DDR und Deutschland Heute

Wahrheitspflicht des Rechtsanwalts
2003/2004


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Sowie in der DDR 1984 als auch in Hamburg 2003/04 wird irreführend und bewusst nur auf die letzen Ereignisse Bezug genommen

Von der Staatssicherheit ausgearbeitet und im Urteil des Bezirksgerichts Dresden (November 1984) übernommen

Nachdem der Angeklagte Anfang März 1984 vom VEB Robotron Karl-Marx-Stadt die Mitteilung erhielt, daß der Betrieb infolge anderer organisatorischer Regelungen von dem geplanten Dolmetschereinsätzen des Angeklagten zurücktreten und diese annullieren müsse, faßte er kurzfristig den Entschluß, einen Antrag auf ständige Ausreise zu stellen. Er fertigte deshalb am 9. März in seiner Wohnung auf der Schreibmaschine ein Schreiben, das an den Rat des Stadtbezirkes Dresden-Mitte gerichtet war. In diesem behauptete er wahrheitswidrig, in der DDR jahrzehntelang persönlich, beruflich und politisch entwürdigt worden zu sein, weshalb er sich zu diesem Antrag entschieden habe. Dieses Schreiben gelangte von ihm auf dem Postweg zum Versand und erreichte auch den Empfänger.

Was ist die Wahrheit

Seit 1966 wird Rolf Schälike als Freund von Wolf Biermann und Robert Havermann aus der SED ausgeschlossen, fristlos mit zwei weiteren Physikern entlassen und erhält Berufsverbot.

3 Operative Vorgänge werden angelegt. Der letzte mit dem Ziel, Rolf Schälike zu verhaften und zur Ausreise zu veranlassen.

Der Ausreiseantrag war durch die Staatssicherheit provoziert und von langem geplant.

Alles nachweisbar aus den Stasi-Unterlagen

 

Vom Rechtsanwalt 2003 in der Klage gegen Rolf Schälike behauptet und 2004 von Landgericht Hamburg sinngemäß übernommen

Rechtsanwalt 14.07.2003 :"Der Grund des Zerwürfnisses war zunächst der Umstand, dass der Kläger feststellen musste, dass der Gesellschaft ein Betrag in Höhe von EUR 25.000,00 und ein weiterer Betrag on Höhe von EUR 3.000,00 offensichtlich von einem der übrigen Gesellschafter ohne vorherige Beschlussfassung und ohne rechtlich Grundlage entnommen worden war.

Landgericht 23.03.2003: Tatbestand des Teil-Urteils:

Zwischen dem Kläger und den übrigen Gesellschaftern der Beklagten zu 1) (das ist auch Rolf Schälike) kam es zu Beginn des Jahres zu erheblichen Auseinandersetzungen. Die Hintergründe und Ursachen dieses Streitigkeiten werden von den Parteien unterschiedlich dargestellt.

Was ist die Wahrheit

Die erheblichen Unstimmigkeiten zwischen dem Kläger und den übrigen Gesellschaftern der Beklagten zu 1) (das ist auch Rolf Schälike) begannen Ende 2000 und fanden seit 2000  ihren Widerhall in den Gesellschafterbeschlüssen, den Geschäftsführer-Konferenzen und vielen ausgetauschten Mails u.a.

Anfang 2003 wurden endlich Konsequenzen gezogen und Mittel der Gesellschaft sichergestellt.

Das Landgericht hat all dies mitgeteilt bekommen, d.h. gewusst, aber den Tatbestand trotzdem falsch dargestellt.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 11.04.04
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