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Zwei einstweiligen Verfuegungen - zwei Anzeigen - zwei Hauptverfahren

Wir haben von Herrn Rechtsanwalt zwei einstweiligen Verfuegungen gegen die Nutzung unseres Domains "eurodiva.de" erhalten  - beide wurden inzwischen vom Gericht (2x Landgericht, 1x Oberlandgericht) abgewiesen.

Im Hauptverfahren wurde weiter versucht, uns die Nutzung der Domains zu verbieten. Das LG Hamburg hat fuer uns entscheiden. Das Urteil ist rechtskraeftig.

Unsere Site sollte verboten werden, nachdem es dem Herrn Rechtsanwalt nicht gelungen ist, uns zu verbieten, irgendwelche Inhalte in unsere Domains zu stellen.

Aber auch zwei Anzeigen wegen "uebler Nachrede" beschaeftigten die Behoerden. Die Staatsanwaltschaft ermittelte und nutzte dafuer die Polizei. Wahrscheinlich gibt es in Hamburg zu viele Polizisten. Diese haben nichts besseres zu tun, koennte man meinen. Diese Schlussfolgerung ist natuerlich nicht zwingend.

Alle Ermittlungsverfahren gegen uns wurden eingestellt. Diese Hauruck-Aktion des Rechtsanwalts hat nicht gegriffen.

Anstelle einer sachlichen Klaerung werden Senate des Landgerichts und des Hanseatischen Oberlandgerichts belaestigt, sich mit Lappalien, wie wir meinen, zu beschaeftigen. Das Oberlandgericht hat das sogar klar zum Ausdruck gebracht. Allerdings an uns gerichtet. "Wir sollen die Gerichte nicht beschaeftigen!"
Verstehe das, wer wolle. Nicht wir haben geklagt. Nicht wir schwindeln. Nicht wir lehnen eine schliche Klaerung vor Ort ab.

Diese Seiten sind zur Information der oeffentlichkeit aber auch fuer Herrn Rechtsanwalt bestimmt.
Wir hoffen immer noch, dass der Herr Rechtsanwalt nach dem Lesen unser Seiten die reale Situation besser einzuschaetzen lernt und Wege aussergerichtlicher Loesungen suchen.

Vielleicht wird der Herr Rechtsanwalt durch seine "Siege" auch bekannt. Wir goennen ihm das vom ganzen Herzen.

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Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schaelike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 04.02.06
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