DDR und Deutschland Heute

Der Versuch eines Vergleichs


Home

 

Sitemap

Vergleich

Urteilsformulierung 1984 - Klage 2003

 

Aus dem Urteil 1984
Bezirksgericht Dresden
BS 28/84   211 - 170/84
Beantragt von der Staasanwältin Frau Rauer und gefällt vom Richter Hettmann

Aus der Klage v. 14.07.2003
Erstellt vom  Rechtsanwalt
des Klägers

Soweit der Angeklagte in seinem Schreiben vom 9.3.1984 an den Rat des Stadtbezirkes Dresden-Mitte u.a. behauptete, jahrzehntelang persönlich, politisch und beruflich entwürdigt worden zu sein, ist diese Behauptung wahrheitswidrig.

Auch die Behauptungen, der Kläger hätte die Beklagte zu 1) bzw. deren Gesellschafter und Geschäftsführung hintergangen bzw. betrogen und ihr geschadet, sind nicht erweislich wahr.

Hierzu ist an einer anderen Stelle festgestellt worden, dass er von vielen staatlichen Stellen und betrieblichen Einrichtungen jegliche Unterstützung erhielt, um entsprechend seiner Ausbildung arbeiten und leben zu können.

... Diese Argumentation ist schon deshalb absurd, da der Kläger - wie bereits ausgeführt - für dieses Konto durch seine Bürgschaft (1) haftet.

Rolf Schälike:
Zur Bürgschaft (2), wie wir diese verstehen.

Unter Beachtung der hohen Gesellschaftsgefährlichkeit, die sich im Umfange und der Intensität des strafbaren Handelns des Angeklagten ausdrückt, schloss sich der Senat dem Antrag des Vertreters der Bezirksstaatsanwaltschaft an ....

Ohne eine gerichtliche Entscheidung wird insbesondere der Beklagte zu 2) nicht damit aufhören, mit beispielloser Energie auf die wirtschaftliche und bürgerliche Existenz des Klägers zu zielen.

... und erkannte auf eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren.

... und für den Fall, dass dies nicht betrieben werden kann, soll Ordnungshaft bis zu 6 Monaten festgesetzt werden.

  • Erklärung des Autors zu den Versuch eines Vergleiches

    Zurück zum Inhaltsverzeichnis Vergleich

    Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike.
    Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 17.02.06
    Impressum