Abgeschrieben in der UHA
Holstenglacic über Ostern 2005 (nicht vollständig). Haftordnung - UHA Holstenglacis, Hamburg - Stand, Sept. 1992UHA Hamburg mit Zentralkrankenhaus Zugelassene Gegenstände
in der UHA - Habeliste; A. Allgemeines;
B.
Tageseinteilung;
Für Gefangene der UHA - mit Ausnahme des Zentralkrankenhauses - sind, unbeschadet besonderer Umstände im Einzelfall, im Hinblick auf die Wahrung der Übersichtlichkeit die nachfolgend aufgeführten Gegenstände als Habe in den Hafträumen zugelassen. Habeliste
Privatkleidung für männliche Untersuchungsgefangene max. 4 Paar Schuhe; 6 Hemden bzw. T-Shirts; 4 Hand- und Badetücher; 3 Jacken; 1 Schal; 2 Geschirrtücher; 3 Hosen; 1 Mütze; 2 Trainigsanzüge; 6 Garnituren Unterwäsche; 2 Schlafanzüge; 1 Bademantel Weibliche Untersuchungsgefangene erhalten Privatkleidung in entsprechender Anwendung der o.a. Liste unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Damenkleidung.
.... Es wird erwartet, dass alle Gefangenen die hier getroffenen Anordnungen aus eigener Einsicht schon deshalb befolgen, weil sie ihrem wohlverstandenen Interesse dienen, auch wenn sie im Einzelfall als Belastung oder Einschränkung empfunden werden (vgl. auch Nr. 18 Abs. 4 UVollzO) .... Für weiter Auskünfte stehen vorrangig die Stationsbeamten, aber auch die Werkbeamten, Sozialarbeiter, Psychologen, Geistliche, Ärzte und Krankenpfleger sowie die Abteilung- und Vollzugsleiter zur Verfügung. Strafvollzugsgesetz - Nr. 76 UVollzO
1. Allgemeine Verhaltensregeln zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt
2. Alkohol Vgl. Z. 31 ,,,, verboten. Jede Anstalt hat einen Anstaltsbeirat, dessen Mitglieder als Vertreter der Öffentlichkeit bei der Gestaltung des Vollzugs und bei der Betreuung der Gefangenen mitwirken. Jeder gefangene darf sich mit Bitten und Beschwerden an den Beirat oder auch an seine Mitglieder wenden. Die Namen der Mitglieder werden durch Aushang bekannt gegeben. Briefe an den Anstaltsbeirat dürfen verschlossen beim Stationsbeamten abgegeben werden. Sie unterliegen ebenso wie die Antworten des Anstaltsbeirats nicht der sonst üblichen Briefkontrolle.
Anliegen, die von den Stationsbeamten auf mündlichen Vortrag nicht erledigt werden können, sind auf besonderen Formularen schriftlich zu beantragen und zu begründen. Formulare erhält der Gefangene bei Einschluss; die Abgabe erfolgt jeweils Morgenkost-Ausgabe. Auf jeden Antrag ist der vollständige Name, das Geburts- und Tagesdatum, die Haftart, die Station und die Nummer des Haftraums anzugeben. An Sonnabenden, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen werden Anträge grundsätzlich nicht bearbeitet. Anfragen in fristgebundenen Rechtsangelegenheiten können unter Darlegung der Frist jederzeit gestellt und abgegeben werden. Der Gefangene kann sich mit Wünschen, Anregungen, die ihn selbst betreffen, an den Abteilungs-, Vollzugs- und Anstaltsleiter werden. Weiterhin ist eine Voranmeldung zu einem Gespräch mit einem Vertreter der Aufsichtsbehörde bei Gelegenheit einer Anstaltsbesichtigung möglich. Der Gefangene wird dann bei nächster Gelegenheit gehört.
Der Besitz von Bargeld ist verboten. Das gilt auch für ausländische Währungen.
Die Gefangenen dürfen in der Regel alle vierzehn Tage für die Dauer von 30 Minuten Besuch empfangen.
Der Besucher muss seinen gültigen BPA, Reisepass oder Asylausweis beim Beamten im Besucherzentrum hinterlegen und mit einer Durchsuchung einverstanden sein. Anderenfalls wird er abgewiesen. Beim Besuch dürfen ohne ausnahmsweise ausdrücklicher Zustimmung im Einzelfall Sachen weder angenommen noch übergeben werden. Besucher, die unerlaubte Gegenstände in die Anstalt einzubringen versuchen, werden aus der Anstalt verwiesen und können neben der Verhängung eines Bußgeldes nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz vorübergehend oder auf Dauer vom Besuch ausgeschlossen werden. In begründeten Fällen kann eine Besuchsverlängerung oder Sonderbesuch gestattet werden. Der Gefangene hat die Gründe hierfür glaubhaft zu machen (z.B. Dringlichkeit, weite Anreise). Verteidigerbesuche werden ohne besonderen Antrag im Rahmen der geltenden Bestimmungen in der Vorführabteilung der Untersuchungshaftanstalt zu den dort vorgesehenen Sprechzeiten abgehalten.
...... Strafgefangene: Zulässige Dizipklinaerverfahren sind:
Gemäß Nr. 61 UVollzO / § 84 StVollzG dürfen Gefangene, deren Sachen und die Hafträume jederzeit durchsucht werden. Bei Gefahr im Vollzug oder auf Anordnung des Anstaltsleiters ist es im Einzelfall zulässig, eine mit Entkleidung verbundene körperliche Durchsuchung vorzunehmen.
Das Einbringen von Gegenständen ist den Gefangenen oder anderen Personen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis gestattet. Untersuchungsgefangene müssen die Erlaubnis beim zuständigen Richter beantragen. Für Strafgefangene kann der zuständige Abteilungsleiter die Erlaubnis erteilen. Sperrige Güter und Gegenstände, welche die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährden, sind von der Einbringung ausgeschlossen. Weigert sich ein Gefangener, eingebrachtes Gut, dessen Aufbewahrung nach Art und Umfang nicht möglich ist, aus der Anstalt zu verbringen, so ist die Anstalt berechtigt, diese Gegenstände auf Kosten des Gefangenen aus der Anstalt entfernen zu lassen. Aufzeichnungen und andere Gegenstände, die Kenntnisse über Sicherheitsverkehrungen der Anstalt vermitteln, dürfen von den Vollzugsbehörden verichtet oder unbrauchbar gemacht werden.
Die im Haupthaus und ständig im Zugangshaus (Haus A) untergebrachten Gefangenen (ausgenommen Überstellungsgefangene, Durchgangsgefangene, Untersuchungs- und Strafgefangene im Aufnahmeverfahren) haben einmalwöchentlich Gelegenheit, beim Anstaltskaufmann Zusatznahrungs- und Genussmittel, Artikel der Körperpflege, Briefmarken, Zeitungen, Zeitschriften und sonstige in der Anstalt zum Einkauf freigegebene Gegenstände von dem in der Untersuchungshaftanstalt gutgeschriebenen Haus- und Eigengeld einzukaufen. Am Einkaufstag erhält der Gefangene einen Kontoauszug, aus dem der für den Einkauf zur Verfügung stehende Betrag ersichtlich ist. Der Einkaufsbetrag des Gefangenen wird von seinem Guthaben abgebucht. Es wird empfohlen, Ware und Rechnungsbetrag unverzüglich nach dem Einkauf zu überprüfen und ggf. beim Kaufmann zu beanstanden. Eine Haftung der Anstalt ist ausgeschlossen. Die Verkaufstage werden durch Aushang bekannt gegeben.
Anmeldungen sollten im eigenen Interesse erfolgen, sobald der Entlassungszeitpunkt feststeht. Bei Untersuchungsgefangenen können die o.g. Mitarbeiter des Arbeitsamtes und der Entlassungshilfe erst bei Bekanntwerden des in der Regel nicht vorhersehbaren Entlassungszeitpunktes auf Antrag tätig werden, soweit dies dann noch möglich ist.
Ferngespräche sind nur in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag an den Abteilungsleiter gestattet. Die Dringlichkeit ist glaubhaft zu machen. Untersuchungsgefangene bedürfen darüber hinaus unter Angabe des Grundes der Zustimmung des zuständigen Richters oder Staatsanwaltes. Telegramme können auf eigene Kosten bei der Telefonzentrale der Anstalt aufgegeben werden. Untersuchungsgefangene bedürfen hierzu ebenfalls der Zustimmung des zuständigen Richters.
In den Gemeinschaftsunterkünften (Sälen) wird über eingebaute Lautsprecher der Rundfunksempfang kostenlos angeboten. Untersuchungsgefangenen ist der Einzelempfang durch ein eigenes Hörfunkgerät und ein eigenes Fernsehgerät gestattet, soweit der Richter nicht etwas anderes angeordnet hat. Einzelheiten sind beim Anstaltsleiter zu erfragen. Strafgefangene benötigen zum Besitz und zur Nutzung eigener Hörfunk- und Fernsehgeräte die Zustimmung der Anstaltsleitung. Einzelheiten sind beim Anstaltsleiter zu erfragen. Nähere Informationen über zugelassene Geräte, Bezugsmöglichkeiten im Fachhandel, Gebühren usw. können beim Anstaltsleiter eingeholt werden (vgl. Habeliste). Will der Gefangene Befreiung von den Rundfunk - und Fernsehgebühren erlangen, so hat er einen schriftlichen Antrag an die Sozialabteilung zu richten. Die Regelung für das Gemeinschaftsfernsehen wird durch Aushang bekannt gegeben.
Jedem Gefangenen steh täglich mindestens eine Stunde Aufenthalt im Freien zu, wenn die Witterung die Durchführung zur vorgesehenen Zeit zulässt; diese Freistunde wird auf einem der Aufenthaltsorte abgehalten. Die Freisunde kann zeitlich verkürzt werden, wenn dass wegen schlechter Witterung erforderlich ist; die Entscheidung hierfür triff der Aufsicht führende Beamte. Außer Tabak und einem Feuerzeug dürfen keine Gegenstände auf die Ablaufhöfe mitgenommen werden. Das tragen von Anstaltssandalen ist nicht gestattet. Die Grünanlagen sind zu schonen; sie sind nicht als Liegefläche zu mißbrauchen.
Geldeinzahlungen können nur unbar per Zahlkarte oder im Postgiroverkehr auf das Konto der Zahlstelle der Untersuchungshaftanstalt Kto.Nr. 146 060-204 beim Postgiroamt Hamburg (BLZ 200 100 20), unter genauer Bezeichnung (Name, Vorname und Geburtsdatum) des Endempfängers vorgenommen werden.
Mitarbeiter der Sozailabteilung psychologischer Dienst Sachberatungsstelle u.a. Im übrigen bestehen folgende Möglichkeiten der individuellen Beträtigung und des individuellen Bezugd bzw. Besitzes von Gegenständen:
Gefangene können außerdem, soweit dem Gründe des Verfahrens oder vollzugliche Gründe nicht entgegen stehen und Plätze frei sind,an folgenden von haupt- und nebenamtlichen Mitarbeitern geleiteten Gruppen teilnehmen,die in der Regel ständig angebotenm werden:
Weitere Gruppenveranstaltungen werden von Fall zu Fall angeboten, soweit hierfür Mitarbeiter zur Verfügung stehen und die personellen, räumlichen und organisatorischen Möglichkeiten dieses zulassen; hierüber wird ggf. gesondert unterrichtet. Die Entscheidung über die Zulassung erfolgt auf Antrag durch den Vollzugsleiter des Haupthauses. Die Betreuung und die Beratung von ausländischen Gefangenen, die der deutsche sprach nicht hinreichend mächtig sind, erfolgt mit Unterstützung von eigens dafür vorgesehenen, fremdsprachlich ausgebildeten Mitarbeitern (Vollzugshelfern) und/oder erforderlichenfalls mit Hilfe von Dolmetschern und Übersetzern.
Vgl. Ziffer 31
Dreimal jährlich auf Antrag. Weihnachten, Ostern und zu einem vom Gefangenen zu bestimmenden Zeitpunkt (Wunschpaket als Geburtstag- oder Jahrespaket) - ein Paket ausschließlich mit Nahrungs- und Genussmitteln. Eine Paketmarke ist nicht erforderlich. Einschließlich der Verpackung darf das Gewicht des Weihnachtspaketes 5 Kilogramm, der beiden übrigen Pakete jeweils drei Kilogramm nicht übersteigen. Die übersandten Sachen dürfen nicht in verlöteten Dosen (einschließlich Spraydosen) oder Tuben enthalten sein. Nicht zugelassen sind Alkohol und andere berauschende Mittel in jeder Form sowie Medikamente, Tabletten, Gewürze (einschließ0loch Zucker und Salz), Süßstoff, Benzin, Flüssiggas und Sachen, die die Sicherheit oder Ordnung in der Anstalt konkret gefährden. Gehört der Gefangen einer nichtchristlichen Religionsgemeinschaft an, kann er aus Anlass eines hohen Feiertags seines Glaubens anstelle des Weihnachts- oder Osterpakets je ein Paket empfangen. Gefangene aus auswärtigen Justizuvollzugsanstalten, die ein solches Paket empfangen möchten, sind verpflichtet, bei Antragstellung den Nachweis zu erbringen, dass sie in ihrer Stammanstalt das beantragte Paket noch nicht erhalten haben (vgl. Nr. 39 UVollzO und § 33 StVollzO)
Soweit der zuständige Richter bei Untersuchungsgefangenen keine anderen Anordnungen getroffen hat, können Briefe und Postkarten ohne anzahlmäßige und zeitliche Beschränkung abgesandt und empfangen werden. das gilt im Rahmen des § 24 StVollzG auch für Strafgefangene. Schreibpapier und Briefumschläge werden mittelosen Gefangenen im angemessenen Umfang gestellt. bei mittelosen Gefangenen übernimmt die Anstalt auf Antrag die Portokosten im angemessenen Umfang. Jeder Gefangene muss darauf achten, dass seine Post ausreichend frankiert ist. Untersuchungsgefangene müssen ihre Post zusätzlich in einem Schutzumschlag, der beim Stationsbeamten abzufordern ist, dem Richter oder Staatsanwalt zur Kontrolle vorlegen. ........ Strafgefangene werfen ihre Briefe in die Stationsbriefkästen; die Umschläge dürfen nicht verschlossen sein. Der Schriftverkehr der Gefangenen mit ihren Verteidigern wird - abgesehen von der Ausnahmeregelung des $ 129a StGB in Verbindung mit §§ 148 Abs. 2, 148 StPO - nicht überwacht. Nicht überwacht werden ferner Schreiben der Gefangenen an Volksvertreter des Bundes und der Länder sowie an deren Mitglieder, soweit die Schreiben an die Anschriften dieser Volksvertretungen gerichtet sind und den Absender zutreffend angeben, sowie an die Europäische Kommission für Menschenrechte; dies gilt auch für an Strafgefangene gerichtete Schreiben von Volksvertretungen des Bundes und der Länder sowie deren Mitgliedern. Schreiben die Strafgefangenen an Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft können auch an eine andere Anschtigt des Abgeordneten gerichtet werden. Nicht überwacht werden ferner der Schriftwechsel der Strafgefangenen mit dem Präses und dem Staatsrat der Justizbehörde und Schreiben des Strafgefangenen an den persönlichen Referenten der Justizbehörde, an den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten, an das Strafvollzugsamt und an die Staatsanwaltschaft Hamburgs sofern sie an die Sonderzentrale für Gefängnissachen - Abteilung 3 oder an das Sonderdezernat für Rauschgiftsachen - Abteilung 12 gerichtet sind. Der übrige Schriftverkehr der Untersuchungsgefangenen wird durch den Richter oder Staatsanwalt, der den Strafgefangenen durch die Anstalt ..., überwacht. Eingehende Schreiben von Abgeordneten des Bundestages und der Landesparlamente müssen eine vorgedruckte Absenderangabe enthalten, die die Abgeordneteneigenschaft des Absenders deutlich erkenne läßt; bei Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft ist dies ein zum Namen und Anschrift eingedrucktes Hamburgisches Staatswappen. Ist dies nicht der Fall, werden die Schreiben entweder mit Zustimmung des Gefangenen in seinem Beisein kontrolliert oder an den Absender zurückgesandt. Bei Fristsachen wird besondere Sorgfalt empfohlen. Sonnabends sowie an Sonn- und Feiertagen kasnn grundsätzlich keine Post abgeholt werden.
Strafgefangene erhalten Taschengeld, falls bedürftig. Untersuchungsgefangene erhalten kein Tascheneld. Zweimal wöchentlich.
Zum Schluss noch ein wohlgemeinter Ratschlag wenn Sie in Schwierigkeiten geraten oder Probleme haben. sollten Sie zuerst ..... _____________ Von der Anstaltsleitung durch Veröffentlichung am 24.10.1991 und 18.11.1991 genehmigte Hausordnung tritt ab 15.09.1992 in Kraft __________________________________________ Links zu Knasts 6 Tage UHA Holstenglacis - Bericht - Rolf Schälike www.knast.net - Informationen, Urteile, Gesetze, Fragen und Antworten über die Rechte eines Gefangenen im Knast http://www.strafvollzug-online.de - eine Übersicht mit Gesetzen und Hinweisen zum Strafvollzug
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Rolf Schälike | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||