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Rolf Schälike - Zeitzeuge                                                                          Fallbeispiele

Gegenseite greift an

Fallbeispiel 3  -  Habe im Gerichtssaal gefurzt

Vorlesung eines angesehenen Hamburger Rechtsanwaltes
am 4. Tag des Offenen Wortes  -  Fachhochschule ....

von Rolf Schälike - März  2005

Meine sehr geehrten Herren und Damen,

in meiner ersten Vorlesung zum Tag des offenen Wortes unserer Fachhochschule sprach ich zum Thema

 Ich bin endlich wer - ein angesehener Rechtsanwalt!

Sie haben bestimmt meine Worte nicht vergessen: "Ich fühle Macht und übe diese auch gern aus. Da fühle ich wie ein Politiker, doch ohne Risiko".

Heute möchte ich meine Macht demonstrieren an einem simplen Ereignis.

Einmal habe ich im Gerichtssaal während einer Verhandlung laut gefurzt.

In meinem Anwaltsbüro furze ich oft und auch laut, das wissen meine Kollegen. Sie müssen damit leben. Ich furze auch auf der Straße und im Kino. Da kennt mich niemand. Im Gericht furze ich lautlos, dann sollen die Richter raten, wer den Gestank verursacht hat. Nie bin ich verdächtigt worden. Wahrheiten kann ich ja verdrehen, da bin ich ungeschlagen, und das gehört zu unserem Beruf.

Nun habe ich einmal laut gefurzt und sehr gut reagiert.

Möchten sie Details? Nein? Egal. Hören einfach Sie gut zu!

Im Namen meines Mandanten beantragte ich, dem Gegner zu verbieten, Briefe in Hamburg an Hamburger und Hamburgerinnen zu versenden. Ich erwirkte sogar eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Der Gegner, ein Preuße, hielt sich daran, zeigte sich jedoch daraufhin in Hamburg oft vor meinen und meines Mandanten Augen. So erwirkte ich eine einstweilige Verfügung; er habe Hamburg zu verlassen. Der Gegner fügte sich und erlitt als Hamburger Unternehmer Schaden. Ich nahm an, dies würde reichen, und er gebe auf, füge sich und begreife, wie der Hase in Hamburg läuft. Ferner nahm ich an, mein Mandant würde mich für den größten Anwalt halten und ich könne in Hamburg weiter Politik ohne Verantwortung und Risiko  betreiben mit der Referenz eines geborenen Schwindlers.

Im Widerspruchsverfahren verloren wir, wie auch schon im ersten Fall. Wir waren chancenlos. Das wusste ich vorher, hatte jedoch eine geniale Idee. Während der Widerspruchsverhandlung furzte ich sehr laut. Die Richter haben nichts gesagt, ich habe sie rhetorisch eingelullt. So konnte nach der Verhandlung ruhig einen trinken gehen. Den Schluck hatte ich nötig, denn, wie gesagt, diesen Prozess hatte ich leider haushoch verloren. Der laute Furz tat mir gut. Dahinter steckte eine Idee!

Die Gegenseite reagierte wie geplant. Sie berichtete im Internet:
 

Der Rechtsanwalt - sie nannten mich beim Namen - furzte sehr laut und übelriechend während der Verhandlung.

  • Der Antrag war Mist, also nicht mehr Wert als einen Furz!

  • Wie wägt man die vielen Rechte optimal ab, ohne solche stinkenden Furzanträge stellen zu müssen?

Auch für die angesehene RA-Kanzlei der Gegenseite kein einfacher Furz!

Dann setzten sie auch noch einen Link zu meiner Web-Site.

Nun waren sie ´reingefallen. Den Prozess hatte ich jedoch verloren. Peinlich, ich hatte gerechnet mit einer Überrumpelung des Gegners durch eine Prozessflut. Mein Mandant stellte mich wegen der mehr als 5.000,00 Euro, die er zahlen musste, zur Rede. Auch wegen meiner Äußerung, dass der Antrag Mist und nur einen Furz wert war. Ich hatte ihn beruhigt. Heute ist er stolz auf mich,  und er geht sogar hausieren mit meinen schönen Erfolgen.

Was habe ich gemacht? Wie bin ich nun vorgegangen? Welche Tricks habe ich aus meiner Trickkiste geholt?

Dazu müssen Sie wissen, unser Bundeskanzler stritt z.B. um´s Färben seiner Haare. Dazu bekam er in allen Instanzen Recht. Die Beklagten behaupteten nicht, der Kanzler färbe sich die Haare. Ihm wurde nur schlicht geraten, sich diese nicht zu färben. Daraufhin beschloss das Gericht, dass behauptet worden war, unser Herr Kanzler färbe sich seine Haare.

Sie sollten auch wissen, Landesgerichte treffen Beschlüsse zu kleinen Fällen, so zu 4,00 Euro, wenn z.B. eine verschreibungspflichtige Droge für 4,00 Euro einem danach jammernden Lockspitzel angeboten wird. An Steuergelder brauchen die Richter nicht zu denken. Vernichtendes Schicksal spielen und ganze Firmen in den Bankrott treiben können die Richter ohne Augenzwinkern mit einem netten verschmitzten Lächeln. Die Folgen von Richtersprüchen ist ja auch nicht deren Bier.

Solche Richter, die wegen 4,00 Euro Beschlüsse fassen und Ratschläge als Tatsachen-Behauptungen definieren, damit Menschen sowie Firmen vernichten, habe ich gern. Buchstäblich liebe ich sie buchstäblich und nutzte stets meine juristischen Chancen.

Ich hatte, was im Internet stand, wörtlich nicht so gesagt. Somit brauchte ich nur zu behaupten, ich sei falsch zitiert. Dem folgen die Gerichte, denn was Zitate sind, definieren Richter. Rechtschreibregeln, etwa Anführungsstriche oder Satzbau, spielen dabei überhaupt keine Rolle. Auch, dass ich furzte, ist Zitat. Warum berichten so dumme Leute auch ausgerechnet über uns Rechtsanwälte?!

Ich brauchte nur zu behaupteten, das ganze sei üble Nachrede. Detaillierte Beweise sind nicht erforderlich. Wer furzt schon bei Gericht?

Juristisch wichtig ist dabei, was fühlt ein einfacher Durchschnitts-Deutscher? Deutsche Anwälte furzen doch nicht, so etwas ist allgemein bekannt.

Mein lautes Furzen war von der Gegenseite nicht zu beweisen. Denn auch hier definieren wir Juristen, was ein Beweis ist. Den Furz hatte ich eidesstattlich weggeblasen. Im Gerichtssaal gab es keine Mikrophone. Wäre mein Furz aufgezeichnet worden, so wären alle Beweismittel unzulässig.

Zeugen? Ha, ha. Muss lachen.

Zwei Minuten Pause bis nach Abklingen der Lachkrämpfe.

Die beiden Geschäftsführer der Gegenseite gelten ohnehin nicht als Zeugen, denn ich klagte auch gegen deren Firma. Damit sind sie die Gegenseite, somit juristisch gesehen die Lügner. So etwas weiß jeder Richter. Deren Rechtsanwalt kam als Zeuge in Frage, auch wenn Rechtsanwälte regelmäßig lügen. Insofern war er theoretisch gefährlich, denn Lügen von Rechtsanwälten sind juristische  Wahrheiten.

Nun war dem Anwalt der Gegenseite das Ganze peinlich. Ich hatte Schwein. Wer möchte auch in die Gerichtsannalen als Zeuge fürs Furzen eingehen und unter Kollegen als Nestbeschmutzer verschrien sein?  Er versicherte eidesstattlich deshalb nur, dass etwas ganz peinliches im Gerichtssaal passierte war, könnte seines Erachtens nach auch etwas gewesen sein, wie ein Furz. Damit war mein Furz keiner.

Als Zeugen kamen noch die drei Richter in Frage und die Protokollantin. Dies war gefährlich, doch hier gibt es ein einfaches Gegenmittel: Das ganze einfach in die Länge ziehen, zwischendurch Vergleich anbieten, d.h. Bestehen auf der Unterlassung. So vergingen mehr als zwei Jahre. Dann brauchte sich keiner mehr an etwas zu erinnern. War zwar kein alltägliches Ereignis, aber welcher Richter kann nach zwei Jahren sagen, wer wann im Gerichtssaal gefurzt hat.

So bezeugten die Richter, dass ich mich zwar unanständig verhalten habe, aber ob gefurzt oder nicht, kann sich keiner erinnern. Alle drei Richter konnten den Furz weder ausschließen noch bestätigen.

In ihren eidesstattlichen Erklärungen schrieben die Zeugen nicht:

Der Anwalt furzte laut in die Verhandlung ´rein

sondern lediglich:

Der Rechtsanwalt furzte.

Diesmal reichte eine halbe Minute, bis die Lachkrämpfe und die Lachtränen mit dem Taschentuch unterdrückt werden konnten.

Die Nichtjuristen verloren und änderten ihren Auftritt im Internet in der Einbildung, sich ans Verbot zu halten. Die wussten nichts von einem Verbotstenor und dessen Auslegung durch nur einen einzigen Richter. Ihr Rechtsanwalt hatte denen zwischen Tür und Angel, ha, ha, ha, ich muss lachen, gesagt, sie dürfen es.

Im Internet konnte ich nun lesen:
 

Der Rechtsanwalt - und sie nannten mich wieder beim Namen -  so hörte es sich für uns an, furzte laut während der Verhandlung.

  • Der Antrag war Unsinn!

  • Wie können die vielen Rechtsaspekte nur mir nutzen ?

Auch für die angesehene RA-Kanzlei der Gegenseite war es nicht ganz so einfach!

Oh, war ich glücklich. Jetzt haben sie gegen die einstweilige Verfügung verstoßen. Denn der Tenor war der gleiche. Auch das definieren wir Juristen zu unserem Gunsten.

"Furz", "Mist", "Pech", "Missgeschick", "Übel", "Unsinn" sind alles Synonyme und somit auch vom Verbotstenor erfasst.

"Hören", "sagen", "meinen", "wissen", "denken" - auch bloß Synonyme. "Vielleicht", "bestimmt", "könnte sein", "war gewesen" - ebenfalls Synonyme etc.. Wir behaupten einfach etwas, beantragen Ordnungsstrafen, werden obsiegen.

Auch die Menge der Wörter war fast gleich, damit verboten. Sechsundvierzig im Verbot, vierundvierzig im neuen Auftritt. Einfach behaupten. Das Gericht wird folgen.

Die haben außerdem vergessen, den Furz in Anführungsstriche zu setzen, denn dann wäre das juristisch gar keiner mehr.

Doch, wie gesagt, ich hatte Glück.

Verboten ist für die nun alles. Die sollen den Mund halten, genauer, aufhören etwas zu schreiben. Die sollen Hamburg gefälligst verlassen. Die gehören nicht in unsere friedliche, ausgeglichene Gesellschaft - sie stellen Rechtsanwälte in der Öffentlichkeit bloß.

So etwas dürfen nämlich wir selbst.

Wir müssten denen auch das Geldverdienen verbieten. So weit ist leider der Konsens noch nicht.

In unserem Fall folgte prompt eine Strafe von 7.000,00 EUR oder 14 Tagen Haft.

Mein Furz kostete die Gegenseite schon mehr als 22.000,00 Euro. Davon ging einiges auf mein Konto.

Die blieben jedoch stur, so musste ich fremde Rechtsanwälte einschalten. Einer hat sein Mandat nach der ersten Verhandlung niedergelegt. War nicht geplant. Aber der Geldfluss floss trotzdem in unsere Anwaltsreihen.

Mein Ansehen unter den Richtern und den Rechtsanwälten stieg, denn ich konnte mit meinem lauten Furz unseren Stand beschäftigen und Geldquellen erschließen.

Das nenne ich Erfolg und furze nun noch viel lieber und neuerdings beim Trinken.

Haben sie schon mal einen guten Schnaps getrunken mit dem Geruch des eigenen Furzes in der Nase?

So etwas kann ich jedem nur empfehlen!

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Interessante Links

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 23.03.06
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