Gründe - Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen Rolf Schälike Meinungsfreiheit In seiner Aussage charakterisierte der Zeuge Pötzsch den Angeklagten als einen unzufriedenen Menschen, der zu viel kritisiert. Seine negierende Haltung bezog sich auf die “Meinungsfreiheit”, auf mangelnde “Informationsmöglichkelten” sowie darauf, daß man die Grenzen der DDR nicht ohne weiteres legal verlassen könne. Der Angeklagte habe die Erscheinungsformen des Staates abgelehnt und davon gesprochen, daß in der DDR nicht der wahre Sozialismus aufgebaut wird und Veränderungen von unten nach oben erfolgen müßten.Zurück Weiter Inhaltsverzeichnis (Urteil) . Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schälike. | |||