Was
darf im Internet geäußert werden und was nicht?
Wir streiten uns gegenwärtig mit den Hamburger Gerichten und
Rechtsanwälten um unser Äußerungsrecht im Internet.
Auf Grund der Veröffentlichung einer Seite* zum
Eurodiva-Versicherungskonzept erhielten wir die eine
einstweilige
Verfügung.
Auf Grund der Berichterstattung und Veröffentlichung im Internet unser Meinungen zur den
Argumenten und Vorgehensweisen des Rechtsanwalts des Klägers erhielten wir
zwei weitere einstweilige Verfügungen (Scheisse,
Vergleich).
Später folgten zwei Anzeigen* wegen übler Nachrede.
Nun setzen wir uns mit dem Recht auf Meinungsäußerung und
Berichtserstattung und der Handhabung dieses Rechts durch Gerichte
auseinander.
Für uns eine Geschichte auch zum
Lachen.
Dazu folgende Gerichtsbeschlüsse
*
Zwecks Vermeidung neuer einstweiliger Verfügungen werde ich diese
Seiten, Urteile und Anzeigen erst
nach Beratung mit meinen Rechtsanwälten veröffentlichen.
Vorläufig beuge ich mich der Unterdrückung durch Rechtsanwälte und
Gerichte.
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 04.03.04
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