uebelriechend waehrend der Verhandlung.

  • Der Antrag war Mist, also nicht mehr Wert als einen Furz!

  • Wie waegt man die vielen Rechte optimal ab, ohne solche stinkenden Furzantraege stellen zu muessen?

Auch fuer die angesehene RA-Kanzlei der Gegenseite kein einfacher Furz!

Dann setzten sie auch noch einen Link zu meiner Web-Site.

Nun waren sie īreingefallen. Den Prozess hatte ich jedoch verloren. Peinlich, ich hatte gerechnet mit einer ueberrumpelung des Gegners durch eine Prozessflut. Mein Mandant stellte mich wegen der mehr als 5.000,00 Euro, die er zahlen musste, zur Rede. Auch wegen meiner aeusserung, dass der Antrag Mist und nur einen Furz wert war. Ich hatte ihn beruhigt. Heute ist er stolz auf mich,  und er geht sogar hausieren mit meinen schoenen Erfolgen.

Was habe ich gemacht? Wie bin ich nun vorgegangen? Welche Tricks habe ich aus meiner Trickkiste geholt?

Dazu muessen Sie wissen, unser Bundeskanzler stritt z.B. umīs Faerben seiner Haare. Dazu bekam er in allen Instanzen Recht. Die Beklagten behaupteten nicht, der Kanzler faerbe sich die Haare. Ihm wurde nur schlicht geraten, sich diese nicht zu faerben. Daraufhin beschloss das Gericht, dass behauptet worden war, unser Herr Kanzler faerbe sich seine Haare.

Sie sollten auch wissen, Landesgerichte treffen Beschluesse zu kleinen Faellen, so zu 4,00 Euro, wenn z.B. eine verschreibungspflichtige Droge fuer 4,00 Euro einem danach jammernden Lockspitzel angeboten wird. An Steuergelder brauchen die Richter nicht zu denken. Vernichtendes Schicksal spielen und ganze Firmen in den Bankrott treiben koennen die Richter ohne Augenzwinkern mit einem netten verschmitzten Laecheln. Die Folgen von Richterspruechen ist ja auch nicht deren Bier.

Solche Richter, die wegen 4,00 Euro Beschluesse fassen und Ratschlaege als Tatsachen-Behauptungen definieren, damit Menschen sowie Firmen vernichten, habe ich gern. Buchstaeblich liebe ich sie buchstaeblich und nutzte stets meine juristischen Chancen.

Ich hatte, was im Internet stand, woertlich nicht so gesagt. Somit brauchte ich nur zu behaupten, ich sei falsch zitiert. Dem folgen die Gerichte, denn was Zitate sind, definieren Richter. Rechtschreibregeln, etwa Anfuehrungsstriche oder Satzbau, spielen dabei ueberhaupt keine Rolle. Auch, dass ich furzte, ist Zitat. Warum berichten so dumme Leute auch ausgerechnet ueber uns Rechtsanwaelte?!

Ich brauchte nur zu behaupteten, das ganze sei ueble Nachrede. Detaillierte Beweise sind nicht erforderlich. Wer furzt schon bei Gericht?

Juristisch wichtig ist dabei, was fuehlt ein einfacher Durchschnitts-Deutscher? Deutsche Anwaelte furzen doch nicht, so etwas ist allgemein bekannt.

Mein lautes Furzen war von der Gegenseite nicht zu beweisen. Denn auch hier definieren wir Juristen, was ein Beweis ist. Den Furz hatte ich eidesstattlich weggeblasen. Im Gerichtssaal gab es keine Mikrophone. Waere mein Furz aufgezeichnet worden, so waeren alle Beweismittel unzulaessig.

Zeugen? Ha, ha. Muss lachen.

Zwei Minuten Pause bis nach Abklingen der Lachkraempfe.

Die beiden Geschaeftsfuehrer der Gegenseite gelten ohnehin nicht als Zeugen, denn ich klagte auch gegen deren Firma. Damit sind sie die Gegenseite, somit juristisch gesehen die Luegner. So etwas weiss jeder Richter. Deren Rechtsanwalt kam als Zeuge in Frage, auch wenn Rechtsanwaelte regelmaessig luegen. Insofern war er theoretisch gefaehrlich, denn Luegen von Rechtsanwaelten sind juristische  Wahrheiten.

Nun war dem Anwalt der Gegenseite das Ganze peinlich. Ich hatte Schwein. Wer moechte auch in die Gerichtsannalen als Zeuge fuers Furzen eingehen und unter Kollegen als Nestbeschmutzer verschrien sein?  Er versicherte eidesstattlich deshalb nur, dass etwas ganz peinliches im Gerichtssaal passierte war, koennte seines Erachtens nach auch etwas gewesen sein, wie ein Furz. Damit war mein Furz keiner.

Als Zeugen kamen noch die drei Richter in Frage und die Protokollantin. Dies war gefaehrlich, doch hier gibt es ein einfaches Gegenmittel: Das ganze einfach in die Laenge ziehen, zwischendurch Vergleich anbieten, d.h. Bestehen auf der Unterlassung. So vergingen mehr als zwei Jahre. Dann brauchte sich keiner mehr an etwas zu erinnern. War zwar kein alltaegliches Ereignis, aber welcher Richter kann nach zwei Jahren sagen, wer wann im Gerichtssaal gefurzt hat.

So bezeugten die Richter, dass ich mich zwar unanstaendig verhalten habe, aber ob gefurzt oder nicht, kann sich keiner erinnern. Alle drei Richter konnten den Furz weder ausschliessen noch bestaetigen.

In ihren eidesstattlichen Erklaerungen schrieben die Zeugen nicht:

Der Anwalt furzte laut in die Verhandlung īrein

sondern lediglich:

Der Rechtsanwalt furzte.

Diesmal reichte eine halbe Minute, bis die Lachkraempfe und die Lachtraenen mit dem Taschentuch unterdrueckt werden konnten.

Die Nichtjuristen verloren und aenderten ihren Auftritt im Internet in der Einbildung, sich ans Verbot zu halten. Die wussten nichts von einem Verbotstenor und dessen Auslegung durch nur einen einzigen Richter. Ihr Rechtsanwalt hatte denen zwischen Tuer und Angel, ha, ha, ha, ich muss lachen, gesagt, sie duerfen es.

Im Internet konnte ich nun lesen:
 

Der Rechtsanwalt - und sie nannten mich wieder beim Namen -  so hoerte es sich fuer uns an, furzte laut waehrend der Verhandlung.

  • Der Antrag war Unsinn!

  • Wie koennen die vielen Rechtsaspekte nur mir nutzen ?

Auch fuer die angesehene RA-Kanzlei der Gegenseite war es nicht ganz so einfach!

Oh, war ich gluecklich. Jetzt haben sie gegen die einstweilige Verfuegung verstossen. Denn der Tenor war der gleiche. Auch das definieren wir Juristen zu unserem Gunsten.

"Furz", "Mist", "Pech", "Missgeschick", "uebel", "Unsinn" sind alles Synonyme und somit auch vom Verbotstenor erfasst.

"Hoeren", "sagen", "meinen", "wissen", "denken" - auch bloss Synonyme. "Vielleicht", "bestimmt", "koennte sein", "war gewesen" - ebenfalls Synonyme etc.. Wir behaupten einfach etwas, beantragen Ordnungsstrafen, werden obsiegen.

Auch die Menge der Woerter war fast gleich, damit verboten. Sechsundvierzig im Verbot, vierundvierzig im neuen Auftritt. Einfach behaupten. Das Gericht wird folgen.

Die haben ausserdem vergessen, den Furz in Anfuehrungsstriche zu setzen, denn dann waere das juristisch gar keiner mehr.

Doch, wie gesagt, ich hatte Glueck.

Verboten ist fuer die nun alles. Die sollen den Mund halten, genauer, aufhoeren etwas zu schreiben. Die sollen Hamburg gefaelligst verlassen. Die gehoeren nicht in unsere friedliche, ausgeglichene Gesellschaft - sie stellen Rechtsanwaelte in der oeffentlichkeit bloss.

So etwas duerfen naemlich wir selbst.

Wir muessten denen auch das Geldverdienen verbieten. So weit ist leider der Konsens noch nicht.

In unserem Fall folgte prompt eine Strafe von 7.000,00 EUR oder 14 Tagen Haft.

Mein Furz kostete die Gegenseite schon mehr als 22.000,00 Euro. Davon ging einiges auf mein Konto.

Die blieben jedoch stur, so musste ich fremde Rechtsanwaelte einschalten. Einer hat sein Mandat nach der ersten Verhandlung niedergelegt. War nicht geplant. Aber der Geldfluss floss trotzdem in unsere Anwaltsreihen.

Mein Ansehen unter den Richtern und den Rechtsanwaelten stieg, denn ich konnte mit meinem lauten Furz unseren Stand beschaeftigen und Geldquellen erschliessen.

Das nenne ich Erfolg und furze nun noch viel lieber und neuerdings beim Trinken.

Haben sie schon mal einen guten Schnaps getrunken mit dem Geruch des eigenen Furzes in der Nase?

So etwas kann ich jedem nur empfehlen!

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Interessante Links

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 23.03.06
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