Gründe - Beweiswürdigung Zur Bücherübergabe Mit welchen Bemerkungen der Angeklagte die Bucher übergab, wobei auch die zuvor geführten politischen Gespräche in Zusammenhang gebracht werden müssen, beweist, daß der Angeklagte jedes der übergebenen Bücher vom Inhalt her kannte. Mit der Übergabe der Schriften verfolgte der Angeklagte das Ziel, diese Personen mit Meinungen der Verfasser vertraut zu machen und sie von der Richtigkeit derartiger Auffassungen zu überzeugen bzw. Zweifel an der Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung zu verstärken. Zurück Weiter Inhaltsverzeichnis (Urteil) . Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schälike. | |||