Gründe - Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen Rolf Schälike Herabwürdigung des Klägers Dabei wurden solche herabwürdigenden Äußerungen gebraucht, wie, daß die Entscheidung des Ministeriums für Kultur der DDR eine “Bürokratie der Kulturinstitutionen” sei, daß die staatliche Entscheidung das Konzept jener Verantwortlichen sei, die eine maßgebliche Aktie an diesen Repressalien haben, daß es ihm durch die Tätigkeit der staatlichen Organe der DDR unmöglich geworden war, in der DDR zu arbeiten, weshalb er gezwungen wurde, einen Antrag auf Entfassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR zu stellen und in die BRD oder Schweiz auszureisen. Zurück Weiter Inhaltsverzeichnis (Urteil) . Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schälike. | |||