Wie Rechtsanwälte lernen Rolf Schälike - Juni 2004
Der Antrag war Scheiße. Trotzdem entschied das LG Hamburg 312 O 329/03 v. 07.05.2003 : "Die Antragsgegner haben es zu unterlassen, unter einer Internetadresse, die den Namensbestandteil "eurodiva" enthält, Inhalte in das Internet zu stellen." Eine "Revolution" im Namensrecht und im Recht auf Meinungsfreiheit wird damit eingeleitet. Wir haben zur Rettung der Internet-Gemeinschaft und, anstelle uns tot zu lachen, Widerspruch eingelegt. Hätte das Gericht im Widerspruchverfahren dem Antrag des Antragstellers stattgegeben, wäre das eine Revolution im Recht auf Meinungsäußerung und im Namensrecht. Erläuterung:
Der Name www.powershells.de
könnte z.B. von Shell (s. www.shell.de) verboten werden. Alles Namen, die es trotz Shell und Eurodiva schon gibt und gegen die niemand klagt.
Oder ein anderes Beispiel zur Erläuterung: Offensichtlicher Unsinn! Was haben sich der Antragsteller und das Gericht, welches die einstweilige Verfügung beschloss, gedacht, bleibt für uns ein Rätsel. Wir vermuten, in die Mühlen der prinzipiellen Auseinandersetzungen mit dem Internet geraten zu sein. Denn das Internet kratzt gewaltig an den bestehenden Machtstrukturen, u.a. der der Juristen. Aus der Urteilsbegründung zum Widerspruch ist allerdings auch nicht zu ersichtlich, dass die Richter erkannt haben, dass eine einstweilige Verfügung gegen die Nutzung von Namen, die bestimmte Bestandteile besitzen, juristischer Unsinn ist.
Das Landgericht beschloss im Widerspruchsverfahren auch folgerichtig
Die
einstweilige Verfügung wird aufgehoben ... Begründung : ".... Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch, nämlich unter einer Domain, welche den Namensbestandteil "eurodiva" enthält, Inhalte in das Internet einzustellen, ist unbegründet." Dieses Verbot wird unabhängig von konkreten unter der Domain eingestellten Inhalt verlangt.
Kommentar: Unsere Rechtsanwaltskosten wurden auch vom Antragssteller umgehend bezahlt. Unsere Arbeit leider nicht. Das Deutsche Recht sieht eine Kompensation von unnötigen Arbeiten, verursacht durch offensichtlichen Unsinn im Rechtsstreit, leider nicht vor. Wir haben das alles ins Internet gestellt, leider verkürzt und ohne rechtlicher Beratung, immer noch dem gesunden Menschenverstand vertrauend. Leider eskaliert das Lernen nun zu zwei neuen einstweiligen Verfügungen und einer Anzeige wegen übler Nachrede. Es soll an dieser Stelle nicht verschwiegen werden, dass unser Rechtsanwalt und das Gericht nicht alleine mit ihren Versuchen dastehen, Domains mit bestimmten Bestandteilen zu verbieten. Siehe dazu einen Artikel zu "Wer "hh" benutzt, soll zahlen!". Allerdings handelt es sich dabei um eine reine Abzocke und nicht um versuchte Unterdrückung von Meinungsäußerungen, wie wir das empfinden. Zurück zum Inhaltsverzeichnis "Auch Rechtanwälte können lernen"
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Rolf Schälike |