Zwei einstweiligen Verfügungen - zwei Anzeigen - zwei Hauptverfahren Wir haben von Herrn Rechtsanwalt zwei einstweiligen Verfügungen gegen die Nutzung unseres Domains "eurodiva.de" erhalten - beide wurden inzwischen vom Gericht (2x Landgericht, 1x Oberlandgericht) abgewiesen. Im Hauptverfahren wurde weiter versucht, uns die Nutzung der Domains zu verbieten. Das LG Hamburg hat für uns entscheiden. Das Urteil ist rechtskräftig. Unsere Site sollte verboten werden, nachdem es dem Herrn Rechtsanwalt nicht gelungen ist, uns zu verbieten, irgendwelche Inhalte in unsere Domains zu stellen. Aber auch zwei Anzeigen wegen "übler Nachrede" beschäftigten die Behörden. Die Staatsanwaltschaft ermittelte und nutzte dafür die Polizei. Wahrscheinlich gibt es in Hamburg zu viele Polizisten. Diese haben nichts besseres zu tun, könnte man meinen. Diese Schlussfolgerung ist natürlich nicht zwingend. Alle Ermittlungsverfahren gegen uns wurden eingestellt. Diese Hauruck-Aktion des Rechtsanwalts hat nicht gegriffen. Anstelle einer sachlichen Klärung werden Senate des
Landgerichts und des Hanseatischen Oberlandgerichts belästigt, sich mit
Lappalien,
wie wir meinen, zu
beschäftigen. Das Oberlandgericht hat das sogar klar zum Ausdruck
gebracht. Allerdings an uns gerichtet. "Wir sollen die Gerichte nicht
beschäftigen!" Diese Seiten sind zur Information der
Öffentlichkeit aber auch für
Herrn Rechtsanwalt bestimmt. Vielleicht wird der Herr Rechtsanwalt durch seine "Siege" auch bekannt. Wir gönnen ihm das vom ganzen Herzen. Unsere Themen
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Rolf Schälike |